Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Neue Beihilferegelung "H2Global"


Staatliche Beihilfe: Europäische Kommission genehmigt mit 900 Mio. EUR ausgestattete deutsche Beihilferegelung zur Förderung von Investitionen in die Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff
Erzeuger von erneuerbarem Wasserstoff und Wasserstoffderivaten wie grünem Ammoniak, grünem Methanol und E-Kerosin, die an den Ausschreibungen teilnehmen möchten, müssen die in der überarbeiteten Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED II) festgelegten Nachhaltigkeitskriterien für die Herstellung von erneuerbarem Wasserstoff und seinen Derivaten strikt einhalten



Die Europäische Kommission hat eine mit 900 Mio. EUR ausgestattete deutsche Regelung zur Förderung von Investitionen in die Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff in Nicht-EU-Ländern nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Die so erzeugte Energie soll dann in die EU importiert und dort verkauft werden. Mit der Regelung mit der Bezeichnung "H2Global" soll die Nachfrage der EU nach erneuerbarem Wasserstoff gedeckt werden, die in den kommenden Jahren voraussichtlich erheblich zunehmen wird, indem die Entwicklung des ungenutzten Potenzials erneuerbarer Ressourcen außerhalb der EU unterstützt wird. Sie wird zu den Umweltzielen der EU im Einklang mit dem europäischen Grünen Deal beitragen, ohne den Wettbewerb im Binnenmarkt übermäßig zu verzerren.

Die für Wettbewerbspolitik zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin der Kommission Margrethe Vestager erklärte dazu: "Mit dieser mit 900 Mio. EUR ausgestatteten deutschen Regelung werden Projekte unterstützt, die im Einklang mit den im Grünen Deal festgelegten Umwelt- und Klimazielen der EU zu einer erheblichen Verringerung der Treibhausgasemissionen führen. Sie wird dazu beitragen, die steigende Nachfrage nach erneuerbarem Wasserstoff in der Union zu decken, indem die Entwicklung dieser wichtigen Energiequelle in Gebieten der Welt unterstützt wird, denen sie derzeit nicht in die EU verkauft werden. Durch die Ausgestaltung der Regelung können nur die kosteneffizientesten Projekte gefördert werden, wodurch die Kosten für die Steuerzahler gesenkt und mögliche Wettbewerbsverzerrungen auf ein Minimum beschränkt werden."

Regelung Deutschlands
Die Bundesregierung hat bei der eine geplante neue Beihilferegelung, "H2Global", angemeldet. Diese Regelung soll die Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff in Nicht-EU-Ländern für den EU-Markt fördern. Die Regelung, für die Mittel in Höhe von 900 Mio. EUR veranschlagt sind, hat eine Laufzeit von zehn Jahren ab dem Abschluss des ersten Vertrags im Rahmen der Regelung.

Erneuerbarer Wasserstoff kann durch Elektrolyse von Wasser mit Strom aus erneuerbaren Quellen erzeugt werden. Da bei der Herstellung von erneuerbarem Wasserstoff fast kein Treibhausgas emittiert wird, kann es zu einer erheblichen Verringerung der Treibhausgasemissionen kommen, wenn der erneuerbare Wasserstoff fossile Brennstoffe oder Chemikalien auf fossiler Basis verdrängt.

Die Regelung soll von einem eigens zu diesem Zweck gegründeten Unternehmen (HINT.CO), das im Besitz einer gemeinnützigen Stiftung ist, verwaltet und umgesetzt werden. Angebotsseitig sollen so langfristige Abnahmeverträge und nachfrageseitig kurzfristige Wiederverkaufsverträge abgeschlossen werden.

Die Beihilfe wird im Wege von wettbewerblichen Ausschreibungen gewährt. Die Preise werden auf der Kauf- und Verkaufsseite mittels eines Doppelauktionsmechanismus festgelegt, bei dem jeweils der billigste Erzeuger und der Verbraucher mit dem höchsten Kaufpreisangebot den Zuschlag erhalten.

Erzeuger von erneuerbarem Wasserstoff und Wasserstoffderivaten wie grünem Ammoniak, grünem Methanol und E-Kerosin, die an den Ausschreibungen teilnehmen möchten, müssen die in der überarbeiteten Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED II) festgelegten Nachhaltigkeitskriterien für die Herstellung von erneuerbarem Wasserstoff und seinen Derivaten strikt einhalten. Außerdem müssen sie gemäß der Regelung zum Einsatz oder zur Finanzierung des zusätzlichen Stroms aus erneuerbaren Quellen beitragen, der für die Versorgung der den Wasserstoff erzeugenden Elektrolyseure erforderlich ist.

Sollte ein Teil des EU-Rechtsrahmens für erneuerbaren Wasserstoff gemäß der Erneuerbare-Energien-Richtlinie zum Zeitpunkt der Auktionen nicht in Kraft sein, werden die deutschen Behörden auf der Grundlage von Konsultationen mit der Kommission Zwischenkriterien für diese Auktionen festlegen.

Bewertung durch die Kommission
Die Kommission hat die Regelung nach den EU-Beihilfevorschriften geprüft, insbesondere nach den Leitlinien für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen aus dem Jahr 2014.

Dabei stellte sie fest, dass die Beihilfe notwendig ist und einen Anreizeffekt hat, weil das Vorhaben ohne die öffentliche Förderung nicht durchgeführt würde. Dies liegt daran, dass die CO2-Preise und andere regulatorische Anforderungen die Kosten der Umweltverschmutzung nicht vollständig internalisieren. Die Erzeugung und Nutzung von erneuerbarem Wasserstoff ist nämlich erheblich teurer ist als fossiler Wasserstoff. Ferner ist die Beihilfe nach der Feststellung der Kommission angemessen und auf das erforderliche Minimum beschränkt, da ihre Höhe durch wettbewerbliche Auktionen festgelegt wird. Schließlich überwiegen die positiven Auswirkungen der Maßnahme, insbesondere auf die Umwelt, etwaige negative Auswirkungen in Form von Wettbewerbsverzerrungen, da eine große Zahl potenzieller Unternehmen an den Ausschreibungen teilnehmen kann.

Daher ist die Kommission zu dem Schluss gelangt, dass die Regelung H2Global mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang steht, da sie Projekte fördert, die im Einklang mit dem europäischen Grünen Deal zur Verringerung der Treibhausgasemissionen beitragen, ohne den Wettbewerb übermäßig zu verfälschen.

Hintergrund
Nach den Leitlinien der Kommission für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen aus dem Jahr 2014 können die Mitgliedstaaten Vorhaben wie die unter die H2Global-Regelung fallenden Projekte unter bestimmten Voraussetzungen fördern. Diese Regeln sollen es den Mitgliedstaaten ermöglichen, die ehrgeizigen energie- und klimapolitischen EU-Ziele zu geringstmöglichen Kosten für die Steuerzahler und ohne übermäßige Verzerrungen des Wettbewerbs im Binnenmarkt zu erreichen.

In der Erneuerbare-Energien-Richtlinie wurden strenge Kriterien für erneuerbare Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs wie Wasserstoff aus erneuerbaren Quellen und seine Derivate festgelegt, um sicherzustellen, dass ihre Umweltauswirkungen minimal sind und dass sie zum Einsatz erneuerbarer Energien beitragen.

Mit der Mitteilung über den europäischen Grünen Deal hat die Kommission im Jahr 2019 ihre Klimaziele höher gesteckt: Ab dem Jahr 2050 sollen keine Netto-Treibhausgasemissionen mehr verursacht werden. Im Juli 2021 hat die Europäische Kommission ein Paket von Vorschlägen angenommen, um die Politik der EU in den Bereichen Klima, Energie, Landnutzung, Verkehr und Steuern so zu gestalten, dass die Netto-Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 Prozent gegenüber dem Stand von 1990 gesenkt werden können.

In der von der Kommission herausgegebenen neuen Industriestrategie für Europa und in der unlängst verabschiedeten EU-Wasserstoffstrategie wird die Bedeutung von erneuerbarem Wasserstoff für den Grünen Deal herausgestellt. (Europäische Kommisison: ra)

eingetragen: 06.01.22
Newsletterlauf: 14.03.22


Meldungen: Europäische Kommission

  • Verluste von Kunststoffpellets verringern

    Die Europäische Kommission begrüßt die zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat erzielte vorläufige Einigung über den Vorschlag der Kommission, die Verschmutzung durch Mikroplastik durch Kunststoffpellets in der gesamten Wertschöpfungskette, auch während des Transports, insbesondere auf See, zu regulieren und zu verhindern. Die neue Verordnung wird die Umwelt schützen und gleichzeitig sicherstellen, dass die europäischen Industrien weiterhin nachhaltig operieren und expandieren können.

  • Schutz vor möglichen Risiken in Spielzeug

    Die Europäische Kommission begrüßt die vorläufige politische Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat über die neuen Vorschriften für die Sicherheit von Spielzeug im Anschluss an den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug vom 28. Juli 2023. Die neue Verordnung wird die Verwendung schädlicher Chemikalien wie PFAS, endokrine Disruptoren und Bisphenole in Spielzeug verbieten. Alle Spielzeuge werden über einen digitalen Produktpass verfügen, um zu verhindern, dass unsicheres Spielzeug, das online und offline verkauft wird, in die EU gelangt.

  • Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz)

    Die Europäische Kommission und die nationalen Verbraucherschutzbehörden von 25 Mitgliedstaaten sowie Island und Norwegen haben die Ergebnisse einer Überprüfung ("Sweep") von Online-Händlern, die Gebrauchtwaren wie Kleidung, elektronische Geräte oder Spielzeug verkaufen, veröffentlicht. "Sweeps" werden von der Europäischen Kommission koordiniert und von den nationalen Durchsetzungsbehörden zeitgleich durchgeführt. Mit dem aktuellen Sweep sollte überprüft werden, ob die Praktiken dieser Händler mit dem EU-Verbraucherrecht im Einklang stehen. Die Verbraucherschutzbehörden überprüften 356 Online-Händler und stellten fest, dass 185 (52 Prozent) von ihnen möglicherweise gegen das EU-Verbraucherrecht verstoßen.

  • Ziele Wettbewerbsfähigkeit und Klimaschutz

    Die Europäische Kommission hat ein neues Paket von Vorschlägen zur Vereinfachung der EU-Vorschriften und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit angenommen, das zusätzliche Investitionen freisetzen soll. Dies ist ein wichtiger Schritt nach vorn bei der Schaffung günstigerer Rahmenbedingungen für Unternehmen in der EU, damit diese wachsen, innovativ sein und hochwertige Arbeitsplätze schaffen können.

  • Stärkung der Arzneimittel-Lieferketten

    Die Kommission hat einen Vorschlag für eine Verordnung vorgelegt, mit der die Verfügbarkeit kritischer Arzneimittel in der EU verbessert werden soll. Ziel des Vorschlags ist es, die menschliche Gesundheit zu schützen, indem Anreize für eine Diversifizierung der Lieferkette geschaffen werden und die Herstellung von Arzneimitteln in der EU gefördert wird. Dadurch wird die Arzneimittelbranche in der EU unterstützt, die einen großen Anteil an unserer Wirtschaftsleistung hat.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen