Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Aggressive Geschäfts- und Werbepraktiken


Verbraucherschutz: Kommission fordert Belgien zur Einhaltung der Vorschriften über unlautere Geschäftspraktiken auf
EU-Vorschriften über unlautere Geschäftspraktiken sollen Verbraucher vor irreführenden und aggressiven Geschäfts- und Werbepraktiken schützen


(17.03.11) - Die Europäische Kommission hat Belgien eine mit Gründen versehene Stellungnahme übermittelt; darin wird die Einhaltung der EU-Vorschriften zum Schutz der Verbraucher vor möglicherweise schädigenden Geschäftspraktiken gefordert. Dieser Schritt erfolgte, weil Belgien an nationalen Vorschriften festhält, die der Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken nicht in vollem Umfang entsprechen.

Gemeint sind damit das Verbot der Ankündigung von Preisnachlässen im Vorfeld von Schlussverkäufen und das Verbot von Haustürgeschäften bei Produkten mit einem Wert von über 250 Euro. Kommt Belgien dieser Aufforderung nicht innerhalb von zwei Monaten nach, kann die Kommission den Europäischen Gerichtshof anrufen.

Die EU-Vorschriften über unlautere Geschäftspraktiken (Richtlinie 2005/29/EG vom 11. Mai 2005) sollen Verbraucher vor irreführenden und aggressiven Geschäfts- und Werbepraktiken schützen. Vorgesehen ist auch ein ausdrückliches Verbot bestimmter Praktiken wie fälschliche Erweckung des Eindrucks, ein Produkt werde gratis angeboten.

In einem förmlichen Aufforderungsschreiben (der ersten Stufe eines EU-Vertragsverletzungsverfahrens) wurde Belgien aufgetragen, das nationale Recht mit der Richtlinie in Einklang zu bringen. Zwar änderte Belgien einige Aspekte seiner Gesetzgebung, doch wurden nicht alle Probleme beseitigt. Deshalb hat die Kommission beschlossen, das Vertragsverletzungsverfahren gegen Belgien fortzuführen.

In der mit Gründen versehenen Stellungnahme, die heute angenommen wurde, stellt die Kommission insbesondere fest, dass Belgien

>> die Richtlinie nicht ordnungsgemäß umgesetzt hat, da freie Berufe wie Zahnärzte und Physiotherapeuten von der Anwendung ausgenommen sind;

>> es unterlassen hat, Maßnahmen aufzuheben, die der Richtlinie entgegenstehen, wie:

>> Bekanntgabe von Preissenkungen zu Werbezwecken

>> Verbot der Ankündigung von Preisnachlässen im Vorfeld von Schlussverkäufen;

>> Verbot von Haustürgeschäften bei Produkten mit einem Wert von über 250 Euro.
(Europäische Kommission: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Forderungen nach mehr Flexibilität

    Die Europäische Kommission hat offiziell eine Verordnung angenommen, mit der europäischen Landwirtinnen und Landwirten eine teilweise Ausnahme von der Konditionalitätsregelung für brachliegende Flächen gewährt wird. Dem vorangegangen waren der Vorschlag der Kommission vom 31. Januar sowie Gespräche mit den Mitgliedstaaten in Ausschusssitzungen.

  • Verwaltungsaufwand für Landwirte begrenzen

    Die Europäische Kommission hat dem belgischen Ratsvorsitz ein Papier übermittelt, in dem erste mögliche Maßnahmen zur Verringerung des Verwaltungsaufwands für die Schultern der Landwirte dargelegt werden. Das Dokument enthält eine Reihe kurz- und mittelfristiger Maßnahmen, die zur Vereinfachung ergriffen werden können

  • Wegweisendes Regelwerk der EU

    Das Gesetz über digitale Dienste ist das wegweisende Regelwerk der EU, mit dem das Online-Umfeld sicherer, gerechter und transparenter gemacht werden soll, und wird auf alle Online-Vermittler in der EU angewandt. Es schützt die Nutzer in der EU besser vor illegalen Waren und Inhalten und sorgt für die Wahrung ihrer Rechte auf Online-Plattformen, auf denen sie mit anderen Nutzern in Kontakt treten, Informationen austauschen oder Produkte kaufen.

  • Untersuchung betrifft mutmaßliche Mängel

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Verfahren eingeleitet, um zu prüfen, ob TikTok in den Bereichen Jugendschutz, Transparenz der Werbung, Datenzugang für Forschende sowie Risikomanagement in Bezug auf suchterzeugendes Design und schädliche Inhalte möglicherweise gegen das Gesetz über digitale Dienste verstoßen hat.

  • Influencer-Posts in sozialen Medien

    Die Europäische Kommission und die nationalen Verbraucherschutzbehörden von 22 Mitgliedstaaten sowie Norwegen und Island haben die Ergebnisse einer Überprüfung ("Sweep") von Influencer-Posts in den sozialen Medien veröffentlicht. Demnach veröffentlichen fast alle Influencerinnen und Influencer (97 Prozent) kommerzielle Inhalte, aber nur jeder fünfte gibt systematisch an, dass es sich bei diesem Content um Werbung handelt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen