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Roaming-Verordnung läuft aus


Roaming: EU-Kommission eröffnet Konsultation für neue Gesetzgebung
Mit der Verordnung haben die EU-Gesetzgeber Roaming-Entgelte für Reisende in der EU sowie in Island, Liechtenstein und Norwegen im Juni 2017 abgeschafft




Die seit 2017 in der EU geltenden Roaming-Regeln laufen 2022 aus. Die EU-Kommission will diese verlängern und überarbeiten. Aus diesem Grund hat sie dazu eine öffentliche Konsultation eröffnet. "Roaming verbessert das tägliche Leben der Europäerinnen und Europäer ganz konkret. Davon profitieren Verbraucher und Mobilfunkanbieter gleichermaßen. Roaming im Ausland, ohne unvorhergesehene kostspielige Rechnungen nach der Rückkehr aus dem Urlaub oder einer Geschäftsreise befürchten zu müssen, ist jetzt der Normalfall. Die Nutzung ist gestiegen und die Nachfrage nach Mobilfunkdiensten zeigt, dass Roaming wie zu Hause zur Gewohnheit geworden ist. Wir setzen unsere Arbeit fort, damit die Europäer diese konkreten Vorteile genießen können", sagte Exekutiv-Vizepräsidentin Margrethe Vestager.

Mit der Verordnung haben die EU-Gesetzgeber Roaming-Entgelte für Reisende in der EU sowie in Island, Liechtenstein und Norwegen im Juni 2017 abgeschafft. Dank dieser Regeln zahlen Verbraucher und Unternehmen keine zusätzlichen Kosten auf Mobilfunkdienste (Telefonieren, SMS oder Daten), wenn sie in diesen Ländern auf Reisen sind.

Während das langfristige Ziel darin besteht, Roaming wie zu Hause ohne Marktregulierung zu garantieren, erscheinen mittelfristig bestimmte gesetzgeberische Maßnahmen weiterhin notwendig. Die Konsultation wird zwölf Wochen dauern. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 16.07.20
Newsletterlauf: 23.09.20


Meldungen: Europäische Kommission

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    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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