Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Sichere und geschützte Digitaltechnik


Erster Kooperations- und Überwachungszyklus zur Erreichung der Digitalziele der EU für 2030 eingeleitet
Ab jetzt bis 2030 werden die EU-Mitgliedstaaten in Zusammenarbeit mit dem Europäischen Parlament, dem Rat der EU und der Kommission ihre Digitalpolitik so gestalten, dass sie Vorgaben in vier Bereichen umsetzen



Das Politikprogramm für die digitale Dekade 2030, ein Überwachungs- und Kooperationsmechanismus zur Erreichung gemeinsamer Ziele für den digitalen Wandel in Europa bis 2030, ist in Kraft getreten. Das Europäische Parlament, die Mitgliedstaaten und die Kommission haben erstmals gemeinsam konkrete Ziele und Vorgaben zu den vier Kernpunkten digitale Kompetenzen, Infrastrukturen einschließlich Konnektivität, Digitalisierung von Unternehmen und Bereitstellung öffentlicher Online-Diensten im Hinblick auf die Erklärung zu den europäischen digitalen Rechten und Grundsätzen festgelegt.

Die Ziele und Vorgaben werden von einem heute beginnenden zyklischen Kooperationsprozess begleitet, in dessen Rahmen eine Bilanz der Fortschritte gezogen und Etappenziele festgelegt werden, damit sie bis 2030 erreicht werden können. Mit dem Programm wird auch ein neuer Rahmen für Mehrländerprojekte geschaffen, der es den Mitgliedstaaten ermöglicht, ihre Kräfte bei digitalen Initiativen zu bündeln.

Ziel: Vorgaben und Ziele der digitalen Dekade
Ab jetzt bis 2030 werden die EU-Mitgliedstaaten in Zusammenarbeit mit dem Europäischen Parlament, dem Rat der EU und der Kommission ihre Digitalpolitik so gestalten, dass sie Vorgaben in vier Bereichen umsetzen:
>> Verbesserung grundlegender und fortgeschrittener digitaler Kompetenzen,
>> Verbesserung der Einführung neuer Technologien wie künstliche Intelligenz, Daten und Cloud in den Unternehmen in der EU, auch in kleinen Unternehmen,
>> weitere Förderung der Konnektivität sowie der Rechen- und Dateninfrastruktur in der EU und
>> Bereitstellung öffentlicher Dienste und Verwaltung online.

Diese Vorgaben spiegeln die Ziele des Politikprogramms wider, wie die Gewährleistung sicherer und geschützter Digitaltechnik, ein wettbewerbsfähiges Online-Umfeld für KMU, sichere Cybersicherheitsverfahren, ein fairer Zugang zu digitalen Chancen für alle sowie die Entwicklung nachhaltiger, energie- und ressourceneffizienter Innovationen.

Zusammen werden die Ziele und Vorgaben der digitalen Dekade als Richtschnur für die Maßnahmen der Mitgliedstaaten dienen, die von der Kommission in einem jährlichen Fortschrittsbericht, dem Stand der digitalen Dekade, bewertet werden. Eine neue hochrangige Expertengruppe, der Beirat für die digitale Dekade, wird auch die Zusammenarbeit in Fragen des digitalen Wandels zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten stärken. Außerdem wird ein neues Forum eingerichtet, um verschiedene Interessenträger einzubeziehen und ihre Meinungen einzuholen.

Zusammenarbeit und Überwachung der Fortschritte bei der Verwirklichung der Vorgaben für 2030
In den kommenden Monaten wird die Kommission gemeinsam mit den Mitgliedstaaten zentrale Leistungsindikatoren (KPI) entwickeln, die im Rahmen des jährlichen Index für die digitale Wirtschaft und Gesellschaft (DESI) verwendet werden, um die Fortschritte bei der Umsetzung der einzelnen Vorgaben zu überwachen. Die Mitgliedstaaten werden ihrerseits innerhalb von neun Monaten ab heute ihre nationalen strategischen Fahrpläne ausarbeiten, in denen die Strategien, Maßnahmen und Aktionen beschrieben werden, die sie zur Erreichung der Ziele und Vorgaben des Programms auf nationaler Ebene zu ergreifen beabsichtigen. Ab Juni 2023 wird die Kommission ihren jährlichen Fortschrittsbericht über den Stand der digitalen Dekade veröffentlichen und damit eine Aktualisierung und Bewertung der Fortschritte bei der Verwirklichung der Vorgaben und Ziele sowie entsprechende Empfehlungen vorlegen.

Mehrländerprojekte
Die Bündelung von Investitionen der Mitgliedstaaten ist notwendig, um einige der Ambitionen für die Ziele und Vorgaben der digitalen Dekade umzusetzen. Um die Bemühungen um eine Wirkung im großen Maßstab zusammenzuführen, wird im Rahmen des Politikprogramms ein Verfahren geschaffen, um Mehrländerprojekte u. a. in Bereichen wie 5G, Quantencomputer und vernetzte öffentliche Verwaltungen zu bestimmen und auf den Weg zu bringen.

Nächste Schritte
In den kommenden Monaten wird die Kommission einen Durchführungsrechtsakt erlassen, in dem die zentralen Leistungsindikatoren für die Digitalziele festgelegt werden, und zusammen mit den Mitgliedstaaten für jedes von ihnen Zielpfade auf EU-Ebene entwickeln.

Im Juni wird die Kommission dann ihren ersten Bericht über den Stand der digitalen Dekade veröffentlichen und damit eine Aktualisierung und Bewertung der Fortschritte bei der Verwirklichung der Vorgaben und Ziele sowie entsprechende Empfehlungen vorlegen.

Im Oktober werden die Mitgliedstaaten ihre ersten nationalen strategischen Fahrpläne einreichen, nachdem die Kommission zuvor Leitlinien zu ihrer Unterstützung veröffentlichen wird.

Hintergrund
Die Kommission legte am 9. März 2021 in der Mitteilung "Digitaler Kompass: der europäische Weg in die digitale Dekade" ihre Vision für den digitalen Wandel Europas bis 2030 vor. In ihrer Rede zur Lage der Union im September 2021 stellte Präsidentin Ursula von der Leyen dann den Weg in die digitale Dekade vor, einen soliden Governance-Rahmen zur Verwirklichung dieser Digitalziele. Darin werden gemeinsame Anstrengungen und Investitionen gefordert, um ein digitales Umfeld in Europa zu schaffen, das den Weg in die Zukunft weisen kann und gleichzeitig die Handlungskompetenz der Menschen und ihrer Unternehmen stärkt. Im Juli 2022 wurde eine politische Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union erzielt.

Parallel dazu wurde im Dezember 2022 die förmliche interinstitutionelle Erklärung zu den digitalen Rechten und Grundsätzen, die "digitale DNA" der EU, unterzeichnet. Die Kommission wird im jährlichen Bericht über den Stand der digitalen Dekade auch eine Bewertung der Umsetzung der Digitalgrundsätze vorlegen, um sicherzustellen, dass die im EU-Rechtsrahmen verankerten Rechte und Freiheiten sowohl online als auch offline geachtet werden.
(Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 25.01.23
Newsletterlauf: 06.04.23


Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen