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Gesetz über digitale Märkte


Neue Vorschriften für fairen Online-Wettbewerb vom Rat endgültig gebilligt
Wenn ein Gatekeeper gegen die Vorschriften des DMA verstößt, droht ihm eine Geldbuße von bis zu 10 Prozent ihres weltweiten Gesamtumsatzes




Der Rat hat der EU endgültig neue Vorschriften für einen fairen und wettbewerbsfähigen digitalen Sektor durch das Gesetz über digitale Märkte (DMA) gebilligt. Das DMA stellt sicher, dass gleiche Wettbewerbsbedingungen im Internet mit klaren Rechten und Regeln für große Online-Plattformen ("Gatekeepers") herrschen und dass keine von ihnen ihre Position missbraucht. Die Regulierung des digitalen Marktes auf EU-Ebene wird ein faires und wettbewerbsfähiges digitales Umfeld schaffen, sodass alle Unternehmen und Verbraucherinnen und Verbraucher von digitalen Chancen profitieren können.

Ivan Bartoš, Stellvertretender Ministerpräsident für Digitalisierung und Minister für Regionalentwicklung, sagte: "Mit der endgültigen Verabschiedung des Gesetzes über digitale Märkte werden wir endlich große Online-Plattformen für ihre Taten zur Rechenschaft ziehen. Damit wird die EU den Online-Raum weltweit verändern. Die Gatekeeper, an die sich das Gesetz richtet, sind allgegenwärtig – wir alle nutzen ihre Dienste täglich. Ihre Macht wächst jedoch in einem Maße, das sich negativ auf den Wettbewerb auswirkt. Mit dem DMA werden wir für fairen Wettbewerb im Internet, mehr Komfort für die Verbraucherinnen und Verbraucher und neue Chancen für kleine Unternehmen sorgen."

Im DMA sind neue Regeln für große Online-Plattformen ("Gatekeepers") vorgegeben. Sie müssen nun
>> sicherstellen, dass die Abmeldung von zentralen Plattformdiensten genauso einfach ist wie die Anmeldung,
>> dafür sorgen, dass die grundlegenden Funktionen von Sofortnachrichtendiensten interoperabel sind, d. h. die Nutzer in die Lage versetzen, Nachrichten auszutauschen, Sprachnachrichten oder Dateien über Messaging-Apps zu senden,
>> gewerblichen Nutzern Zugang zu ihren Marketing- oder Werbeleistungsdaten auf der Plattform geben,
>> die Europäische Kommission über von ihnen durchgeführte Übernahmen und Fusionen unterrichten.

Sie werden jedoch nicht mehr in der Lage sein,
>> die eigenen Produkte oder Dienste gegenüber jenen anderer Marktteilnehmer durch Ranking besser zu positionieren (Bevorzugung des eigenen Unternehmens),
>> bestimmte Apps oder Software vorzuinstallieren oder Nutzer daran zu hindern, diese Apps oder Software einfach zu deinstallieren,
>> die Installation von Software für die wichtigsten Programme (z. B. Web-Browser) bei der Installation des Betriebssystems standardmäßig vorzuschreiben,
>> Entwickler daran zu hindern, Zahlungsplattformen Dritter für den Verkauf von Apps zu nutzen,
>> die im Zuge der Bereitstellung eines Dienstes erhobenen personenbezogenen Daten für die Zwecke einer anderen Bereitstellung wiederzuverwenden.

Wenn eine große Online-Plattform als Gatekeeper identifiziert wurde, muss sie die Vorschriften des DMA innerhalb von sechs Monaten einhalten.

Wenn ein Gatekeeper gegen die Vorschriften des DMA verstößt, droht ihm eine Geldbuße von bis zu 10 Prozent ihres weltweiten Gesamtumsatzes. Im Wiederholungsfall kann eine Geldbuße von bis zu 20 Prozent ihres weltweiten Gesamtumsatzes verhängt werden.

Wenn ein Gatekeeper systematisch, das heißt mindestens dreimal in acht Jahren gegen die DMA-Vorschriften verstößt, kann die Europäische Kommission eine Marktuntersuchung einleiten und erforderlichenfalls verhaltensbezogene oder strukturelle Abhilfemaßnahmen verhängen.

Hintergrund
Der Rechtsrahmen der EU für digitale Dienste war seit der Annahme der Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr im Jahr 2000 unverändert geblieben. In der Zwischenzeit haben sich digitale Technologien, Geschäftsmodelle und Dienste in beispiellosem Tempo gewandelt. Um mit diesem Tempo Schritt zu halten, hat die Europäische Kommission im Dezember 2020 ein Paket zu digitalen Diensten vorgelegt, das das Gesetz über digitale Dienste (DSA) und das Gesetz über digitale Märkte (DMA) umfasst.

Mit dem Paket "Digitale Dienste" trägt die EU der Tatsache Rechnung, dass der digitale Raum reguliert werden muss. Durch das Gesetz über digitale Dienste und das Gesetz über digitale Märkte wird ein Rahmen festgelegt, der dem wirtschaftlichen und demokratischen Fußabdruck digitaler Großkonzerne entspricht, und werden Maßnahmen zum Schutz der Nutzer bei gleichzeitiger Förderung von Innovationen in der digitalen Wirtschaft eingeführt.

Am 25. November 2021, weniger als ein Jahr nach Beginn der Verhandlungen im Rat, haben die Mitgliedstaaten den Standpunkt des Rates zum DMA einstimmig festgelegt.

Am 24. März 2022 erzielten der Rat und das Europäische Parlament eine vorläufige Einigung über das DMA, die von den Vertreterinnen und Vertretern der EU-Mitgliedstaaten am 11. Mai 2022 gebilligt wurde.

Der Rat wird voraussichtlich im September 2022 eine vorläufige Einigung über das Gesetz über digitale Dienste annehmen, die vom Rat und vom Europäischen Parlament am 23. April 2022 erzielt und am 5. Juli 2022 im Europäischen Parlament angenommen wurde.
Nächste Schritte

Nachdem der Rat den Standpunkt des Europäischen Parlaments gebilligt ‎hat, ist der Gesetzgebungsakt angenommen. (Rat der EU: ra)

eingetragen: 24.07.22
Newsletterlauf: 02.09.22


Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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