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Geoblocking-Verordnung einhalten


Verbraucherschutz: Google verpflichtet sich, den Verbrauchern klarere und genauere Informationen zur Verfügung zu stellen, um die EU-Vorschriften einzuhalten
Wir fordern Google auf, die Geoblocking-Verordnung in vollem Umfang einzuhalten




Um ihr Praktiken weiter an das EU-Recht anzupassen, hat sich Google verpflichtet, Änderungen bei mehreren ihrer Produkte und Dienstleistungen vorzunehmen - vor allem in Bezug auf mangelnde Transparenz und klare Informationen für die Verbraucher. Nach einem Dialog, der 2021 mit dem Netzwerk für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC) aufgenommen wurde und von der Europäischen Kommission koordiniert sowie von der niederländischen Behörde für Verbraucher und Märkte und der belgischen Generaldirektion Wirtschaftsinspektion geleitet wurde, hat sich Google bereit erklärt, die von den Behörden angesprochenen Punkte zu ändern, insbesondere bei Google Store, Google Play Store, Google Hotels und Google Flights, um die Einhaltung der EU-Verbrauchervorschriften sicherzustellen.

EU-Justizkommissar Didier Reynders erklärte dazu: "Selbst fast drei Jahre nach Beginn der COVID-19-Pandemie und der anschließenden Lockdowns buchen immer mehr Verbraucher ihren Urlaub im Internet, tätigen ihre Einkäufe online oder sehen sich eine Bewertung an. Die Verbraucher in der EU haben Anspruch auf klare und vollständige Informationen, damit sie fundierte Entscheidungen treffen können. Die Zusagen von Google sind ein Schritt in diese Richtung. Wir fordern Google auf, die Geoblocking-Verordnung in vollem Umfang einzuhalten und dafür zu sorgen, dass die Verbraucher überall in der EU die gleichen Rechte genießen und auf dieselben Inhalte zugreifen können."

Überblick über eingegangenen Verpflichtungen:
Im Anschluss an den Dialog hat sich Google verpflichtet, Beschränkungen bei ihren einseitigen Änderungsmöglichkeiten bei Bestellungen in Bezug auf Preise oder Stornierungen einzuführen und eine E-Mail-Adresse zur Verfügung zu stellen, deren Nutzung Verbraucherschutzbehörden vorbehalten ist, damit diese illegale Inhalte melden und deren rasche Entfernung verlangen können.

Darüber hinaus erklärte sich Google bereit, einige ihrer Praktiken zu ändern, z. B.:

Google Flights und Google Hotels:
>> Für die Verbraucher klar ersichtlich machen, ob sie direkt mit Google einen Vertrag schließen oder ob Google lediglich als Vermittler auftritt;
>> den Referenzpreis für die Bewerbung von Preisnachlässen auf der Plattform ersichtlich machen sowie die Tatsache klarstellen, dass Bewertungen in Google Hotels nicht überprüft werden;
>> sich in Bezug auf die Bereitstellung von Informationen für die Verbraucher den gleichen Transparenzverpflichtungen wie andere große Beherbergungsplattformen - z. B. in Bezug auf Preise oder Verfügbarkeit - unterwerfen.

Google Play Store und Google Store:
>> klare vorvertragliche Informationen über Lieferkosten, Widerrufsrecht und Verfügbarkeit von Reparatur- oder Ersatzoptionen bereitstellen. Darüber hinaus wird Google auch Informationen über das jeweilige Unternehmen (z. B. eingetragener Name und Anschrift) und direkte und wirksame Kontaktmöglichkeiten (z. B. direkte persönliche Hilfestellung per Telefon) erleichtern.
>> klarstellen, wie verschiedene Länderversionen des Google Play Store zu durchsuchen sind und wie Entwickler über ihre Verpflichtungen gemäß der Geoblocking-Verordnung informiert werden sollen, ihre Apps EU-weit zugänglich zu machen. Es soll den Verbrauchern auch die Nutzung von Zahlungsmitteln aus jedem EU-Land ermöglicht werden.

Nächste Schritte
Das Netz für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz) wird die Umsetzung dieser Verpflichtungen aktiv überwachen, und die nationalen Behörden werden die Einhaltung und Durchsetzung in Bereichen überwachen, in denen weiterhin Bedenken bestehen. Dies betrifft insbesondere die Tatsache, dass es eine Praxis von Google gibt, die die Geoblocking-Verordnung noch immer nicht vollständig erfüllt. Das Unternehmen wendet nämlich technische Beschränkungen für die Nutzung der Apps an, die normalerweise in dem Land verfügbar wären, in dem Nutzer vorübergehend ansässig sind.

Google begründete dies damit, dass Nutzer ihr Wohnsitzland einmal jährlich wechseln können, um Zugang zu den lokalen Apps und Spielen eines anderen Mitgliedstaats zu erhalten. Diese Änderung kann jedoch zum Verlust erworbener Inhalte und bestehender Guthaben führen, was als Verstoß gegen die Geoblocking-Verordnung angesehen wird.

Hintergrund
Beim Netz für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz) handelt es sich um den Zusammenschluss von Behörden, die für die Durchsetzung der EU-Verbraucherschutzvorschriften zuständig sind. Damit die Behörden grenzüberschreitend operieren können, werden ihre Maßnahmen auf EU-Ebene koordiniert.

Die nationalen Behörden sind für die Durchsetzung der EU-Verbraucherschutzvorschriften zuständig. Dank der aktualisierten Verordnung über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz verfügen sie nun über mehr Befugnisse, um Unregelmäßigkeiten aufzudecken und schnell gegen unseriöse Händler vorzugehen.

Darüber hinaus wurden mit der neuen Richtlinie zur besseren Durchsetzung und Modernisierung der Verbraucherschutzvorschriften der Union bestehende Instrumente des EU-Verbraucherrechts geändert, indem die Transparenz für die Verbraucher beim Kauf auf Online-Marktplätzen weiter erhöht wurde.

Die Zusammenarbeit erstreckt sich auf Verbraucherschutzvorschriften in verschiedenen Bereichen wie unlautere Geschäftspraktiken, E-Commerce, Geoblocking, Pauschalreisen, Online-Verkauf und Fahrgastrechte.
(EU-Kommission: ra)

eingetragen: 06.02.23
Newsletterlauf: 17.04.23


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