Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Aggressive Geschäfts- und Werbepraktiken


Verbraucherschutz: Kommission fordert Belgien zur Einhaltung der Vorschriften über unlautere Geschäftspraktiken auf
EU-Vorschriften über unlautere Geschäftspraktiken sollen Verbraucher vor irreführenden und aggressiven Geschäfts- und Werbepraktiken schützen


(17.03.11) - Die Europäische Kommission hat Belgien eine mit Gründen versehene Stellungnahme übermittelt; darin wird die Einhaltung der EU-Vorschriften zum Schutz der Verbraucher vor möglicherweise schädigenden Geschäftspraktiken gefordert. Dieser Schritt erfolgte, weil Belgien an nationalen Vorschriften festhält, die der Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken nicht in vollem Umfang entsprechen.

Gemeint sind damit das Verbot der Ankündigung von Preisnachlässen im Vorfeld von Schlussverkäufen und das Verbot von Haustürgeschäften bei Produkten mit einem Wert von über 250 Euro. Kommt Belgien dieser Aufforderung nicht innerhalb von zwei Monaten nach, kann die Kommission den Europäischen Gerichtshof anrufen.

Die EU-Vorschriften über unlautere Geschäftspraktiken (Richtlinie 2005/29/EG vom 11. Mai 2005) sollen Verbraucher vor irreführenden und aggressiven Geschäfts- und Werbepraktiken schützen. Vorgesehen ist auch ein ausdrückliches Verbot bestimmter Praktiken wie fälschliche Erweckung des Eindrucks, ein Produkt werde gratis angeboten.

In einem förmlichen Aufforderungsschreiben (der ersten Stufe eines EU-Vertragsverletzungsverfahrens) wurde Belgien aufgetragen, das nationale Recht mit der Richtlinie in Einklang zu bringen. Zwar änderte Belgien einige Aspekte seiner Gesetzgebung, doch wurden nicht alle Probleme beseitigt. Deshalb hat die Kommission beschlossen, das Vertragsverletzungsverfahren gegen Belgien fortzuführen.

In der mit Gründen versehenen Stellungnahme, die heute angenommen wurde, stellt die Kommission insbesondere fest, dass Belgien

>> die Richtlinie nicht ordnungsgemäß umgesetzt hat, da freie Berufe wie Zahnärzte und Physiotherapeuten von der Anwendung ausgenommen sind;

>> es unterlassen hat, Maßnahmen aufzuheben, die der Richtlinie entgegenstehen, wie:

>> Bekanntgabe von Preissenkungen zu Werbezwecken

>> Verbot der Ankündigung von Preisnachlässen im Vorfeld von Schlussverkäufen;

>> Verbot von Haustürgeschäften bei Produkten mit einem Wert von über 250 Euro.
(Europäische Kommission: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Autonomie im Bereich Halbleitertechnologien

    Die Europäische Kommission hat eine mit 920 Mio. EUR ausgestattete deutsche Beihilfemaßnahme für die Errichtung einer neuen Halbleiterfertigungsanlage in Dresden nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Die Maßnahme wird Infineon in die Lage versetzen, das MEGAFAB-DD-Vorhaben abzuschließen, mit dem die Produktion einer großen Bandbreite unterschiedlicher Chips ermöglicht werden soll.

  • Harmonisierte gemeinsame Vorschriften

    Die Europäische Kommission begrüßt die zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat erzielte vorläufige Einigung über die gezielte Überarbeitung der Abfallrahmenrichtlinie. Die geänderte Abfallrahmenrichtlinie wird eine Kreislaufwirtschaft in der gesamten EU fördern, insbesondere durch die Förderung von Innovationen und den Übergang zu nachhaltigeren Industrie- und Verbraucherpraktiken.

  • Aktionsplan für bezahlbare Energie

    Die Energierechnungen werden durch eine Kombination von drei Hauptelementen bestimmt: Energieversorgungskosten im Zusammenhang mit dem Gesamtverbrauch, den Netzkosten sowie den Verbrauchsteuern und -abgaben. Die Energieversorgungskosten hängen von den Großhandelspreisen ab, die wiederum von verschiedenen Faktoren wie Angebots- und Nachfragebedingungen, Energiemix, Verbindungsleitungen, Wettbewerb zwischen Energieerzeugern und anderen Marktakteuren, Wetter und geopolitische Realitäten sowie Einzelhandelswettbewerb unter den Anbietern bestimmt werden.

  • Modells der "drei Verteidigungslinien"

    Die EU-Kommission hat beschlossen, die Aufgaben des unabhängigen Risikovorstands zu erweitern. Dieser soll künftig alle Finanztransaktionen - einschließlich der Mittelaufnahme-, Schuldenmanagement-, Liquiditätsmanagement- und Darlehenstransaktionen sowie der Haushaltsgarantien - und alle verwalteten Vermögenswerte der Union überwachen. Risikovorstand ist seit 2021 Iliyana Tsanova.

  • Warum der (EU)-Deal für eine saubere Industrie

    Die Dekarbonisierung ist von entscheidender Bedeutung. Wie im Draghi-Bericht hervorgehoben wird, ist eine gut in die Industrie-, Wettbewerbs-, Wirtschafts- und Handelspolitik integrierte Dekarbonisierungsstrategie ein starker Wachstumsmotor. Deshalb braucht Europa einen auf Transformation ausgerichteten Wirtschaftsplan, in dem Klimaschutz, Kreislauforientierung und Wettbewerbsfähigkeit in eine übergreifende Wachstumsstrategie eingebettet werden.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen