Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Aggressive Geschäfts- und Werbepraktiken


Verbraucherschutz: Kommission fordert Belgien zur Einhaltung der Vorschriften über unlautere Geschäftspraktiken auf
EU-Vorschriften über unlautere Geschäftspraktiken sollen Verbraucher vor irreführenden und aggressiven Geschäfts- und Werbepraktiken schützen


(17.03.11) - Die Europäische Kommission hat Belgien eine mit Gründen versehene Stellungnahme übermittelt; darin wird die Einhaltung der EU-Vorschriften zum Schutz der Verbraucher vor möglicherweise schädigenden Geschäftspraktiken gefordert. Dieser Schritt erfolgte, weil Belgien an nationalen Vorschriften festhält, die der Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken nicht in vollem Umfang entsprechen.

Gemeint sind damit das Verbot der Ankündigung von Preisnachlässen im Vorfeld von Schlussverkäufen und das Verbot von Haustürgeschäften bei Produkten mit einem Wert von über 250 Euro. Kommt Belgien dieser Aufforderung nicht innerhalb von zwei Monaten nach, kann die Kommission den Europäischen Gerichtshof anrufen.

Die EU-Vorschriften über unlautere Geschäftspraktiken (Richtlinie 2005/29/EG vom 11. Mai 2005) sollen Verbraucher vor irreführenden und aggressiven Geschäfts- und Werbepraktiken schützen. Vorgesehen ist auch ein ausdrückliches Verbot bestimmter Praktiken wie fälschliche Erweckung des Eindrucks, ein Produkt werde gratis angeboten.

In einem förmlichen Aufforderungsschreiben (der ersten Stufe eines EU-Vertragsverletzungsverfahrens) wurde Belgien aufgetragen, das nationale Recht mit der Richtlinie in Einklang zu bringen. Zwar änderte Belgien einige Aspekte seiner Gesetzgebung, doch wurden nicht alle Probleme beseitigt. Deshalb hat die Kommission beschlossen, das Vertragsverletzungsverfahren gegen Belgien fortzuführen.

In der mit Gründen versehenen Stellungnahme, die heute angenommen wurde, stellt die Kommission insbesondere fest, dass Belgien

>> die Richtlinie nicht ordnungsgemäß umgesetzt hat, da freie Berufe wie Zahnärzte und Physiotherapeuten von der Anwendung ausgenommen sind;

>> es unterlassen hat, Maßnahmen aufzuheben, die der Richtlinie entgegenstehen, wie:

>> Bekanntgabe von Preissenkungen zu Werbezwecken

>> Verbot der Ankündigung von Preisnachlässen im Vorfeld von Schlussverkäufen;

>> Verbot von Haustürgeschäften bei Produkten mit einem Wert von über 250 Euro.
(Europäische Kommission: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Kontrollen der Zoll- und Marktüberwachungsbehörden

    Die Europäische Kommission ergreift Maßnahmen gegen Risiken durch Einfuhren von geringem Wert, die von Online-Einzelhändlern aus Drittländern und über Marktplätze, auf denen Händler aus Nicht-EU-Ländern tätig sind, verkauft werden. Diese Maßnahmen sind Teil der Mitteilung über den elektronischen Geschäftsverkehr mit dem Titel "Ein umfassendes EU-Instrumentarium für einen sicheren und nachhaltigen elektronischen Geschäftsverkehr", die die Kommission vorgelegt hat.

  • HTA-Rechtsvorschriften und -Verfahren

    Die Bewertung von Gesundheitstechnologien (Health Technology Assessment - HTA) ist ein wissenschaftlicher, evidenzbasierter Prozess, bei dem Informationen über medizinische, wirtschaftliche, gesellschaftliche und ethische Gesichtspunkte im Zusammenhang mit dem Einsatz einer Gesundheitstechnologie zusammengefasst werden. Beispiele für Gesundheitstechnologien sind Arzneimittel und Medizinprodukte.

  • Arzneimittel und Medizinprodukte

    Am 12. Januar 2025 trat die Verordnung über die Bewertung von Gesundheitstechnologien (HTA) in Kraft. Damit soll der EU-weite Zugang von Patienten zu innovativen und wirksamen Gesundheitstechnologien erheblich verbessert werden.

  • Diskriminierung von Medizinprodukten

    Ein veröffentlichter Bericht, in dem die anhaltende Diskriminierung von EU-Medizinprodukten auf dem chinesischen Beschaffungsmarkt hervorgehoben wird, fließt in die Entscheidung der Kommission ein, mit welchen Maßnahmen hier gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen der EU und China hergestellt werden sollen.

  • Entscheidungen in Vertragsverletzungsverfahren

    Die EU-Kommission erlässt eine Reihe von Beschlüssen zu Vertragsverletzungsverfahren gegen Mitgliedstaaten, die nicht mitgeteilt haben, welche Maßnahmen sie zur Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Recht ergriffen haben. Dabei übermittelt die Kommission zunächst Aufforderungsschreiben an alle Mitgliedstaaten, die keine nationalen Maßnahmen zur Umsetzung von Richtlinien gemeldet haben, deren Umsetzungsfrist vor Kurzem abgelaufen ist.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen