Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Migrationspolitik der EU


"Blue Card": Europäische Kommission warnt Mitgliedstaaten vor bürokratischer Behandlung hochqualifizierter Migranten
Hat ein Mitgliedstaat einem Migranten eine Blaue Karte erteilt, so hat dieser nach zwei Jahren freien Zugang zu hochqualifizierten Arbeitsplätzen in diesem Mitgliedstaat und kann auch in einen anderen EU-Mitgliedstaat einreisen, in dem seine Fähigkeiten gefragt sind


(08.03.12) - Noch immer machen es nach Ansicht der Europäischen Kommission drei Mitgliedstaaten hochqualifizierten Personen zu schwer, in die EU zu kommen und hier zu arbeiten. Deshalb müsse die Kommission handeln. Obwohl sie im Juli 2011 gewarnt wurden, haben Österreich, Zypern und Griechenland laut EU-Kommission die Blue-Card-Richtlinie, die bis zum 19. Juni 2011 umzusetzen war, immer noch nicht in ihr innerstaatliches Recht aufgenommen. Deshalb fordert die Europäische Kommission Österreich, Zypern und Griechenland in mit Gründen versehenen Stellungnahmen (Artikel 258 AEUV) auf, ihre Rechtsvorschriften mit dem EU-Recht in Einklang zu bringen.

Die Blaue-Karte-Richtlinie der EU legt effiziente gemeinsame Vorschriften fest, auf deren Grundlage hochqualifizierte Drittstaatsangehörige in die EU einreisen und auf unseren Arbeitsmärkten arbeiten und somit Lücken füllen können, wo dies mit Unionsbürgern nicht möglich ist. Sie führt für diese Ausländer ein beschleunigtes Zulassungsverfahren ein und gewährleistet eine gemeinsame Regelung für soziale und wirtschaftliche Rechte wie die Gleichbehandlung mit Inländern bei Arbeitsbedingungen und Arbeitsentgelt sowie beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen.

Europa braucht nach Ansicht der Europäischen Kommission ausländische Arbeitskräfte, um den wirtschaftlichen Wohlstand zu sichern, wettbewerbsfähig zu bleiben und seine Wohlfahrtssysteme aufrechtzuerhalten. Die derzeitige Wirtschafts- und Finanzkrise mache diesen Bedarf noch dringender. Gleichzeitig werde deutlich, dass gemeinsame Regeln und eine umfassende, ausgewogene Migrationspolitik der EU benötigt werden.

Außerdem beschloss die Kommission, die Verfahren gegen Malta, Rumänien und Luxemburg einzustellen. Weil diese Länder mit der Umsetzung der Blaue-Karte-Richtlinie im Verzug waren, hatte die Kommission rechtliche Schritte gegen sie eingeleitet; inzwischen sind aber ihre nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie in Kraft getreten.

Hintergrund
Die Blaue-Karte-Richtlinie (Directive 2009/50/EC) wurde am 25. Mai 2009 angenommen, und die Mitgliedstaaten hatten ihre Bestimmungen bis zum 19. Juni 2011 in ihr einzelstaatliches Recht aufzunehmen. Mit Ausnahme von Dänemark, dem Vereinigten Königreich und Irland sind alle Mitgliedstaaten an die Richtlinie gebunden.

Das System der Blauen Karte der EU trägt dazu bei, hochqualifizierte Migranten für Europa zu gewinnen, Mitgliedstaaten und Unternehmen in der EU in ihren Bemühungen zu unterstützen, Lücken auf dem Arbeitsmarkt zu schließen, für die keine eigenen Staatsangehörigen, anderen EU-Bürger oder rechtmäßig ansässigen Drittstaatsangehörigen zur Verfügung stehen. Das einheitliche, vereinfachte Verfahren gilt in den EU-Mitgliedstaaten, die an die Richtlinie gebunden sind; es stellt sicher, dass potenzielle Zuwanderer - unabhängig davon, in welchen Mitgliedstaat sie sich begeben wollen, - wissen, was sie zu tun haben, und nicht mit 24 unterschiedlichen Systemen zurechtkommen müssen.

Hat ein Mitgliedstaat einem Migranten eine Blaue Karte erteilt, so hat dieser nach zwei Jahren freien Zugang zu hochqualifizierten Arbeitsplätzen in diesem Mitgliedstaat und kann auch in einen anderen EU-Mitgliedstaat einreisen, in dem seine Fähigkeiten gefragt sind. In Verbindung mit den Präferenzbestimmungen für den Erwerb eines langfristigen Aufenthaltsstatus und die Familienzusammenführung stellt das System der Blauen Karte für potenzielle hochqualifizierte Zuwanderer ein attraktives Paket dar.

Dieses nachfrageorientierte Instrument begründet keinen Anspruch auf Zulassung und achtet das Vorrecht der Mitgliedstaaten, zu bestimmen, wie viele Arbeitsmigranten in ihr Hoheitsgebiet kommen können, um eine hochqualifizierte Beschäftigung aufzunehmen.

Als Baustein einer umfassenden, ausgewogenen EU-Migrationspolitik trägt die Blaue-Karte-Richtlinie nicht nur zur Behebung der Defizite auf den nationalen Arbeitsmärkten bei, sondern ist auch wichtig, um demographischen Herausforderungen zu begegnen.

Die Richtlinie hindert die Mitgliedstaaten nicht daran, ihren eigenen nationalen Aufenthaltstitel für hochqualifizierte Migranten auszustellen, der aber das durch die Blaue-Karte-Richtlinie gewährte Aufenthaltsrecht in anderen EU-Mitgliedstaaten nicht gewährleistet.

EU-Zuwanderungsportal: http://ec.europa.eu/immigration/
(Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Straßenverkehrssicherheit und Luftqualität

    Um die Straßenverkehrssicherheit und die Luftqualität in der gesamten EU zu verbessern, schlägt die Kommission eine umfassende Überarbeitung der EU-Vorschriften für die Straßenverkehrssicherheit und die Zulassung von Fahrzeugen vor.

  • Geldbußen bis zu 500 Mio. Euro

    Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass Apple nicht, wie im Gesetz über digitale Märkte vorgeschrieben, seine Einstellungen zur standardmäßigen Weiterleitung aufgehoben hat, und dass Meta gegen die im Gesetz über digitale Märkte vorgeschriebene Verpflichtung verstoßen hat, Verbraucherinnen und Verbraucher einen Dienst wählen zu lassen, bei dem weniger personenbezogene Daten verwendet werden.

  • Wiederherstellung der Rentabilität

    Die Europäische Kommission hat eine Umstrukturierungsbeihilfe in Höhe von 321,2 Mio. EUR, die Deutschland Condor zur Wiederherstellung ihrer Rentabilität gewährt hatte, nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Dieser Beschluss trägt dem Urteil des Gerichts vom 8. Mai 2024 Rechnung, mit dem ein vorheriger Kommissionsbeschluss vom Juli 2021 für nichtig erklärt wurde. Die deutsche Charterfluggesellschaft Condor erbringt von ihren Drehkreuzen in Deutschland aus Luftverkehrsdienstleistungen für Privatkunden und Reiseveranstalter, insbesondere im Rahmen von Freizeitreisen. Im September 2019 musste Condor wegen der Abwicklung seiner Muttergesellschaft, des Reisekonzerns Thomas Cook, Insolvenz anmelden.

  • Effizienter Austausch von Fahrzeugdaten

    Auf den Straßen der EU sind nach wie vor unsichere Fahrzeuge präsent. Sie verursachen Abstürze, direkt oder indirekt. Einige Fahrzeugmängel werden noch nicht erkannt, entweder weil sie bei der regelmäßigen technischen Inspektion (PTI) nicht geprüft werden oder weil keine Verpflichtung besteht, das Fahrzeug selbst zu prüfen. Darüber hinaus wurden die derzeitigen Testmethoden nicht an den Fortschritt und die Einführung neuer Technologien wie ADAS-Funktionen (Advanced Driver Assistance) und Elektrofahrzeuge angepasst. Auch die Kontrolle der Luftschadstoff- und Lärmemissionen von Fahrzeugen ist nach wie vor unzureichend, da einige der PTI-Tests nicht empfindlich genug sind, um Emissionen über die für die jüngsten Fahrzeuge geltenden gesetzlichen Grenzwerte hinaus zu erkennen, und die derzeitigen Prüfverfahren nicht geeignet sind, zur Verringerung der Luftverschmutzung (Stickstoffoxidemissionen (NOx)und Nanopartikel) und des Lärms beizutragen.

  • Verbesserung der Resilienz

    Die Europäische Kommission hat beschlossen, mit Gründen versehene Stellungnahmen an 19 Mitgliedstaaten (Bulgarien, Tschechien, Dänemark, Deutschland, Estland, Irland, Spanien, Frankreich, Zypern, Lettland, Luxemburg, Ungarn, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Slowenien, Finnland und Schweden) zu richten, weil diese Länder es versäumt haben, ihr die vollständige Umsetzung der NIS-2-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2022/2555) mitzuteilen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen