Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

EU-Bestimmungen über freien Warenverkehr


Kommission fordert Spanien auf, EU-Vorschriften über Zulassung von Kraftfahrzeugen einzuhalten
In den spanischen Bestimmungen werde nicht berücksichtigt, dass Fahrzeuge bereits den europäischen bzw. den nationalen technischen Anforderungen des Herkunftsmitgliedstaats entsprechen


(27.05.11) - Die Europäische Kommission hat Spanien aufgefordert, seine Rechtsvorschriften über die Zulassung von Kraftfahrzeugen zu ändern. Damit soll sichergestellt werden, dass sie im Einklang mit den EU-Bestimmungen über den freien Warenverkehr stehen. Nach den derzeit geltenden spanischen Rechtsvorschriften sollte die Erstzulassung eines Lastkraftwagens bei einem Antrag auf "Genehmigung für die Verwendung als zusätzliches privates Verkehrsmittel" nicht länger als fünf Monate zurückliegen.

Die Kommission sieht hierin einen Verstoß gegen die Grundsätze der gegenseitigen Anerkennung sowie der Verhältnismäßigkeit. Gemäß einer übermittelten mit Gründen versehenen Stellungnahme muss Spanien innerhalb von zwei Monaten der Kommission die möglichen Maßnahmen mitteilen, mit denen die Einhaltung der EU-Rechtsvorschriften gewährleistet werden kann, um eine Befassung des Gerichtshofs der Europäischen Union zu vermeiden.

In den spanischen Straßenverkehrsbestimmungen ist vorgesehen, dass die Erstzulassung eines Lastkraftwagens bei einem Antrag auf "Genehmigung für die Verwendung als zusätzliches privates Verkehrsmittel", die für dessen Einfuhr und Verwendung in Spanien erforderlich ist, nicht länger als fünf Monate zurückliegen sollte. Ohne diese Zulassung können Lastkraftwagen ausschließlich privat genutzt werden.

Nach Ansicht der Kommission steht diese Voraussetzung nicht im Einklang mit dem Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung gemäß Artikel 34 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, der sich auf den freien Warenverkehr bezieht. Insbesondere wird in den spanischen Bestimmungen nicht berücksichtigt, dass diese Fahrzeuge bereits den europäischen bzw. den nationalen technischen Anforderungen des Herkunftsmitgliedstaats entsprechen.

Außerdem hat Spanien für seine Anforderung keine berechtigten Gründe angeführt wie z. B. den Umweltschutz oder die Straßenverkehrssicherheit. In jedem Fall vertritt die Kommission die Auffassung, dass diese Ziele auch mit weniger restriktiven Maßnahmen erreichbar sind. (Europäische Kommission: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Autonomie im Bereich Halbleitertechnologien

    Die Europäische Kommission hat eine mit 920 Mio. EUR ausgestattete deutsche Beihilfemaßnahme für die Errichtung einer neuen Halbleiterfertigungsanlage in Dresden nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Die Maßnahme wird Infineon in die Lage versetzen, das MEGAFAB-DD-Vorhaben abzuschließen, mit dem die Produktion einer großen Bandbreite unterschiedlicher Chips ermöglicht werden soll.

  • Harmonisierte gemeinsame Vorschriften

    Die Europäische Kommission begrüßt die zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat erzielte vorläufige Einigung über die gezielte Überarbeitung der Abfallrahmenrichtlinie. Die geänderte Abfallrahmenrichtlinie wird eine Kreislaufwirtschaft in der gesamten EU fördern, insbesondere durch die Förderung von Innovationen und den Übergang zu nachhaltigeren Industrie- und Verbraucherpraktiken.

  • Aktionsplan für bezahlbare Energie

    Die Energierechnungen werden durch eine Kombination von drei Hauptelementen bestimmt: Energieversorgungskosten im Zusammenhang mit dem Gesamtverbrauch, den Netzkosten sowie den Verbrauchsteuern und -abgaben. Die Energieversorgungskosten hängen von den Großhandelspreisen ab, die wiederum von verschiedenen Faktoren wie Angebots- und Nachfragebedingungen, Energiemix, Verbindungsleitungen, Wettbewerb zwischen Energieerzeugern und anderen Marktakteuren, Wetter und geopolitische Realitäten sowie Einzelhandelswettbewerb unter den Anbietern bestimmt werden.

  • Modells der "drei Verteidigungslinien"

    Die EU-Kommission hat beschlossen, die Aufgaben des unabhängigen Risikovorstands zu erweitern. Dieser soll künftig alle Finanztransaktionen - einschließlich der Mittelaufnahme-, Schuldenmanagement-, Liquiditätsmanagement- und Darlehenstransaktionen sowie der Haushaltsgarantien - und alle verwalteten Vermögenswerte der Union überwachen. Risikovorstand ist seit 2021 Iliyana Tsanova.

  • Warum der (EU)-Deal für eine saubere Industrie

    Die Dekarbonisierung ist von entscheidender Bedeutung. Wie im Draghi-Bericht hervorgehoben wird, ist eine gut in die Industrie-, Wettbewerbs-, Wirtschafts- und Handelspolitik integrierte Dekarbonisierungsstrategie ein starker Wachstumsmotor. Deshalb braucht Europa einen auf Transformation ausgerichteten Wirtschaftsplan, in dem Klimaschutz, Kreislauforientierung und Wettbewerbsfähigkeit in eine übergreifende Wachstumsstrategie eingebettet werden.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen