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Europäische Start-ups und KMU


Europäischer Innovationsrat unterstützt bahnbrechende Projekte von sieben deutschen Firmen
Die für das Förderinstrument Accelerator Pilot ausgewählten Start-ups und KMU kommen aus 18 Ländern, wobei die meisten aus Deutschland, Frankreich und Israel stammen und 21 Prozent von Geschäftsführerinnen geleitet werden



Die EU-Kommission hat 38 der vielversprechendsten europäischen Start-ups und KMU, darunter sieben aus Deutschland, ausgewählt für eine Förderung des Europäischen Innovationsrats. Mit Hilfe der Förderung in Höhe von 1 bis 17 Mio. Euro können die Unternehmen bahnbrechende Innovationen in Europa entwickeln und verbreiten. Dies ist die letzte Finanzierungsrunde in der Pilotphase des Förderinstruments Accelerator, für die mehr als 4.200 Bewerbungen eingegangen sind - so viele wie nie zuvor. Zu den unterstützten Innovationen deutscher Firmen gehören ein Tool für die Echtzeit-Ferninspektion von Fabriken, eine Technik zur Reduzierung von Silizium bei der Solarzellenherstellung und eine Technologie, die Grasfasern als neuen Rohstoff für die Papierindustrie einführt.

Mariya Gabriel, Kommissarin für Innovation, Forschung, Kultur, Bildung und Jugend, sagte: "Diese große Nachfrage nach Unterstützung durch den Europäischen Innovationsrat zeigt, dass es in Europa keinen Mangel an hervorragenden Ideen für bahnbrechende Technologien und Innovationen gibt. Das neue gemischte Finanzierungsmodell füllt eine Finanzierungslücke, und der Innovationsrat im neuen Forschungsprogramm Horizont Europa wird es noch viel mehr visionären Forschern und Unternehmern ermöglichen, ihre Träume in Europa zu verwirklichen."

Die für das Förderinstrument Accelerator Pilot ausgewählten Start-ups und KMU kommen aus 18 Ländern, wobei die meisten aus Deutschland, Frankreich und Israel stammen und 21 Prozent von Geschäftsführerinnen geleitet werden.

Die Unternehmen wurden nach einer Bewertung durch externe Experten ausgewählt. Die 134 Bewerbungen mit der höchsten Punktzahl wurden zu einem Online-Pitch vor einer unabhängigen Jury aus Experten, Investoren und Unternehmern eingeladen.

Jedes Unternehmen erhält einen Zuschuss von bis zu 2,5 Mio. Euro, um die Entwicklung seiner Innovation zu unterstützen. 19 von ihnen erhalten außerdem eine direkte Kapitalbeteiligung von bis zu 15 Mio. Euro aus einem kürzlich gegründeten Fonds. Neben der finanziellen Unterstützung haben die Start-ups und KMU Zugang zu Coaching, Networking und zusätzlichen Dienstleistungen, die ihnen beim Aufbau ihres Unternehmens helfen. Das Pilotprogramm hat sich bewährt, im Rahmen des Accelerator-Programms wurden seit Dezember 2019 insgesamt 293 Unternehmen für eine Finanzierung in Höhe von über 1 Mrd. Euro ausgewählt.

Zusätzlich zu den für die Finanzierung ausgewählten Projekten wurden 1.291 Start-ups und KMU unabhängig bewertet, die alle Kriterien für eine Finanzierung erfüllen und mit dem Exzellenzsiegel ausgezeichnet werden, um ihren Zugang zu anderen Finanzierungsquellen zu unterstützen.

Hintergrund
Nach der erfolgreichen Pilotphase wird der Europäische Innovationsrat mit einem Budget von 10 Mrd. Euro Anfang 2021 im Rahmen des nächsten Forschungs- und Innovationsprogramms Horizont Europa (2021-2027) eingeführt. Er wird einfachere Anträge, verbesserte Finanzierungsmöglichkeiten und ein breiteres Angebot an unterstützenden Dienstleistungen und Netzwerken beinhalten. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 16.01.21
Newsletterlauf: 05.03.21


Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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