Gestrafftes Verfahren für den Datenaustausch
Klare Regeln zu Datenaustausch: EU-Kommission begrüßt Einigung zu Kurzzeitvermietungen
Online-Vermietungsplattformen: Die Verpflichtungen zum Datenaustausch für Plattformen werden an die kleinsten Akteure angepasst
Eine neue EU-Verordnung wird Gastgebern und Plattformen in der EU bei Kurzzeitvermietung klare Regeln für die Erhebung und Weitergabe von Daten vorgeben. Das Europäische Parlament und der Rat haben zu dem von der Kommission vor gut einem Jahr vorgelegten Vorschlag eine Einigung erzielt. Sie wird für mehr Transparenz in diesem Sektor sorgen und ist eine wichtige Voraussetzung für einen nachhaltigen und intelligenten Tourismus.
Die EU-Kommission begrüßte den Beschluss. "Kurzzeitvermietungen sind ein wichtiger Bestandteil des touristischen Ökosystems, sollten aber nicht auf Kosten der lokalen Gemeinschaften gehen", sagte EU-Binnenmarktkommissar Thierry Breton. "Die heutige Einigung wird es den lokalen Behörden ermöglichen, Kurzzeitvermietungen auf wirksame und angemessene Weise zu verwalten. Sie wird auch auf dem Gesetz über digitale Dienste aufbauen und sicherstellen, dass Online-Vermietungsplattformen ihre Verantwortung wahrnehmen, Daten austauschen und zur Bekämpfung illegaler Angebote beitragen."
Die neuen Regeln sollen den Behörden, die sich mit den Auswirkungen von Kurzzeitvermietungen auf lokale Gemeinden befassen wollen, wichtige Informationen liefern. Die Verpflichtungen zum Datenaustausch für Plattformen werden an die kleinsten Akteure angepasst. Nach Inkrafttreten der Verordnung haben die Mitgliedstaaten 24 Monate Zeit, um die Mechanismen für den Datenaustausch einzurichten. Diese Mechanismen werden mit Unterstützung der Kommission bereits vorbereitet.
Hintergrund
Kurzfristig vermietete Unterkünfte machen etwa ein Viertel aller Touristenunterkünfte in der EU aus, und ihre Zahl nimmt in der gesamten EU deutlich zu. Davon profitieren Gastgeber, Reisende und das Tourismusökosystem im weiteren Sinne. Sie bringen jedoch auch Herausforderungen mit sich, insbesondere für lokale Gemeinden, die mancherorts mit einem geringeren Angebot an erschwinglichem Wohnraum, steigenden Preisen oder übermäßigen Touristenströmen konfrontiert sind. (EU-Kommission: ra)
eingetragen: 29.11.23
Newsletterlauf: 29.02.24
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