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Kreislaufwirtschaft für Textilien


Die Kommission schlägt die Einführung verbindlicher harmonisierter Regelungen für die erweiterte Herstellerverantwortung für Textilien in allen EU-Mitgliedstaaten vor
Verantwortung übernehmen für Verringerung, Wiederverwendung und Recycling von Textilabfällen und Märkte für gebrauchte Textilien ankurbeln



Die EU-Kommission schlägt Vorschriften vor, durch die Herstellern Verantwortung für den gesamten Lebenszyklus von Textilprodukten auferlegt wird und die nachhaltige Bewirtschaftung von Textilabfällen in der gesamten EU gefördert werden soll. Im Einklang mit der EU-Strategie für nachhaltige und kreislauffähige Textilien wird diese Initiative den Ausbau des Sektors für die getrennte Sammlung, Sortierung, Wiederverwendung und das Recycling von Textilien in der EU vorantreiben. Durch eine größere Verfügbarkeit gebrauchter Textilien sollen lokal Arbeitsplätze geschaffen werden und Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU und darüber hinaus Geld sparen können; gleichzeitig werden die Auswirkungen der Textilproduktion auf die natürlichen Ressourcen abgemildert.

Die Kommission schlägt die Einführung verbindlicher harmonisierter Regelungen für die erweiterte Herstellerverantwortung für Textilien in allen EU-Mitgliedstaaten vor. Dank Regelungen für die erweiterte Herstellerverantwortung konnte die Abfallbewirtschaftung für verschiedene Produkte wie Verpackungen, Batterien und Elektro- und Elektronikgeräte erfolgreich verbessert werden. Hersteller werden für die Kosten der Bewirtschaftung von Textilabfällen aufkommen müssen, was für sie auch ein Anreiz sein wird, das Abfallaufkommen zu verringern und die Kreislauffähigkeit der Textilerzeugnisse zu verbessern, indem sie von Anfang an bessere Produkte entwickeln. Die finanziellen Beiträge der Hersteller zum System der erweiterten Herstellerverantwortung werden auf Grundlage der Umweltleistung der Textilien angepasst – ein Prinzip, das auch unter dem Begriff "Ökomodulation" bekannt ist.

Durch einheitliche Regelungen für die erweiterte Herstellerverantwortung in der EU wird es den Mitgliedstaaten darüber hinaus erleichtert, Textilien entsprechend den geltenden Rechtsvorschriften ab 2025 getrennt zu sammeln. Mit den Beiträgen der Hersteller werden Investitionen in Kapazitäten für die getrennte Sammlung, Sortierung, Wiederverwendung und das Recycling finanziert. Ziel der vorgeschlagenen Vorschriften für die Abfallbewirtschaftung ist es, sicherzustellen, dass gebrauchte Textilien zur Wiederverwendung getrennt gesammelt werden und Textilien, die nicht wiederverwendet werden können, vorrangig dem Recycling zugeführt werden. Für Sozialunternehmen, die in der Sammlung und Behandlung von Textilien tätig sind, eröffnen sich bessere Geschäftsmöglichkeiten und ein größerer Markt für gebrauchte Textilien.

Mit dem Vorschlag werden auch die Erforschung und Entwicklung innovativer Technologien für die Kreislaufwirtschaft im Textilsektor wie etwa im Bereich Faser-zu-Faser-Recycling gefördert.

Außerdem wird damit das Problem der illegalen Ausfuhr von Textilabfällen in Länder angegangen, die für deren Bewirtschaftung nicht ausreichend ausgerüstet sind. Mit dem neuen Gesetz soll klargestellt werden, was als Abfall und was als wiederverwendbare Textilien einzuordnen ist, um der unter dem Deckmantel der Wiederverwendung vorgenommenen Ausfuhr von Abfällen ein Ende zu setzen. Das Gesetz ergänzt die Maßnahmen im Rahmen des Vorschlags für eine neue Verordnung über die Verbringung von Abfällen, mit der sichergestellt werden soll, dass eine Ausfuhr von Textilabfällen nur dann erfolgt, wenn gewährleistet ist, dass die Abfälle umweltgerecht bewirtschaftet werden.

Der Vorschlag für eine gezielte Überarbeitung der Abfallrahmenrichtlinie enthält darüber hinaus Maßnahmen gegen Lebensmittelverschwendung, die in einem gesonderten Dokument mit häufig gestellten Fragen dargelegt werden.

Nächste Schritte
Der Vorschlag der Kommission zur gezielten Änderung der Abfallrahmenrichtlinie wird nun vom Europäischen Parlament und vom Rat im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens geprüft.

Hintergrund
In der EU werden jährlich 12,6 Mio. Tonnen Textilabfälle erzeugt. Allein auf Kleidung und Schuhe entfallen 5,2 Mio. Tonnen Abfälle, was 12 kg pro Person und Jahr entspricht. Derzeit werden nur 22 Prozent der Post-Consumer-Textilabfälle zur Wiederverwendung oder zum Recycling getrennt gesammelt, während die übrigen Abfälle oftmals verbrannt oder auf Deponien abgelagert werden.

Die Abfallrahmenrichtlinie ist der EU-Rechtsrahmen für die Abfallbewirtschaftung in der EU. Sie umfasst Begriffsbestimmungen im Zusammenhang mit der Abfallbewirtschaftung, unter anderem für die Begriffe Abfall, Recycling und Verwertung, die Abfallhierarchie sowie grundlegende Konzepte.

Die Initiative steht im Einklang mit der in der EU-Strategie für nachhaltige und kreislauffähige Textilien gegebenen Zusage der Kommission, Maßnahmen zur Vereinheitlichung der Regelungen der erweiterten Herstellerverantwortung für Textilien zu treffen und wirtschaftliche Anreize zu schaffen, damit Textilerzeugnisse nachhaltiger und kreislauffähiger gestaltet werden. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 30.07.23
Newsletterlauf: 01.09.23


Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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