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Im Einklang mit den EU-Beihilferegeln


EU-Wettbewerbshüter billigen paneuropäischen Garantiefonds für Unternehmen – auch in Deutschland
Der Fonds wird Garantien für Schuldtitel (z. B. Darlehen) bereitstellen



Die Europäische Kommission ist der Ansicht, dass der Aufbau eines 25 Mrd. Euro schweren paneuropäischen Garantiefonds zur Unterstützung von Unternehmen in der Corona-Krise im Einklang mit den EU-Beihilferegeln steht. Der Fonds soll von der Europäischen Investitionsbank verwaltet werden und rund 200 Mrd. Euro an zusätzlichen Finanzierungen mobilisieren – vor allem für Klein- und Mittelunternehmen. Bisher haben 21 Mitgliedstaaten entschieden, sich an dem Fonds zu beteiligten, darunter auch Deutschland.

Im April 2020 hatte der Europäische Rat die Einrichtung eines paneuropäischen Garantiefonds unter der Verwaltung der Europäischen Investitionsbank-Gruppe als Teil der allgemeinen EU-Reaktion auf den Ausbruch des Coronavirus gebilligt. Er ist eines der drei Sicherheitsnetze, auf die sich der Europäische Rat geeinigt hat, um die wirtschaftlichen Auswirkungen auf Arbeitnehmer, Unternehmen und Länder abzumildern.

Der Fonds wird Garantien für Schuldtitel (z. B. Darlehen) bereitstellen. Er zielt darauf ab, auf koordinierte Weise den Finanzierungsbedarf europäischer Unternehmen (hauptsächlich KMU) zu decken, die voraussichtlich langfristig überlebensfähig sind, aber in der aktuellen Krise in ganz Europa mit Schwierigkeiten zu kämpfen haben. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 16.01.21
Newsletterlauf: 01.03.21


Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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