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Kreislaufwirtschaft: Telefone und Tablets


EU-Verordnung über die Energieverbrauchskennzeichnung: Neue Vorschriften für längere Lebensdauer, gesteigerte Energieeffizienz und verbesserte Reparierbarkeit ermöglichen Verbrauchern nachhaltige Entscheidungen
Diese Maßnahmen tragen dazu bei, die EU-Wirtschaft stärker kreislauforientiert zu gestalten, Energie zu sparen, unseren CO2-Fußabdruck zu verringern, kreislauforientierte Geschäftsmodelle zu unterstützen und die Vorteile des europäischen Grünen Deals für die Verbraucher nutzbar zu machen



Die EU-Kommission schlägt im Rahmen der geltenden EU-Verordnung über die Energieverbrauchskennzeichnung neue Vorschriften vor, die beim Kauf von Mobiltelefonen, schnurlosen Telefonen und Tablets helfen werden, fundierte und nachhaltige Entscheidungen zu treffen. Dieser neue Vorschlag wird am selben Tag vorgelegt wie die Genehmigung von Maßnahmen, mit denen die Geräte energieeffizienter, langlebiger und besser reparierbar werden sollen. Diese Maßnahmen wurden auf der Grundlage eines Vorschlags der Kommission vom November 2022 im Rahmen der EU-Ökodesign-Verordnung durch das Europäische Parlament und den Rat gebilligt.

Diese Maßnahmen tragen dazu bei, die EU-Wirtschaft stärker kreislauforientiert zu gestalten, Energie zu sparen, unseren CO2-Fußabdruck zu verringern, kreislauforientierte Geschäftsmodelle zu unterstützen und die Vorteile des europäischen Grünen Deals für die Verbraucher nutzbar zu machen.

Nach diesen Vorschriften hergestellte Mobiltelefone und Tablets werden bis 2030 jedes Jahr fast 14 Terawattstunden an Primärenergie einsparen. Dies entspricht einem Drittel des derzeitigen Primärenergieverbrauchs dieser Produkte. Die neuen Vorschriften tragen auch dazu bei, die Verwendung kritischer Rohstoffe zu optimieren und ihr Recycling zu erleichtern.

Gemäß der vorgeschlagenen Verordnung über die Energieverbrauchskennzeichnung müssen in der EU in Verkehr gebrachte Smartphones und Tablets mit Angaben über ihre Energieeffizienz, die Lebensdauer der Batterien, den Schutz vor Staub und Wasser sowie die Widerstandsfähigkeit bei versehentlichem Fallenlassen versehen sein. Dies ist auch das erste Mal, dass für ein in der EU in Verkehr gebrachtes Produkt die Kennzeichnung mit einem Reparierbarkeitsindex vorgeschrieben wird. Dies wird den Verbrauchern in der EU dabei helfen, fundiertere und nachhaltigere Kaufentscheidungen zu treffen, und einen nachhaltigeren Konsum fördern.

Für die neuen Produkte werden die bestehenden und bekannten A-G-Energielabels der EU verwendet, und in einer EU-weiten Datenbank – der Europäischen Produktdatenbank für die Energieverbrauchskennzeichnung (EPREL) – werden zusätzliche Informationen über das Produkt zur Verfügung stehen.

Darüber hinaus enthält die kürzlich angenommene Ökodesign-Verordnung Mindestanforderungen an Mobiltelefone, schnurlose Telefone und Tablets, die in der EU in Verkehr gebracht werden, darunter:

>> Widerstandsfähigkeit bei versehentlichem Fallenlassen und gegenüber Kratzern ("Ritzhärte"), Schutz vor Staub und Wasser und Verwendung ausreichend langlebiger Batterien. Anforderungen an Batterien, die mindestens 800 Lade- und Entladezyklen standhalten und dabei mindestens 80 % ihrer anfänglichen Kapazität behalten sollen.

>> Vorschriften für Zerlegung und Reparatur, einschließlich der Verpflichtung der Hersteller, den Werkstätten kritische Ersatzteile innerhalb von fünf bis zehn Arbeitstagen und bis sieben Jahre nach dem Ende des Verkaufs des Produktmodells auf dem EU-Markt zur Verfügung zu stellen.

>> Verfügbarkeit von Aktualisierungen des Betriebssystems für längere Zeiträume: während eines Zeitraums von mindestens fünf Jahren nach dem Inverkehrbringen des Produkts.

>> Diskriminierungsfreier Zugang fachlich kompetenter Reparateure zu Software oder Firmware, die für den Austausch benötigt wird.

Hintergrund
Mit dem Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft 2020 soll sichergestellt werden, dass Produkte langlebiger, besser reparierbar und leichter aktualisierbar werden. Konkret sieht die Initiative für auf die Kreislaufwirtschaft ausgerichtete Geräte Regulierungsmaßnahmen für Elektronik und IKT einschließlich Mobiltelefone, Tablets und Laptops im Rahmen der Ökodesign-Richtlinie vor, damit solche Geräte auf Energieeffizienz und Haltbarkeit, Reparierbarkeit, Nachrüstbarkeit, Wartung, Wiederverwendung und Recycling ausgelegt werden.

Die Strategien für Ökodesign und Energieverbrauchskennzeichnung helfen Unternehmen, Bürgern und Regierungen dabei, zur Energiewende beizutragen, die Energieeffizienzziele der EU zu erreichen, die Treibhausgasemissionen zu senken und die Kreislaufwirtschaft zu unterstützen. Sie sorgen mit harmonisierten Vorschriften für energieverbrauchsrelevante Produkte für neue Geschäftsmöglichkeiten und mehr Widerstandsfähigkeit. Zu diesen Produkten zählen insbesondere mittelgroße und große Haushaltsgeräte wie Waschmaschinen und Kühlschränke sowie Business-to-Business-Produkte (z. B. Unternehmensserver und Lüftungsanlagen) in Bezug auf Aspekte wie Energie- und Wasserverbrauch, Treibhausgasemissionswerte und Materialeffizienz. Diese Maßnahmen stellen auch sicher, dass nachhaltigere Produkte verstärkt nachgefragt und angeboten werden und dass die Kosten für Endnutzer erheblich verringert werden. Schätzungen zufolge konnten die Verbraucher 2020 dank dieser Maßnahmen über 63 Mrd. EUR einsparen. (EU-Kommission: ra)

eingetragen: 30.07.23
Newsletterlauf: 07.09.23


Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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