Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Lieferketten für kritische Rohstoffe


EU bringt Verhandlungen mit den USA über das Abkommen über kritische Mineralien voran
Durch strenge umwelt- und arbeitsrechtliche Bestimmungen wird die Versorgung mit nachhaltig beschafften kritischen Rohstoffen weiter verbessert




Die Europäische Kommission hat ihre Verhandlungsrichtlinien für das Abkommen über kritische Mineralien mit den Vereinigten Staaten angenommen. Mit dem Abkommen sollen die zwischen der EU und den USA bestehenden Lieferketten für kritische Rohstoffe gestärkt werden, die für die Herstellung von Traktionsbatterien benötigt werden. Allein im Jahr 2022 exportierte die EU kritische Rohstoffe im Wert von 8,3 Mrd. EUR, die für diese Branche von Bedeutung sind.

Wenn die EU und die USA ein Abkommen über kritische Mineralien schließen, wird sichergestellt, dass die EU als Verbündete für den von den USA zur Bekämpfung der Inflation erlassenen "Inflation Reduction Act" auf einer Ebene mit Partnern steht, mit denen die USA durch ein Freihandelsabkommen verbunden sind. So können Unternehmen aus der EU auf dem US-Markt unter gleichen Wettbewerbsbedingungen mit Wettbewerbern aus den USA und Drittländern wie Chile, der Republik Korea und Japan konkurrieren.

Ein Abkommen zwischen der EU und den USA über kritische Mineralien wird zudem dazu beitragen, die Produktionskapazitäten der EU in strategisch wichtigen Industriezweigen zu stärken. Durch strenge umwelt- und arbeitsrechtliche Bestimmungen wird die Versorgung mit nachhaltig beschafften kritischen Rohstoffen weiter verbessert.

Darüber hinaus wird das Abkommen dazu beitragen, die von der Kommission vorgeschlagene Netto-Null-Industrie-Verordnung und die Verordnung zu kritischen Rohstoffen zu stärken, die darauf abzielen, die Herstellung CO2-neutraler Schlüsseltechnologien in der EU auszubauen.

Mit der Ermächtigung und den dazugehörigen Verhandlungsrichtlinien wird die Kommission nach Annahme durch den Rat ermächtigt, ein Abkommen auszuhandeln, das Bestimmungen über Folgendes enthält:

>> Handelserleichterungen, damit kritische Rohstoffe, die in der EU gewonnen oder verarbeitet werden, in Fahrzeugen verwendet werden können, die für die US-Steuervergünstigen für saubere Fahrzeuge (Clean Vehicle Credit) infrage kommen;
>> Zusammenarbeit für eine nachhaltigere Gestaltung des Sektors der kritischen Rohstoffe durch die Förderung eines hohen Umweltschutzniveaus sowie von internationalen technischen Standards und Konzepten der Kreislaufwirtschaft;
>> Förderung der Arbeitnehmerrechte im Bereich kritische Rohstoffe;
>> Stärkung nachhaltiger und gerechter Lieferketten durch gemeinsame Standards in Zusammenarbeit mit Verbündeten und Partnern.

Hintergrund
Im August 2022 erließen die USA den "Inflation Reduction Act" (IRA) zur Bekämpfung der Inflation, mit dem auch die Steuervergünstigungen für saubere Fahrzeuge (Clean Vehicle Credit) eingeführt wurden. Hierbei handelt es sich um eine Subvention in Form einer Steuergutschrift, die für den Kauf von dafür infrage kommenden batterie- oder brennstoffzellenbetriebenen Fahrzeugen gewährt wird. Damit die Subvention in vollem Umfang in Anspruch genommen werden kann, muss ein Fahrzeug unter anderem mit einer Batterie ausgerüstet sein, deren kritische Mineralien zumindest zum Teil entweder in Nordamerika recycelt oder in den USA bzw. in einem Land, mit dem die USA ein Freihandelsabkommen oder ein Abkommen über kritische Mineralien geschlossen haben, abgebaut und verarbeitet wird.

Wenn kein Abkommen zwischen der EU und den USA über kritische Mineralien zustanden kommt, laufen EU-Unternehmen Gefahr, von den US-amerikanischen Automobillieferketten als Zulieferer ausgeschlossen zu werden, was die Exportmöglichkeiten der EU einschränken würde.

Die EU und die USA haben in der gemeinsamen Erklärung von Präsidentin von der Leyen und Präsident Biden vom 10. März 2023 sowie in der gemeinsamen Erklärung des EU-US-Handels- und Technologierats vom 31. Mai ihre Absicht bekundet, ein Abkommen über kritische Mineralien auszuhandeln.
(EU-Kommission: ra)

eingetragen: 30.07.23
Newsletterlauf: 08.09.23


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Kontrollen der Zoll- und Marktüberwachungsbehörden

    Die Europäische Kommission ergreift Maßnahmen gegen Risiken durch Einfuhren von geringem Wert, die von Online-Einzelhändlern aus Drittländern und über Marktplätze, auf denen Händler aus Nicht-EU-Ländern tätig sind, verkauft werden. Diese Maßnahmen sind Teil der Mitteilung über den elektronischen Geschäftsverkehr mit dem Titel "Ein umfassendes EU-Instrumentarium für einen sicheren und nachhaltigen elektronischen Geschäftsverkehr", die die Kommission vorgelegt hat.

  • HTA-Rechtsvorschriften und -Verfahren

    Die Bewertung von Gesundheitstechnologien (Health Technology Assessment - HTA) ist ein wissenschaftlicher, evidenzbasierter Prozess, bei dem Informationen über medizinische, wirtschaftliche, gesellschaftliche und ethische Gesichtspunkte im Zusammenhang mit dem Einsatz einer Gesundheitstechnologie zusammengefasst werden. Beispiele für Gesundheitstechnologien sind Arzneimittel und Medizinprodukte.

  • Arzneimittel und Medizinprodukte

    Am 12. Januar 2025 trat die Verordnung über die Bewertung von Gesundheitstechnologien (HTA) in Kraft. Damit soll der EU-weite Zugang von Patienten zu innovativen und wirksamen Gesundheitstechnologien erheblich verbessert werden.

  • Diskriminierung von Medizinprodukten

    Ein veröffentlichter Bericht, in dem die anhaltende Diskriminierung von EU-Medizinprodukten auf dem chinesischen Beschaffungsmarkt hervorgehoben wird, fließt in die Entscheidung der Kommission ein, mit welchen Maßnahmen hier gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen der EU und China hergestellt werden sollen.

  • Entscheidungen in Vertragsverletzungsverfahren

    Die EU-Kommission erlässt eine Reihe von Beschlüssen zu Vertragsverletzungsverfahren gegen Mitgliedstaaten, die nicht mitgeteilt haben, welche Maßnahmen sie zur Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Recht ergriffen haben. Dabei übermittelt die Kommission zunächst Aufforderungsschreiben an alle Mitgliedstaaten, die keine nationalen Maßnahmen zur Umsetzung von Richtlinien gemeldet haben, deren Umsetzungsfrist vor Kurzem abgelaufen ist.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen