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Fusions-, Kartell- und Beihilfenkontrolle


Wettbewerb: Europäische Kommission skizziert Beitrag der Wettbewerbspolitik und ihrer Überprüfung zum ökologischen und digitalen Wandel und zu einem widerstandsfähigen Binnenmarkt
Eine konsequente Durchsetzung des Wettbewerbsrechts ist für Unternehmen und Verbraucher von grundlegender Bedeutung, um die Vorteile unseres Binnenmarkts in vollem Umfang nutzen zu können



Die Europäische Kommission hat eine Mitteilung über eine Wettbewerbspolitik, die auf neue Herausforderungen vorbereitet ist, angenommen, in der die wichtige Rolle der Wettbewerbspolitik für den Weg der Erholung Europas, den ökologischen und digitalen Wandel und für einen widerstandsfähigen Binnenmarkt dargelegt wird. In der Mitteilung wird hervorgehoben, dass die Wettbewerbspolitik in der Lage ist, sich an neue Marktgegebenheiten, politische Prioritäten und Kundenbedürfnisse anzupassen: So hat die Kommission e die sechste Änderung des Befristeten Rahmens für staatliche Beihilfen angenommen, damit die Mitgliedstaaten Unternehmen während der Coronakrise gezielt unterstützen können. Darüber hinaus überprüft die Kommission derzeit die wettbewerbspolitischen Instrumente, um sicherzustellen, dass Fusions-, Kartell- und Beihilfenkontrolle weiterhin ihren Zweck erfüllen, und ihr bestehendes Instrumentarium gegebenenfalls zu ergänzen.

Die für Wettbewerbspolitik zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin der Kommission Margrethe Vestager erklärte dazu: "Eine konsequente Durchsetzung des Wettbewerbsrechts ist für Unternehmen und Verbraucher von grundlegender Bedeutung, um die Vorteile unseres Binnenmarkts in vollem Umfang nutzen zu können. Sie bietet Unternehmen aller Größen eine faire Chance, sich am Wettbewerb zu beteiligen. Dadurch wird sichergestellt, dass die Unternehmen die besten und innovativsten Lösungen für die Verbraucher bereitstellen müssen. Er ermöglicht den Kunden die Wahl zwischen konkurrierenden Produkten und Dienstleistungen und trägt damit zu zuverlässigen und vielfältigen Lieferketten bei. Deshalb ist mehr denn je eine wirksame Wettbewerbspolitik erforderlich, um der europäischen Wirtschaft die nötige Flexibilität und Dynamik zu geben damit sie die Herausforderungen, vor denen sie steht, bewältigen kann. Gleichzeitig ist den Wettbewerbsregeln eine gewisse Anpassungsflexibilität immanent. Wir haben die sechste Änderung des Befristeten Rahmens für staatliche Beihilfen angenommen und sind mitten in einer Überprüfung der Wettbewerbspolitik mit beispielloser Tragweite und Zielsetzung."

Seit der Gründung der Europäischen Union hat die Wettbewerbspolitik dazu beigetragen, den wirtschaftlichen Wohlstand der Union zu erhalten und zu fördern. Die konsequente Durchsetzung des Wettbewerbsrechts kam den europäischen Verbrauchern und Unternehmen zugute und hat dazu beigetragen, das dynamische und dynamische Gefüge der europäischen Wirtschaft, die aus Unternehmen aller Größenordnungen besteht, zu fördern.

Die Union steht vor neuen Herausforderungen: Es gilt, die schwierige Erholung nach der Coronavirus-Pandemie zu bewerkstelligen und die europäischen Unternehmen in die Lage zu versetzen, Krisen zu trotzen und beim ökologischen und digitalen Wandel eine Vorreiterrolle zu übernehmen. Eine wirkungsvolle und klug konzipierte Wettbewerbspolitik kann zum Erfolg dieser Vorhaben beitragen, die außerordentliche öffentliche und private Investitionen, Innovation und einen gut funktionierenden Binnenmarkt erfordern.

Dies anhand einiger Beispiele aus der Mitteilung veranschaulichen:
Um einen Beitrag zur Reaktion Europas auf die Coronavirus-Krise zu leisten und den Aufschwung in Europa zu unterstützen, hat die Kommission eine sechste Änderung des befristeten Rahmens für staatliche Beihilfen erlassen, mit der die bestehenden Maßnahmen bis Ende Juni 2022 verlängert werden. Sie ebnet den Weg für ein schrittweises Auslaufen der Krisenmaßnahmen unter Vermeidung von Klippeneffekten und begleitet die wirtschaftliche Erholung mit neuen Instrumenten, um in der Erholungsphase private Investitionen anzukurbeln und zu mobilisieren.

Die künftigen Leitlinien für Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen sollen zum ökologischen Wandel beitragen und zielen darauf ab, die Bemühungen der Wirtschaft um CO2-Abbau, Kreislaufwirtschaft und biologische Vielfalt sowie saubere oder emissionsfreie Mobilität und Energieeffizienz von Gebäuden zu unterstützen.

Darüber hinaus wird die Kommission mit der Aktualisierung der horizontalen Gruppenfreistellungsverordnungen und Leitlinien Orientierungshilfen für die erlaubte Zusammenarbeit von Unternehmen bei der Entwicklung nachhaltigerer Produkte und Produktionsprozesse bieten und damit Rechtssicherheit schaffen.

Als Beitrag zum digitalen Wandel zielen die künftigen Leitlinien für staatliche Beihilfen im Breitbandbereich darauf ab, die Entwicklung digitaler Infrastrukturen zu fördern, indem der Ausbau und die Nutzung von Breitbandnetzen erleichtert werden, die den sich rasch wandelnden Nutzerbedürfnissen gerecht werden.

Darüber hinaus wird die Kommission durch ihre neuen Leitlinien zur Anwendung von Artikel 22 der Fusionskontrollverordnung potenziell problematische Übernahmen im digitalen Sektor schärfer kontrollieren. Die Leitlinien erleichtern den Mitgliedstaaten eine Verweisung potentiell problematischer Vorhaben an die Kommission, auch wenn sie die nationalen Anmeldeschwellen nicht erreichen. So kann die Kommission die Übernahme innovativer Unternehmen insbesondere im digitalen Sektor prüfen, deren Wettbewerbspotenzial über ihren bloßen Umsatz hinausgeht.

Die Kommission wird weiterhin die laufenden Bemühungen der Mitgliedstaaten unterstützen, bedeutsame gesamteuropäische Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse zu konzipieren, die Marktversagen gemeinsam überwinden, indem bahnbrechende Innovationen und Infrastrukturinvestitionen in wichtige grüne und digitale Prioritäten wie Wasserstoff, Cloud, Gesundheit und Mikroelektronik ermöglicht werden. Die bevorstehende Mitteilung über einschlägige staatliche Beihilfen wird zu mehr Offenheit solcher Vorhaben führen, die Beteiligung von KMU erleichtern und die Kriterien für die Bündelung nationaler und europäischer Ressourcen präzisieren.

Um durch offene und wettbewerbsfähige Märkte zur Krisenfestigkeit der europäischen Wirtschaft beizutragen, wird die europäische Fusionskontrolle den Unternehmen weiterhin Wachstum ermöglichen und gleichzeitig sicherstellen, dass auf den Märkten weiter Wettbewerb herrscht und die Lieferketten diversifiziert bleiben. Darüber hinaus ermöglicht die Wettbewerbsaufsicht von Unternehmenskooperationen es Unternehmen in der EU, ihre Kräfte zu bündeln, um ihre Forschungs- und Entwicklungsbemühungen voranzubringen, Produkte zu entwerfen, herzustellen und zu vermarkten oder gemeinsam Produkte oder Dienstleistungen zu erwerben, die sie für ihre Tätigkeit benötigen.

Schließlich könnte die Kommission angesichts der außergewöhnlichen Lage in der Halbleiterbranche, ihrer Relevanz und der Abhängigkeit von der Versorgung durch eine begrenzte Zahl von Unternehmen in einem schwierigen geopolitischen Kontext erwägen, Beihilfen zu genehmigen, die potenzielle Finanzierungslücken für die Errichtung von neuen Chipfabriken im Halbleiterökosystem schließen sollen. Solche Beihilfen auf der Grundlage von Artikel 107 Absatz 3 AEUV würden strengen Vorkehrungen zur Sicherung des Wettbewerbs unterliegen und gewährleisten, dass die Vorteile der gesamten europäischen Wirtschaft umfassend und ohne Diskriminierung zugute kommen. Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 05.12.21
Newsletterlauf: 21.02.22


Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

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    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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