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Nachweis über erforderliche Qualifikationen


Europäische Kommission will Richtlinie über Berufsqualifikationen überarbeiten
So könnte durch die Einführung eines Berufsausweises die Anerkennung der Qualifikationen von Berufstätigen in einem anderen Mitgliedstaat erheblich vereinfacht werden


(04.07.11) - In Abstimmung mit den interessierten Kreisen will die Europäische Kommission die Richtlinie über Berufsqualifikationen (Richtlinie 2005/36/EG) überarbeiten.

Dazu Michel Barnier, für den Binnenmarkt zuständiges Kommissionsmitglied: "Die Aktualisierung der Richtlinie über Berufsqualifikationen zählt zu den Prioritäten der Binnenmarktakte. Sie wird dazu beitragen, die europäische Wirtschaft wettbewerbsfähiger zu machen und gleichzeitig das Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen fördern. Wir müssen es Berufstätigen erleichtern, dorthin zu gehen, wo es freie Stellen gibt. Im Rahmen dieses Verfahrens werden wir eine Reihe wichtiger Themen behandeln, darunter die Einführung eines Europäischen Berufsausweises für Berufe, bei denen ein Interesse daran besteht, und die Verbesserung der Ausbildungsanforderungen für bestimmte Berufe."

Im Grünbuch werden Möglichkeiten skizziert, wie aufbauend auf bisherigen Errungenschaften neue Konzepte zur Steigerung der Mobilität entwickelt werden können:

So könnte beispielsweise durch die eng mit dem Binnenmarktinformationssystem (IMI) verknüpfte Einführung eines Berufsausweises die Anerkennung der Qualifikationen von Berufstätigen in einem anderen Mitgliedstaat erheblich vereinfacht werden. Berufstätige könnten dann mithilfe eines von einer zuständigen Behörde in ihrem Herkunftsmitgliedstaat ausgestellten Berufsausweises gegenüber Verbrauchern, Arbeitgebern und Behörden in einem anderen Mitgliedstaat ihre Zeugnisse vorweisen (als Nachweis, dass sie über die erforderlichen Qualifikationen verfügen und zur Ausübung ihres Berufs berechtigt sind).

Desgleichen sind die interessierten Kreise aufgefordert, sich zu potentiellen neuen gemeinsamen Plattformen zu äußern, durch die die Mobilität von Berufstätigen, die nicht unter die automatischen Anerkennung fallen, erleichtert werden soll, indem eine Reihe gemeinsam Kriterien für Berufsqualifikationen vereinbart werden. Dadurch könnten Unterschiede bei den Ausbildungsanforderungen abgebaut werden.

Zusätzlich könnten die Mindestausbildungsanforderungen für bestimmte Berufe (z. B. für einige Berufe im Gesundheitswesen und für Architekten) reformiert werden. Zu diesem Zweck könnte es erforderlich sein, Dauer und Inhalt der Ausbildung anzupassen und die Anforderungen in Bezug auf die Sprachkenntnisse für Berufe im Gesundheitswesen zu ändern. Dadurch würde auch die Legitimität der automatischen Anerkennung der Qualifikationen gestärkt.

Die interessierten Kreise können sich bis 20. September 2011 an der Konsultation beteiligen. Anschließend wird die Kommission am 7. November 2011 eine hochrangige Konferenz veranstalten. Ein Legislativvorschlag ist für Dezember 2011 vorgesehen.

Hintergrund
Ziel des Grünbuchs ist es, die Ansichten der interessierten Kreise zur Überarbeitung der Richtlinie über Berufsqualifikationen einzuholen (Richtlinie 2005/36/EG).

Oberstes Ziel ist die Erleichterung der Mobilität der EU-Bürger aus beruflichen Gründen. Es ist eines der zwölf von der Kommission in der Binnenmarktakte vorgeschlagenen Projekte für mehr Wachstum. Dem Grünbuch vorangegangen sind ein Bericht über die Funktionsweise der Richtlinie über Berufsqualifikationen in der Praxis und eine erste öffentliche Konsultation auf technischer Ebene, die im Januar 2011 eingeleitet wurde. Ein abschließender Evaluierungsbericht sowie eine Zusammenfassung der Antworten auf die erste Konsultation werden Ende Juni veröffentlicht.

Die Konsultationsunterlagen sind verfügbar unter:
http://ec.europa.eu/internal_market/consultations/2011/professional_qualifications_directive_en.htm

Weitere Informationen unter:
http://ec.europa.eu/internal_market/qualifications/index_de.htm
(Europäische Kommission: ra)


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