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Studie der EU-Kommission zu Gentechnik


Für neue Verfahren braucht es neue Regeln: Gestaltung eines neuen Rechtsrahmens für diese biotechnologischen Verfahren
Unter dem Begriff NGT können alle Verfahren zur Veränderung des Genoms eines Organismus zusammengefasst werden, die nach 2001 (Annahme des EU-Rechts zu gentechnisch veränderten Organismen, GVO) entwickelt wurden



Pflanzen, die durch neue genomische Verfahren (New Genomic Techniques, NGT) wie die sogenannte Genschere entstanden sind, haben das Potenzial, im Einklang mit dem europäischen Grünen Deal zu einem nachhaltigen Lebensmittelsystem beizutragen. Der derzeit geltende Rechtsrahmen für genveränderte Organismen aus dem Jahr 2001 ist für diese innovative Technologie jedoch nicht zweckmäßig. Das ist das Ergebnis einer Studie, die die Europäische Kommission auf Ersuchen der EU-Staaten erstellt und veröffentlicht hat. Die Kommission wird nun einen breit angelegten und offenen Konsultationsprozess einleiten, um die Gestaltung eines neuen Rechtsrahmens für diese biotechnologischen Verfahren zu erörtern.

Die für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit zuständige EU-Kommissarin Stella Kyriakides sagte: "Die Studie, die wir veröffentlichen, gelangt zu dem Schluss, dass neuartige genomische Verfahren die Nachhaltigkeit der landwirtschaftlichen Erzeugung im Einklang mit den Zielen unserer Strategie "Vom Hof auf den Tisch" fördern können. Da die Sicherheit für Umwelt und Verbraucher unser Leitprinzip ist, brauchen wir nun einen offenen Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern, den Mitgliedstaaten und dem Europäischen Parlament, um gemeinsam über den künftigen Umgang mit diesen biotechnologischen Verfahren in der EU zu entscheiden."

Unter dem Begriff NGT können alle Verfahren zur Veränderung des Genoms eines Organismus zusammengefasst werden, die nach 2001 (Annahme des EU-Rechts zu gentechnisch veränderten Organismen, GVO) entwickelt wurden. Sie haben sich in den letzten zwei Jahrzehnten in vielen Teilen der Welt dynamisch weiterentwickelt und manche Anwendungen sind bereits in einigen EU-Handelspartnerländern auf dem Markt.

Die wichtigsten Ergebnisse der Studie:
Mit Pflanzen, die gegenüber Krankheiten, Umweltbedingungen und Auswirkungen des Klimawandels widerstandsfähiger sind, können die NGT zu nachhaltigen Lebensmittelsystemen beitragen. Für diese Erzeugnisse sprichen darüber hinaus ein besserer Nährwert, etwa ein gesünderer Fettsäuregehalt, und ein geringerer Bedarf an landwirtschaftlichen Betriebsmitteln, etwa Pestiziden.

Durch ihren Beitrag zu der von der EU angestrebten Innovation und Nachhaltigkeit der Lebensmittelsysteme sowie zu einer wettbewerbsfähigeren Wirtschaft können NGT für viele Bereiche unserer Gesellschaften von Nutzen sein.

Gleichzeitig wurden im Rahmen der Studie auch Bedenken gegenüber NGT-Erzeugnissen und ihren derzeitigen und künftigen Anwendungen untersucht. Dazu zählten die möglichen Auswirkungen auf Sicherheit und Umwelt, z. B. auf die biologische Vielfalt, die Koexistenz mit einer ökologischen und GVO-freien Landwirtschaft sowie die Kennzeichnung.

Bei den NGT handelt es sich um eine ganze Bandbreite von Verfahren, die unterschiedliche Ergebnisse erzielen können, und so manche NGT-erzeugte Pflanzen sind für die Gesundheit von Mensch und Tier und für die Umwelt genauso sicher wie solche aus konventioneller Züchtung.

Die Studie kommt zu dem Schluss, dass es deutliche Hinweise darauf gibt, dass die geltenden GVO-Rechtsvorschriften aus dem Jahr 2001 für einige NGT und ihre Erzeugnisse nicht zweckmäßig sind und an den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt angepasst werden müssen.

Hintergrund
Der Rat der Europäischen Union hatte die Kommission am 8. November 2019 um "eine Studie im Lichte des Urteils des Gerichtshofs in der Rechtssache C-528/16 zu dem Status neuartiger genomischer Verfahren im Rahmen des Unionsrechts" ersucht.

Die Studie wurde von der Kommission durchgeführt und stützte sich auf Expertenmeinungen sowie auf Beiträge der zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten und von Interessenträgern auf EU-Ebene im Rahmen gezielter Konsultationen. An der Konsultation, die der Erstellung des Berichts vorausgegangen war, war ein breites Teilnehmerspektrum beteiligt. (EU-Kommission: ra)

eingetragen: 30.04.21
Newsletterlauf: 09.08.21


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    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

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    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

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    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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