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Marktdefinition in digitalen Märkten


Wettbewerb: EU-Kommission bittet um Rückmeldungen zur Marktdefinition
Marktdefinition ein wichtiger erster Schritt bei der Prüfung von Zusammenschlüssen und den meisten Kartellfällen



Die Europäische Kommission hat eine öffentliche Konsultation zur sogenannten "Marktdefinition" eingeleitet. Alle interessierten Kreise werden aufgefordert, zum Entwurf der überarbeiteten Bekanntmachung Stellung zu nehmen. Die Marktdefinition ist ein wichtiger erster Schritt bei der Prüfung von Zusammenschlüssen und den meisten Kartellfällen. Sie dient der Feststellung, wo der Wettbewerb zwischen Unternehmen endet. Die für die Wettbewerbspolitik zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin Margrethe Vestager erklärte: "Unser Regelwerk muss klar, genau und aktuell sein, um Rechtssicherheit und Berechenbarkeit für Unternehmen zu gewährleisten. Da die Welt zunehmend digitaler wird und unsere Volkswirtschaften miteinander verflochten sind, funktionieren einige Märkte heute anders als in der Vergangenheit."

Der Entwurf der überarbeiteten Bekanntmachung über die Marktdefinition folgt auf eine gründliche Überprüfung, die im April 2020 eingeleitet wurde. Im Juli 2021 veröffentlichte die Kommission die Ergebnisse ihrer Bewertung. Aus ihr geht hervor, dass die vorliegende Bekanntmachung zwar nach wie vor äußerst relevant ist und im Allgemeinen ihren Zweck erfüllt – es sind jedoch bestimmte Aktualisierungen und Klarstellungen erforderlich, um sie mit den Entwicklungen in der Fallpraxis der Kommission, der Rechtsprechung der EU-Gerichte und neuen Marktgegebenheiten in Einklang zu bringen. Mehr als 100 Interessenträger haben zu dieser Bewertung Stellung genommen. Ihre Anregungen werden in dem zur Konsultation vorgelegten Textentwurf berücksichtigt.

Vorgeschlagene Änderungen
Das Hauptziel der Überarbeitung besteht darin, den Unternehmen mehr Orientierungshilfe, Transparenz und Rechtssicherheit zu bieten. Das soll die Einhaltung der Vorschriften erleichtern, auch durch konkrete Beispiele. Außerdem soll sie auch die effizientere Durchsetzung des Wettbewerbsrechts durch die Kommission und die nationalen Wettbewerbsbehörden erleichtern.

Die vorgeschlagenen Änderungen bieten neue oder zusätzliche Orientierungshilfen zu verschiedenen wichtigen Fragen der Marktabgrenzung:

>> Erläuterungen zu den Grundsätzen der Marktdefinition und zur Art und Weise, wie die Märkte bei der Anwendung der Wettbewerbsregeln abgegrenzt werden.

>> Stärkere Betonung nichtpreislicher Elemente wie Innovation und Qualität von Produkten und Dienstleistungen.

>> Klarstellungen in Bezug auf die vorausschauende Anwendung der Marktdefinition – insbesondere im Falle von Märkten, auf denen mit strukturellen Veränderungen wie technologischen oder regulatorischen Veränderungen zu rechnen ist.

>> Neue Orientierung in Bezug auf die Marktdefinition in digitalen Märkten, z. B. mehrseitige Märkte und "digitale Ökosysteme" (z. B. Produkte, die um ein Betriebssystem für Mobilfunkgeräte herum gebaut sind).

>> Neue Grundsätze für innovationsintensive Märkte, wo klargestellt wird, wie Märkte zu bewerten sind, auf denen Unternehmen mittels Innovation konkurrieren, auch durch Pipeline-Produkte.

>> Weitere Orientierungshilfen um den räumlichen Markt abzugrenzen – einschließlich der Voraussetzungen für die Abgrenzung weltweiter Märkte, zur Bewertung der Einfuhren sowie des Konzepts der Kommission zur Abgrenzung lokaler Märkte nach Einzugsgebieten (z. B. im Einzelhandel mit Verbrauchsgütern).

>> Ausführungen zu den quantitativen Techniken wie der Bewertung der Folgen einer geringfügigen, aber signifikanten und anhaltenden Preiserhöhung ("SSNIP-Test")., die die Kommission bei der Abgrenzung eines Marktes anwenden kann.

>> Ausführlichere Orientierungshilfen zu Nachweisquellen und ihrem Beweiswert auf der Grundlage der materiellrechtlichen Erfahrungen der Kommission und ihres faktengestützten Ansatzes bei der Marktdefinition.

Nächste Schritte
Die Interessenträger sind aufgefordert, bis zum 13. Januar 2023 zum Bekanntmachungsentwurf Stellung zu nehmen. Auf der Grundlage der bei der Überprüfung gesammelten Erkenntnisse, einschließlich der im Rahmen dieser öffentlichen Konsultation eingegangenen Stellungnahmen, wird die Kommission den veröffentlichten Entwurf überarbeiten und fertigstellen, damit die neue Bekanntmachung über die Marktdefinition im dritten Quartal 2023 in Kraft treten kann. (Euorpäische Kommission: ra)

eingetragen: 11.11.22
Newsletterlauf: 09.01.22


Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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