Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Europäische Start-ups und KMU


Europäischer Innovationsrat unterstützt bahnbrechende Projekte von sieben deutschen Firmen
Die für das Förderinstrument Accelerator Pilot ausgewählten Start-ups und KMU kommen aus 18 Ländern, wobei die meisten aus Deutschland, Frankreich und Israel stammen und 21 Prozent von Geschäftsführerinnen geleitet werden



Die EU-Kommission hat 38 der vielversprechendsten europäischen Start-ups und KMU, darunter sieben aus Deutschland, ausgewählt für eine Förderung des Europäischen Innovationsrats. Mit Hilfe der Förderung in Höhe von 1 bis 17 Mio. Euro können die Unternehmen bahnbrechende Innovationen in Europa entwickeln und verbreiten. Dies ist die letzte Finanzierungsrunde in der Pilotphase des Förderinstruments Accelerator, für die mehr als 4.200 Bewerbungen eingegangen sind - so viele wie nie zuvor. Zu den unterstützten Innovationen deutscher Firmen gehören ein Tool für die Echtzeit-Ferninspektion von Fabriken, eine Technik zur Reduzierung von Silizium bei der Solarzellenherstellung und eine Technologie, die Grasfasern als neuen Rohstoff für die Papierindustrie einführt.

Mariya Gabriel, Kommissarin für Innovation, Forschung, Kultur, Bildung und Jugend, sagte: "Diese große Nachfrage nach Unterstützung durch den Europäischen Innovationsrat zeigt, dass es in Europa keinen Mangel an hervorragenden Ideen für bahnbrechende Technologien und Innovationen gibt. Das neue gemischte Finanzierungsmodell füllt eine Finanzierungslücke, und der Innovationsrat im neuen Forschungsprogramm Horizont Europa wird es noch viel mehr visionären Forschern und Unternehmern ermöglichen, ihre Träume in Europa zu verwirklichen."

Die für das Förderinstrument Accelerator Pilot ausgewählten Start-ups und KMU kommen aus 18 Ländern, wobei die meisten aus Deutschland, Frankreich und Israel stammen und 21 Prozent von Geschäftsführerinnen geleitet werden.

Die Unternehmen wurden nach einer Bewertung durch externe Experten ausgewählt. Die 134 Bewerbungen mit der höchsten Punktzahl wurden zu einem Online-Pitch vor einer unabhängigen Jury aus Experten, Investoren und Unternehmern eingeladen.

Jedes Unternehmen erhält einen Zuschuss von bis zu 2,5 Mio. Euro, um die Entwicklung seiner Innovation zu unterstützen. 19 von ihnen erhalten außerdem eine direkte Kapitalbeteiligung von bis zu 15 Mio. Euro aus einem kürzlich gegründeten Fonds. Neben der finanziellen Unterstützung haben die Start-ups und KMU Zugang zu Coaching, Networking und zusätzlichen Dienstleistungen, die ihnen beim Aufbau ihres Unternehmens helfen. Das Pilotprogramm hat sich bewährt, im Rahmen des Accelerator-Programms wurden seit Dezember 2019 insgesamt 293 Unternehmen für eine Finanzierung in Höhe von über 1 Mrd. Euro ausgewählt.

Zusätzlich zu den für die Finanzierung ausgewählten Projekten wurden 1.291 Start-ups und KMU unabhängig bewertet, die alle Kriterien für eine Finanzierung erfüllen und mit dem Exzellenzsiegel ausgezeichnet werden, um ihren Zugang zu anderen Finanzierungsquellen zu unterstützen.

Hintergrund
Nach der erfolgreichen Pilotphase wird der Europäische Innovationsrat mit einem Budget von 10 Mrd. Euro Anfang 2021 im Rahmen des nächsten Forschungs- und Innovationsprogramms Horizont Europa (2021-2027) eingeführt. Er wird einfachere Anträge, verbesserte Finanzierungsmöglichkeiten und ein breiteres Angebot an unterstützenden Dienstleistungen und Netzwerken beinhalten. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 16.01.21
Newsletterlauf: 05.03.21


Meldungen: Europäische Kommission

  • Straßenverkehrssicherheit und Luftqualität

    Um die Straßenverkehrssicherheit und die Luftqualität in der gesamten EU zu verbessern, schlägt die Kommission eine umfassende Überarbeitung der EU-Vorschriften für die Straßenverkehrssicherheit und die Zulassung von Fahrzeugen vor.

  • Geldbußen bis zu 500 Mio. Euro

    Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass Apple nicht, wie im Gesetz über digitale Märkte vorgeschrieben, seine Einstellungen zur standardmäßigen Weiterleitung aufgehoben hat, und dass Meta gegen die im Gesetz über digitale Märkte vorgeschriebene Verpflichtung verstoßen hat, Verbraucherinnen und Verbraucher einen Dienst wählen zu lassen, bei dem weniger personenbezogene Daten verwendet werden.

  • Wiederherstellung der Rentabilität

    Die Europäische Kommission hat eine Umstrukturierungsbeihilfe in Höhe von 321,2 Mio. EUR, die Deutschland Condor zur Wiederherstellung ihrer Rentabilität gewährt hatte, nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Dieser Beschluss trägt dem Urteil des Gerichts vom 8. Mai 2024 Rechnung, mit dem ein vorheriger Kommissionsbeschluss vom Juli 2021 für nichtig erklärt wurde. Die deutsche Charterfluggesellschaft Condor erbringt von ihren Drehkreuzen in Deutschland aus Luftverkehrsdienstleistungen für Privatkunden und Reiseveranstalter, insbesondere im Rahmen von Freizeitreisen. Im September 2019 musste Condor wegen der Abwicklung seiner Muttergesellschaft, des Reisekonzerns Thomas Cook, Insolvenz anmelden.

  • Effizienter Austausch von Fahrzeugdaten

    Auf den Straßen der EU sind nach wie vor unsichere Fahrzeuge präsent. Sie verursachen Abstürze, direkt oder indirekt. Einige Fahrzeugmängel werden noch nicht erkannt, entweder weil sie bei der regelmäßigen technischen Inspektion (PTI) nicht geprüft werden oder weil keine Verpflichtung besteht, das Fahrzeug selbst zu prüfen. Darüber hinaus wurden die derzeitigen Testmethoden nicht an den Fortschritt und die Einführung neuer Technologien wie ADAS-Funktionen (Advanced Driver Assistance) und Elektrofahrzeuge angepasst. Auch die Kontrolle der Luftschadstoff- und Lärmemissionen von Fahrzeugen ist nach wie vor unzureichend, da einige der PTI-Tests nicht empfindlich genug sind, um Emissionen über die für die jüngsten Fahrzeuge geltenden gesetzlichen Grenzwerte hinaus zu erkennen, und die derzeitigen Prüfverfahren nicht geeignet sind, zur Verringerung der Luftverschmutzung (Stickstoffoxidemissionen (NOx)und Nanopartikel) und des Lärms beizutragen.

  • Verbesserung der Resilienz

    Die Europäische Kommission hat beschlossen, mit Gründen versehene Stellungnahmen an 19 Mitgliedstaaten (Bulgarien, Tschechien, Dänemark, Deutschland, Estland, Irland, Spanien, Frankreich, Zypern, Lettland, Luxemburg, Ungarn, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Slowenien, Finnland und Schweden) zu richten, weil diese Länder es versäumt haben, ihr die vollständige Umsetzung der NIS-2-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2022/2555) mitzuteilen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen