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EU: Rechtsvorschriften übermittelt


Gleichstellung von Frauen und Männern: Europäische Kommission stellt Verfahren gegen Österreich und Ungarn ein
Vertragsverletzungsverfahren: Anwendung des Grundsatzes der Gleichbehandlung bei der Mitgliedschaft in Arbeitnehmer- oder Arbeitgeberorganisationen


(23.02.11) - Die Europäische Kommission hat heute die Verfahren eingestellt, die sie wegen unterlassener Mitteilung von Maßnahmen zur Umsetzung der EU-Vorschriften gegen Diskriminierung aufgrund des Geschlechts im Bereich Beschäftigung gegen Österreich (Richtlinie 2006/54/EG) sowie wegen deren mangelhafter Umsetzung gegen Ungarn eingeleitet hatte. Nach dem Einschreiten hat Österreich seine Rechtsvorschriften übermittelt und Ungarn sein innerstaatliches Recht mit den Anforderungen der Richtlinie in Einklang gebracht. Damit wurden die Fälle erfolgreich abgeschlossen.

Die Kommission hatte das Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich eingeleitet, weil die Behörden die nationalen Maßnahmen nur teilweise gemeldet hatten. Insbesondere wurde beanstandet, dass für mehrere Bundesländer keine Umsetzungsmaßnahmen gemeldet wurden.

Auf die mit Gründen versehene Stellungnahme hin teilte Österreich der Kommission mit, dass die erforderlichen Umsetzungsvorschriften zu der Richtlinie auf regionaler Ebene erlassen worden waren. Die Kommission ist jetzt der Ansicht, dass Österreich somit die Richtlinie umgesetzt hat, und hat das Verfahren eingestellt.

Gegen Ungarn hatte die Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren wegen nicht ordnungsgemäßer Umsetzung der Richtlinie 2006/54/EG, insbesondere im Hinblick auf die Anwendung des Grundsatzes der Gleichbehandlung bei der Mitgliedschaft in Arbeitnehmer- oder Arbeitgeberorganisationen, eingeleitet.

Als Reaktion auf das Einschreiten der Kommission hat Ungarn seine Rechtsvorschriften im Juli 2009 mit einem neuen Gesetz geändert und in dem von der Kommission beanstandeten Punkt mit der Richtlinie in Einklang gebracht.

Andere Aspekte wie die Entschädigung von Diskriminierungsopfern und die Unabhängigkeit der ungarischen Gleichstellungsstelle ließ die Kommission fallen, nachdem Ungarn die Bestimmungen im nationalen Rechtssystem geklärt hatte.

Hintergrund
Die Richtlinie 2006/54/EG (Neufassung der Richtlinie 2002/73/EG) ist ein zentrales Instrument im Korpus der europäischen Rechtsvorschriften zur Gleichbehandlung von Männern und Frauen. Ihr Ziel ist es, den Grundsatz der Gleichbehandlung von Frauen und Männern in Beschäftigung und Beruf umzusetzen. Insbesondere führt sie genaue Definitionen der Begriffe unmittelbare und mittelbare Diskriminierung, Belästigung und sexuelle Belästigung ein. Ferner schreibt sie die Einrichtung einer oder mehrerer Stellen vor, deren Aufgabe darin besteht, die Gleichbehandlung aller Personen ohne Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zu fördern, zu analysieren, zu beobachten und zu unterstützen, und verpflichtet die Mitgliedstaaten, den Dialog mit Nichtregierungsorganisationen zu ermutigen. Frist für die Umsetzung der Richtlinie in innerstaatliches Recht war der 5. Oktober 2005. (Europäische Kommission: ra)




Meldungen: Europäische Kommission

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    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

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    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

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    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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