Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Fusions-, Kartell- und Beihilfenkontrolle


Wettbewerb: Europäische Kommission skizziert Beitrag der Wettbewerbspolitik und ihrer Überprüfung zum ökologischen und digitalen Wandel und zu einem widerstandsfähigen Binnenmarkt
Eine konsequente Durchsetzung des Wettbewerbsrechts ist für Unternehmen und Verbraucher von grundlegender Bedeutung, um die Vorteile unseres Binnenmarkts in vollem Umfang nutzen zu können



Die Europäische Kommission hat eine Mitteilung über eine Wettbewerbspolitik, die auf neue Herausforderungen vorbereitet ist, angenommen, in der die wichtige Rolle der Wettbewerbspolitik für den Weg der Erholung Europas, den ökologischen und digitalen Wandel und für einen widerstandsfähigen Binnenmarkt dargelegt wird. In der Mitteilung wird hervorgehoben, dass die Wettbewerbspolitik in der Lage ist, sich an neue Marktgegebenheiten, politische Prioritäten und Kundenbedürfnisse anzupassen: So hat die Kommission e die sechste Änderung des Befristeten Rahmens für staatliche Beihilfen angenommen, damit die Mitgliedstaaten Unternehmen während der Coronakrise gezielt unterstützen können. Darüber hinaus überprüft die Kommission derzeit die wettbewerbspolitischen Instrumente, um sicherzustellen, dass Fusions-, Kartell- und Beihilfenkontrolle weiterhin ihren Zweck erfüllen, und ihr bestehendes Instrumentarium gegebenenfalls zu ergänzen.

Die für Wettbewerbspolitik zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin der Kommission Margrethe Vestager erklärte dazu: "Eine konsequente Durchsetzung des Wettbewerbsrechts ist für Unternehmen und Verbraucher von grundlegender Bedeutung, um die Vorteile unseres Binnenmarkts in vollem Umfang nutzen zu können. Sie bietet Unternehmen aller Größen eine faire Chance, sich am Wettbewerb zu beteiligen. Dadurch wird sichergestellt, dass die Unternehmen die besten und innovativsten Lösungen für die Verbraucher bereitstellen müssen. Er ermöglicht den Kunden die Wahl zwischen konkurrierenden Produkten und Dienstleistungen und trägt damit zu zuverlässigen und vielfältigen Lieferketten bei. Deshalb ist mehr denn je eine wirksame Wettbewerbspolitik erforderlich, um der europäischen Wirtschaft die nötige Flexibilität und Dynamik zu geben damit sie die Herausforderungen, vor denen sie steht, bewältigen kann. Gleichzeitig ist den Wettbewerbsregeln eine gewisse Anpassungsflexibilität immanent. Wir haben die sechste Änderung des Befristeten Rahmens für staatliche Beihilfen angenommen und sind mitten in einer Überprüfung der Wettbewerbspolitik mit beispielloser Tragweite und Zielsetzung."

Seit der Gründung der Europäischen Union hat die Wettbewerbspolitik dazu beigetragen, den wirtschaftlichen Wohlstand der Union zu erhalten und zu fördern. Die konsequente Durchsetzung des Wettbewerbsrechts kam den europäischen Verbrauchern und Unternehmen zugute und hat dazu beigetragen, das dynamische und dynamische Gefüge der europäischen Wirtschaft, die aus Unternehmen aller Größenordnungen besteht, zu fördern.

Die Union steht vor neuen Herausforderungen: Es gilt, die schwierige Erholung nach der Coronavirus-Pandemie zu bewerkstelligen und die europäischen Unternehmen in die Lage zu versetzen, Krisen zu trotzen und beim ökologischen und digitalen Wandel eine Vorreiterrolle zu übernehmen. Eine wirkungsvolle und klug konzipierte Wettbewerbspolitik kann zum Erfolg dieser Vorhaben beitragen, die außerordentliche öffentliche und private Investitionen, Innovation und einen gut funktionierenden Binnenmarkt erfordern.

Dies anhand einiger Beispiele aus der Mitteilung veranschaulichen:
Um einen Beitrag zur Reaktion Europas auf die Coronavirus-Krise zu leisten und den Aufschwung in Europa zu unterstützen, hat die Kommission eine sechste Änderung des befristeten Rahmens für staatliche Beihilfen erlassen, mit der die bestehenden Maßnahmen bis Ende Juni 2022 verlängert werden. Sie ebnet den Weg für ein schrittweises Auslaufen der Krisenmaßnahmen unter Vermeidung von Klippeneffekten und begleitet die wirtschaftliche Erholung mit neuen Instrumenten, um in der Erholungsphase private Investitionen anzukurbeln und zu mobilisieren.

Die künftigen Leitlinien für Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen sollen zum ökologischen Wandel beitragen und zielen darauf ab, die Bemühungen der Wirtschaft um CO2-Abbau, Kreislaufwirtschaft und biologische Vielfalt sowie saubere oder emissionsfreie Mobilität und Energieeffizienz von Gebäuden zu unterstützen.

Darüber hinaus wird die Kommission mit der Aktualisierung der horizontalen Gruppenfreistellungsverordnungen und Leitlinien Orientierungshilfen für die erlaubte Zusammenarbeit von Unternehmen bei der Entwicklung nachhaltigerer Produkte und Produktionsprozesse bieten und damit Rechtssicherheit schaffen.

Als Beitrag zum digitalen Wandel zielen die künftigen Leitlinien für staatliche Beihilfen im Breitbandbereich darauf ab, die Entwicklung digitaler Infrastrukturen zu fördern, indem der Ausbau und die Nutzung von Breitbandnetzen erleichtert werden, die den sich rasch wandelnden Nutzerbedürfnissen gerecht werden.

Darüber hinaus wird die Kommission durch ihre neuen Leitlinien zur Anwendung von Artikel 22 der Fusionskontrollverordnung potenziell problematische Übernahmen im digitalen Sektor schärfer kontrollieren. Die Leitlinien erleichtern den Mitgliedstaaten eine Verweisung potentiell problematischer Vorhaben an die Kommission, auch wenn sie die nationalen Anmeldeschwellen nicht erreichen. So kann die Kommission die Übernahme innovativer Unternehmen insbesondere im digitalen Sektor prüfen, deren Wettbewerbspotenzial über ihren bloßen Umsatz hinausgeht.

Die Kommission wird weiterhin die laufenden Bemühungen der Mitgliedstaaten unterstützen, bedeutsame gesamteuropäische Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse zu konzipieren, die Marktversagen gemeinsam überwinden, indem bahnbrechende Innovationen und Infrastrukturinvestitionen in wichtige grüne und digitale Prioritäten wie Wasserstoff, Cloud, Gesundheit und Mikroelektronik ermöglicht werden. Die bevorstehende Mitteilung über einschlägige staatliche Beihilfen wird zu mehr Offenheit solcher Vorhaben führen, die Beteiligung von KMU erleichtern und die Kriterien für die Bündelung nationaler und europäischer Ressourcen präzisieren.

Um durch offene und wettbewerbsfähige Märkte zur Krisenfestigkeit der europäischen Wirtschaft beizutragen, wird die europäische Fusionskontrolle den Unternehmen weiterhin Wachstum ermöglichen und gleichzeitig sicherstellen, dass auf den Märkten weiter Wettbewerb herrscht und die Lieferketten diversifiziert bleiben. Darüber hinaus ermöglicht die Wettbewerbsaufsicht von Unternehmenskooperationen es Unternehmen in der EU, ihre Kräfte zu bündeln, um ihre Forschungs- und Entwicklungsbemühungen voranzubringen, Produkte zu entwerfen, herzustellen und zu vermarkten oder gemeinsam Produkte oder Dienstleistungen zu erwerben, die sie für ihre Tätigkeit benötigen.

Schließlich könnte die Kommission angesichts der außergewöhnlichen Lage in der Halbleiterbranche, ihrer Relevanz und der Abhängigkeit von der Versorgung durch eine begrenzte Zahl von Unternehmen in einem schwierigen geopolitischen Kontext erwägen, Beihilfen zu genehmigen, die potenzielle Finanzierungslücken für die Errichtung von neuen Chipfabriken im Halbleiterökosystem schließen sollen. Solche Beihilfen auf der Grundlage von Artikel 107 Absatz 3 AEUV würden strengen Vorkehrungen zur Sicherung des Wettbewerbs unterliegen und gewährleisten, dass die Vorteile der gesamten europäischen Wirtschaft umfassend und ohne Diskriminierung zugute kommen. Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 05.12.21
Newsletterlauf: 21.02.22


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Verringerung der Mehrwertsteuer-Compliance-Lücke

    Laut einem von der Europäischen Kommission veröffentlichten neuen Bericht haben die meisten EU-Mitgliedstaaten zwischen 2018 und 2022 erhebliche Fortschritte bei der Erhebung der Mehrwertsteuer erzielt.

  • FuEuI im Mittelpunkt der EU-Wirtschaft

    Die europäische Industrie hat ihre Investitionen in Forschung und Entwicklung (FuE;E) im Jahr 2023 um 9,8 Prozent erhöht und damit das Wachstum der FuE-Investitionen der Unternehmen in den USA (+5,9 Prozent) und China (+9,6 Prozent) erstmals seit 2013 übertroffen, so die veröffentlichte neue Ausgabe des EU-Anzeigers für industrielle FuE;E-Investitionen.

  • Einführung eines Flugemissionslabels

    Die EU-Kommission hat eine Verordnung zur Einführung eines Flugemissionslabels (FEL) angenommen, das eine klare und vertrauenswürdige Methode zur Berechnung der Flugemissionen bietet. Fluggesellschaften, die Flüge innerhalb der EU durchführen oder aus der EU abfliegen, können sich freiwillig diesem Gütesiegel anschließen, das ab Juli 2025 voll funktionsfähig sein wird.

  • Änderungen des derzeitigen Rechtsrahmens

    Die Europäische Kommission schlägt gezielte Änderungen des derzeitigen Rechtsrahmens vor, der in der Verordnung über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse (GMO) festgelegt ist, und legt eine neue Verordnung über die grenzüberschreitende Durchsetzung der Vorschriften über unlautere Handelspraktiken vor.

  • Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen

    Die Europäische Kommission ist nach eingehender Prüfung des Sachverhalts zu dem Schluss gelangt, dass eine deutsche Beihilfemaßnahme im Umfang von 1,9 Mrd. EUR zur Unterstützung von DB Cargo, eines der führenden Schienengüterverkehrsunternehmen in Europa, mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang steht.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen