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Staatsbürgerschaftsregelungen für Investoren


Europäische Kommission leitet Vertragsverletzungsverfahren gegen Zypern und Malta wegen "Verkaufs" der Unionsbürgerschaft ein
Staatsbürgerschaftsregelungen für Investoren ermöglichen es einer Person, allein auf der Grundlage von Zahlungen oder Investitionen eine neue Staatsangehörigkeit zu erwerben



Die Europäische Kommission leitete Vertragsverletzungsverfahren gegen Zypern und Malta ein, indem sie an diese Länder Aufforderungsschreiben wegen ihrer Staatsbürgerschaftsregelungen für Investoren, die auch als "Goldener Pass" bezeichnet werden, richtet. Die Kommission ist der Auffassung, dass die Gewährung der Staatsangehörigkeit – und damit der Unionsbürgerschaft – durch diese Mitgliedstaaten gegen eine im Voraus festgelegte Zahlung oder Investition und ohne eine echte Verbindung zu den betreffenden Mitgliedstaaten nicht mit dem in Artikel 4 Absatz 3 des Vertrags über die Europäische Union verankerten Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit vereinbar ist. Dies untergräbt auch die Integrität des Status der Unionsbürgerschaft gemäß Artikel 20 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union.

Aufgrund der Art der Unionsbürgerschaft haben solche Regelungen Auswirkungen auf die Union als Ganzes. Wenn ein Mitgliedstaat die Staatsangehörigkeit verleiht, wird die betreffende Person automatisch Unionsbürger und genießt alle mit diesem Status verbundenen Rechte. Dazu gehören das Recht, sich innerhalb der EU frei zu bewegen, aufzuhalten und zu arbeiten, oder das Recht auf Teilnahme an Kommunalwahlen und Wahlen zum Europäischen Parlament. Folglich sind die Auswirkungen der Staatsbürgerschaftsregelungen für Investoren weder auf die Mitgliedstaaten beschränkt, die sie handhaben, noch sind sie gegenüber anderen Mitgliedstaaten und der EU insgesamt neutral.

Die Kommission ist der Auffassung, dass die Gewährung der Unionsbürgerschaft für im Voraus festgelegte Zahlungen oder Investitionen ohne echte Verbindung zu den betreffenden Mitgliedstaaten den Wesensgehalt der Unionsbürgerschaft untergräbt.

Weiteres Vorgehen
Die zyprische und die maltesische Regierung haben zwei Monate Zeit, um auf die Aufforderungsschreiben zu antworten. Sind die Antworten nicht zufriedenstellend, kann die Kommission in dieser Angelegenheit eine mit Gründen versehene Stellungnahme abgeben.

Hintergrund
Staatsbürgerschaftsregelungen für Investoren ermöglichen es einer Person, allein auf der Grundlage von Zahlungen oder Investitionen eine neue Staatsangehörigkeit zu erwerben. Diese Regelungen unterscheiden sich von Aufenthaltsregelungen für Investoren (auch "goldene Visa" genannt), die es Drittstaatsangehörigen ermöglichen, unter bestimmten Voraussetzungen eine Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten, um in einem EU-Land leben zu können.

Die Bedingungen für die Erlangung und den Verlust der Staatsbürgerschaft werden unter gebührender Einhaltung des EU-Rechts durch die nationalen Rechtsvorschriften der einzelnen Mitgliedstaaten geregelt. Da die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats die einzige Voraussetzung für die Unionsbürgerschaft und den Zugang zu den durch die Verträge verliehenen Rechten ist, hat die Kommission die Investorenregelungen, die die Staatsangehörigkeit der Mitgliedstaaten gewähren, aufmerksam beobachtet.

Die Kommission hat häufig ihre ernsten Bedenken in Bezug auf Staatsbürgerschaftsregelungen für Investoren und bestimmte damit verbundene Risiken geäußert. Laut Bericht der Kommission vom Januar 2019 betreffen diese Risiken insbesondere Sicherheit, Geldwäsche, Steuerhinterziehung und Korruption, und die Kommission überwacht umfassendere Fragen der Einhaltung des EU-Rechts, die sich aus Staatsbürgerschafts- und Aufenthaltsregelungen für Investoren ergeben. Im April 2020 richtete die Kommission ein Schreiben an die betroffenen Mitgliedstaaten, in dem sie ihre Bedenken darlegte und um weitere Informationen zu den Regelungen bat.

In einer Entschließung vom 10. Juli 2020 wiederholte das Europäische Parlament seine früheren Forderungen an die Mitgliedstaaten, alle für Investoren geltenden Staatsbürgerschaftsregelungen (citizenship by investment – CBI) oder Aufenthaltsregelungen (residency by investment – RBI) so bald wie möglich auslaufen zu lassen. Wie Präsidentin von der Leyen in der Rede zur Lage der Union vom 16. September 2020, erklärte, stehen europäische Werte nicht zum Verkauf.

Die Kommission richtet ein weiteres Schreiben an Bulgarien, um ihre Bedenken hinsichtlich einer von diesem Mitgliedstaat gehandhabten Staatsbürgerschaftsregelungen für Investoren zum Ausdruck zu bringen und um weitere Einzelheiten zu ersuchen. Die bulgarische Regierung hat einen Monat Zeit, um auf das Schreiben mit der Bitte um weitere Informationen zu antworten, woraufhin die Kommission über die nächsten Schritte entscheiden wird. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 19.11.20
Newsletterlauf: 26.01.21


Meldungen: Europäische Kommission

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    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

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    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

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  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

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    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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