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Reform der EU-Kraftverkehrsvorschriften


Verkehrskommissarin Vălean: Reform des EU-Lkw-Verkehrs wird Arbeitsbedingungen verbessern, brauchen aber Vereinbarkeit mit Grünem Deal
In der Zeit der Ungewissheit nach der COVID-19-Pandemie, in der Fahrer und Güterkraftverkehrsunternehmer gezeigt haben, wie wichtig sie für Unternehmen und Verbraucher sind, braucht der Straßenverkehrssektor mehr denn je klare Regeln



Das Europäische Parlament hat sich für die Reform der EU-Kraftverkehrsvorschriften ausgesprochen. Damit sollen die Arbeitsbedingungen von Lkw-Fahrern verbessert und Wettbewerbsverzerrungen im Güterkraftverkehr beseitigt werden. Verkehrskommissarin Adina Vălean begrüßte die Zustimmung des EU-Parlaments zur Reform des Transportsektors, die wesentliche soziale Verbesserungen enthält, ergänzte jedoch: "Die Kommission bedauert, dass das neue Regelwerk Elemente enthält, die möglicherweise nicht mit den Ambitionen des Europäischen Grünen Deals bzw. dem vom Europäischen Rat gebilligten Ziel, bis 2050 eine klimaneutrale EU zu erreichen, in Einklang stehen."

Sie sagte weiter: "Im Einzelnen handelt es sich dabei um die obligatorische Rückkehr der Fahrzeuge in den Mitgliedstaat der Niederlassung alle acht Wochen und die Einschränkungen für Beförderungen im kombinierten Verkehr. Diese Maßnahmen waren nicht Teil der am 31. Mai 2017 angenommenen Vorschläge der Kommission und nicht Gegenstand einer Folgenabschätzung. Die obligatorische Rückkehr der Lastkraftwagen wird Ineffizienzen im Verkehrssystem und einen Anstieg unnötiger Emissionen, Umweltverschmutzung und Verkehrsüberlastung zur Folge haben, während die Einschränkungen im kombinierten Verkehr dessen Förderungseffekt auf den multimodalen Güterverkehr schmälern werden.

Die Kommission untersucht derzeit die Auswirkungen dieser beiden Aspekte auf das Klima, die Umwelt und das Funktionieren des Binnenmarkts und erhebt alle notwendigen Informationen.

Ich möchte die Akteure im Straßenverkehrssektor und die nationalen Behörden bitten, diese Bemühungen durch die Bereitstellung relevanter Daten für die Bewertung zu unterstützen.

Die Schlussfolgerungen der Studien werden noch vor Ende dieses Jahres vorliegen. Die Kommission wird erforderlichenfalls von Ihrem Recht Gebrauch machen, einen gezielten Legislativvorschlag vorzulegen, bevor die beiden Bestimmungen in Kraft treten."

In der Zeit der Ungewissheit nach der COVID-19-Pandemie, in der Fahrer und Güterkraftverkehrsunternehmer gezeigt haben, wie wichtig sie für Unternehmen und Verbraucher sind, braucht der Straßenverkehrssektor mehr denn je klare Regeln. Obwohl die sozialen Verbesserungen durch die neuen Regeln erheblich sind, ist die Kommission nicht der Ansicht, dass die Rückgabepflicht für Lastkraftwagen und die Beschränkungen des kombinierten Verkehrs notwendig sind, um die Hauptziele der Reform des Güterkraftverkehrs zu erreichen. Derzeit bewertet die Kommission die Auswirkungen dieser beiden Bestimmungen im Hinblick auf die Ziele des Europäischen Grünen Deals und eines gut funktionierenden Binnenmarktes. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 15.07.20
Newsletterlauf: 18.09.20


Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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