Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Geringere Auswahl und höhere Preise


Fusionskontrolle: Europäische Kommission leitet eingehende Untersuchung der geplanten Übernahme von Recticel durch Greiner ein
Eine erste Marktuntersuchung der Kommission warf eine Reihe vorläufiger Bedenken in Bezug auf die Zusammenführung der Schaumstoffsparten von Greiner und Recticel auf




Die Europäische Kommission hat ein Verfahren eingeleitet, um die geplante Übernahme von Recticel durch Greiner nach der EU‑Fusionskontrollverordnung eingehend zu prüfen. Die Kommission befürchtet, dass die geplante Übernahme den Wettbewerb bei der Lieferung bestimmter Produkte, für die technische Schaumstoffe verwendet werden, beeinträchtigen könnte. Greiner und Recticel sind beide führende Hersteller und Anbieter technischer Schaumstoffe in Europa.

Bei technischen Schäumen handelt es sich um flexible Polyester- oder Polyetherschaumstoffe, die für eine Vielzahl spezieller Einsatzgebiete und Anwendungen in verschiedenen Branchen verwendet werden. Sie sind ein wichtiger Input für Unternehmen, die Fahrzeugteile wie Kopfstützen, Autositze und Motorraumisolierung herstellen, aber auch für Unternehmen aus der Bau-, Haushaltsartikel- und Bekleidungsbranche.

Die vorläufigen wettbewerbsrechtlichen Bedenken der Kommission
Eine erste Marktuntersuchung der Kommission warf eine Reihe vorläufiger Bedenken in Bezug auf die Zusammenführung der Schaumstoffsparten von Greiner und Recticel auf.

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt befürchtet die Kommission, dass das Vorhaben bei Schaumstoffrollen, Schaumstoffen für die Dämpfung von Geräuschen, Vibrationen und Rauigkeit sowie bei Filterschaumstoffen auf einer Reihe von lokalen europäischen Märkten zu einer geringeren Auswahl und höheren Preisen führen könnte.

Für jedes der oben genannten Produkte würde das aus dem Zusammenschluss hervorgehende Unternehmen insbesondere in mitteleuropäischen Ländern wie Österreich, Deutschland, Polen und der Tschechischen Republik hohe gemeinsame Marktanteile auf den ohnehin bereits konzentrierten Märkten für technische Schaumstoffe halten. Greiner und Recticel gehören zu den sehr wenigen Anbietern technischer Schaumstoffe, die das gesamte Spektrum an Eigenschaften und Sonderlösungen im Programm haben und in sehr vielen Ländern präsent sind. Die beiden Unternehmen haben insbesondere in der Automobilindustrie viele Kunden, was auf ihr Renommee, ihr breit gefächertes Produktportfolio und ihre Qualifikation durch Automobil-Erstausrüster (OEM) zurückzuführen ist.

Die Kommission wird die Auswirkungen des Vorhabens nun eingehend prüfen, um festzustellen, ob sich ihre wettbewerbsrechtlichen Bedenken bestätigen.

Der Zusammenschluss wurde am 18. Oktober 2021 bei der Kommission zur Genehmigung angemeldet. Greiner hat während des Vorprüfverfahrens keine Verpflichtungszusagen unterbreitet, um die vorläufigen Bedenken der Kommission auszuräumen. Nun muss die Kommission innerhalb von 90 Arbeitstagen, also spätestens am 8. April 2022, einen Beschluss erlassen. Das eingehende Prüfverfahren wird ergebnisoffen geführt.

Unternehmen und Produkte
Greiner ist ein österreichisches Familienunternehmen, das weltweit Kunststoffverpackungen, Medizintechnik, Maschinen und Schaumstoffe für eine Vielzahl von Anwendungen herstellt und vertreibt. Greiner stellt auch Schaumstoffprodukte wie Akustikbauteile für Automotoren und Flugzeugsitzkissen her.

Das belgische Unternehmen Recticel ist ein weltweit tätiger Hersteller und Anbieter von Schaumstoffen, Bettwaren und Isolationslösungen für die Bauindustrie. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 05.12.21
Newsletterlauf: 17.02.22


Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen