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Notwendigkeit anonymisierter Daten


Corona-Tracing-Apps: Gewährleistung von Privatsphäre und Datenschutz
Apps könnten zur Bekämpfung von Covid-19 beitragen, werfen jedoch auch Fragen zu Privatsphäre und Datenschutz auf. Wie hilft die EU bei der Problematik?



Smartphone-Apps könnten im Kampf gegen Covid-19 helfen. Gemeinsam mit den Mitgliedstaaten arbeitet die EU deshalb an der Entwicklung wirksamer Lösungen. Das Parlament betont, dass die Apps sorgfältig konzipiert sein müssten, da sie sonst sensible Nutzerdaten offenlegen könnten. Die Kommission hat ein gemeinsames EU-Konzept für die Nutzung von Mobil-Apps zur Kontaktnachverfolgung, mit denen Menschen gewarnt werden sollen, wenn sie mit einer infizierten Person in Berührung gekommen sind, vorgelegt.

In einer Entschließung vom 17. April und einer Plenardebatte am 15. Mai betonten die Abgeordneten, dass alle gegen die Pandemie eingesetzten digitalen Maßnahmen in vollem Umfang den Rechtsvorschriften zum Datenschutz und zum Schutz der Privatsphäre entsprechen müssten. Die Verwendung von Apps dürfe nicht verpflichtend sein. Diese sollten auch Verfallsklauseln beinhalten, sodass sie deaktiviert werden, sobald die Pandemie vorbei ist.

Die Abgeordneten hoben auch die Notwendigkeit anonymisierter Daten hervor und erklärten, dass die generierten Daten nicht in zentralisierten Datenbanken gespeichert werden sollten, um das potenzielle Missbrauchsrisiko zu begrenzen. Darüber hinaus müsse klargestellt werden, wie Apps dazu beitragen sollen, Infektionen zu minimieren, wie sie funktionieren und welche kommerziellen Interessen die Entwickler haben, so die Abgeordneten weiter.

Die EU und viele Mitgliedstaaten haben verschiedene digitale Tracing-Maßnahmen zur Abbildung von Infektionsketten sowie zur Überwachung und Abmilderung der Pandemie vorgelegt. Laut Kommission erweisen sich Kontaktnachverfolgungs-Apps, die auf Technologien mit kurzer Reichweite wie Bluetooth statt auf Geolokalisierung basieren, mit Blick auf die öffentliche Gesundheit als die viel versprechendsten Anwendungen.

Solche Apps können Menschen alarmieren, wenn sie sich für einen bestimmten Zeitraum in der Nähe einer infizierten Person aufgehalten haben, einschließlich derer, die sich eines Kontakts möglicherweise nicht bewusst sind oder sich daran nicht erinnern können, ohne den Standort des Nutzers zu verfolgen. In Kombination mit anderen Methoden wie Fragebögen könnten die Apps mehr Genauigkeit bei der Bekämpfung des Virus ermöglichen und seine weitere Ausbreitung einschränken, während Datenschutzrisiken begrenzt werden.

Derartige Apps werden gegenüber auf Geolokalisierung basierenden Tracking-Apps bevorzugt, die in Echtzeit Daten über den genauen Aufenthaltsort und die Bewegungen von Personen zusammen mit Informationen über ihre Gesundheit sammeln. Tracking-Apps stellen ein höheres Risiko für die Privatsphäre dar und werfen Fragen nach der Verhältnismäßigkeit auf.

Corona-Apps könnten auch herangezogen werden, um Personen genaue Informationen über die Pandemie zu liefern, Fragebögen zur Selbsteinschätzung und Anleitungen bereitzustellen oder ein Kommunikationsforum zwischen Patienten und Ärzten zu bieten. Die Verwendung anonymisierter und aggregierter Daten, die von Telekommunikationsbetreibern und anderen Unternehmen der digitalen Technologie gesammelt werden, kann wiederum für die Ermittlung von Risikozonen und die Ressourcenplanung des öffentlichen Gesundheitswesens nützlich sein.

Der Einsatz von Apps und Daten könnte sich also als wirksam erweisen, aber auch sensible Nutzerdaten wie Gesundheitszustand und Standort freilegen.

Die von der Kommission in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten, dem Europäischen Datenschutzbeauftragten und dem Europäischen Datenschutzausschuss erarbeiteten Leitlinien und das Instrumentarium für die Entwicklung von Covid-19-bezogenen Apps zielen darauf ab, einen ausreichenden Datenschutz zu gewährleisten und Eingriffe in die Privatsphäre zu begrenzen.

Richtlinien zum Datenschutz sind ein wesentlicher Bestandteil der Leitlinien der Kommission. Nach diesen müssen die Apps die EU-Datenschutzvorschriften, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und die Datenschutzrichtlinie für die elektronische Kommunikation, vollständig einhalten.

Am 13. Mai listete die Kommission die Verwendung von Kontaktnachverfolgungs-Apps als Teil ihrer Leitlinien für die Wiederaufnahme des Reiseverkehrs in Europa auf. Die Kommission führte an, dass die Anwendungen interoperabel sein müssten, damit sie überall in Europa genutzt werden können.

Das Parlament verfolgt die weitere Entwicklung
Der Vorsitzende des Innenausschusses, Juan Fernando López Aguilar (S&D, Spanien), weist darauf hin, dass Apps eine wichtige Rolle bei der Eindämmung der Krise spielen könnten, und begrüßt die Einführung des EU-Instrumentariums, betont jedoch, dass Grundrechte und Datenschutz aufrechterhalten werden müssen.

"Wir werden genau darauf achten, dass die Grundsätze und Regeln des EU-Rechts bei der Bekämpfung von Covid-19 eingehalten werden. Das schließt Apps und Technologien zur Kontrolle der Ausbreitungsmuster der Pandemie mit ein."

EU-Instrumentarium
Die nationalen Gesundheitsbehörden sollten die Apps genehmigen und für die Einhaltung der EU-Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten verantwortlich sein.

Die Nutzer behalten weiterhin die volle Kontrolle über ihre personenbezogenen Daten. Die App-Installation sollte freiwillig sein und deaktiviert werden, sobald sie nicht mehr benötigt wird.

Die Nutzung personenbezogener Daten wird beschränkt - auf Daten, die für den betreffenden Zweck relevant sind. Keine Standortverfolgung sollte inkludiert sein.

Strenge Beschränkungen der Datenspeicherung: Personenbezogene Daten sollten nicht länger als erforderlich aufbewahrt werden.

Sicherheit der Daten: Die Daten sollten auf dem Gerät einer Person gespeichert und verschlüsselt werden.

Interoperabilität: Die Apps sollten über die EU-Grenzen hinweg nutzbar sein.

Die nationalen Datenschutzbehörden sollten umfassend einbezogen und konsultiert werden.
(Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 28.05.20
Newsletterlauf: 01.09.20



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