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EU-Maßnahmenpaket für "bessere Flughäfen"


Bei Entscheidungen über Lärmminderungsmaßnahmen müssen der Schutz der Flughafenanwohner und die Bedürfnisse der Flugreisenden gegeneinander abgewogen werden
Die Vorschläge der Kommission sehen mehr Transparenz bei der Einführung lärmbedingter Betriebsbeschränkungen auf Flughäfen sowie eine Kontrollbefugnis der Kommission vor


(12.12.11) - Die Europäische Kommission hat ein umfassendes Maßnahmenpaket vorgestellt, das dazu beitragen soll, die Kapazität der europäischen Flughäfen zu erhöhen, Verspätungen abzubauen und die Qualität der Dienstleistungen für Fluggäste zu verbessern. Die Maßnahmen zielen auf die Qualität der Dienstleistungen, die die Fluggäste und die Fluggesellschaften am Boden vor dem Abflug erhalten (z. B. Gepäckabfertigung, Check-in, Betankung), die Transparenz von Entscheidungen zur Bekämpfung von Fluglärm sowie die Effizienz des komplexen Netzes der jeden Flug bestimmenden Start- und Landezeitnischen.

Der für Verkehr zuständige Vizepräsident der Kommission Siim Kallas erklärte dazu: "Europas Flughäfen stehen vor einer Kapazitätskrise. Wir müssen jetzt handeln, damit das Luftverkehrsnetz von den Unternehmen und den Reisenden optimal genutzt werden kann. Bereits heute entstehen 70 Prozent aller Flugverspätungen am Boden und nicht in der Luft. Wenn sich der gegenwärtige Trend fortsetzt, werden 19 europäische Großflughäfen bis 2030 ihre Kapazitätsgrenze erreicht haben. Infolge der Überlastung könnte sich netzweit die Hälfte aller Flüge verspäten. Eine Fortsetzung der derzeitigen Situation ist für die europäischen Flughäfen keine Alternative. Angesichts des intensiven globalen Wettbewerbs müssen wir unsere Geschäftsmethoden ändern, wenn wir auch in Zukunft weiter im Geschäft bleiben wollen."

Das Paket umfasst ein zusammenfassendes Strategiepapier sowie drei Legislativmaßnahmen über Zeitnischen, Bodenabfertigung und Fluglärm.

Zeitnischen
Die Kommission schlägt die Einführung marktbasierter Mechanismen für den transparenten Handel mit Zeitnischen zwischen den Fluggesellschaften vor, um sicherzustellen, dass die Gesellschaften die vorhandenen Kapazitäten auch tatsächlich nutzen. Dazu soll der Umfang, in dem die Zeitnischen mindestens genutzt werden müssen, damit sie nicht verfallen, von 80 Prozent auf 85 Prozent angehoben werden.

Bei Umsetzung der Vorschläge könnten bis 2025 24 Millionen zusätzliche Fluggäste pro Jahr befördert werden. Für die europäische Wirtschaft entspricht dies einem Gegenwert von 5 Mrd. EUR und bis zu 62 000 neuen Arbeitsplätzen im Zeitraum 2012-2025.

Schon heute operieren fünf europäische Flughäfen an ihrer Kapazitätsgrenze: Düsseldorf, Frankfurt, London Gatwick, London Heathrow und Mailand Linate. Hält der gegenwärtige Trend an, so könnten 2030 schon 19 Großflughäfen betroffen sein, unter anderem auch Paris CDG, was erhebliche Verspätungen und Überlastungen zur Folge hätte.

Bodenabfertigung
Die Kommission schlägt Maßnahmen vor, die die Qualität und Effizienz der Bodenabfertigungsdienste auf Flughäfen verbessern sollen.

Dazu gehört unter anderem, bei wichtigen Bodenabfertigungsdiensten, für die derzeit noch Zugangsbeschränkungen gelten (Gepäckabfertigung, Vorfelddienste, Betankung/Schmierstoffversorgung, Fracht- und Postabfertigung), die Mindestanzahl der Dienstleister, die den Fluggesellschaften auf Großflughäfen zur Verfügung stehen müssen, von zwei auf drei zu erhöhen. Daneben gibt es neue Vorschläge, die den Mitgliedstaaten die Möglichkeit geben, den Sozialschutz auszuweiten und die Unternehmen zur Übernahme von Beschäftigten des vorherigen Auftragnehmers zu den bestehenden Bedingungen zu verpflichten. Dies ist im Hinblick auf stabile Beschäftigungsbedingungen und die Sicherung kompetenter und gut ausgebildeter Mitarbeiter in einem arbeitsintensiven Sektor von wesentlicher Bedeutung.

Die Vorschläge stärken die Rolle des Flughafens als "Koordinator von Bodenabfertigungsdiensten", der für die Koordinierung dieser Dienste die Gesamtverantwortung trägt. Die Flughäfen verfügen hierzu über neue Instrumente, etwa um von ihren Bodenabfertigungsdienstleistern die Einhaltung von Mindestqualitätsnormen zu verlangen. Durch diese Maßnahmen wird sich auch die Krisenresistenz der Flughäfen bei größeren Störungen verbessern.

Fluglärm
Die Vorschläge der Kommission sehen mehr Transparenz bei der Einführung lärmbedingter Betriebsbeschränkungen auf Flughäfen sowie eine Kontrollbefugnis der Kommission vor. Hierbei stehen keine Lärmziele, sondern der Entscheidungsprozess selbst im Mittelpunkt. Die Kommission erhält eine Kontrollfunktion, wodurch aber die endgültige Entscheidung des jeweiligen Mitgliedstaats nicht ersetzt wird. Zudem werden die bestehenden Rechtsvorschriften an die technische Entwicklung angepasst, so dass es für die Behörden einfacher wird, die lautesten Luftfahrzeuge außer Dienst zu stellen.

Bei Entscheidungen über Lärmminderungsmaßnahmen müssen der Schutz der Flughafenanwohner und die Bedürfnisse der Flugreisenden gegeneinander abgewogen werden. Diese Entscheidungen müssen im Einklang mit international vereinbarten Leitlinien (in der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation, einem Organ der Vereinten Nationen) getroffen werden. Anwohner haben einen Anspruch auf Schutz vor überhöhten Lärmpegeln an Flughäfen, wobei es aber auch die Kosten zu berücksichtigen gilt, die durch Kapazitätseinbußen und die Folgen für das Wirtschaftswachstum einer Region entstehen.

Nächste Schritte
Vor ihrer Verabschiedung müssen die Vorschläge der Kommission vom Europäischen Parlament und den Regierungen der Mitgliedstaaten im Rahmen der Mitentscheidung gebilligt werden.

Weitere Informationen
http://ec.europa.eu/transport/air/airports/doc/2011-airport-package-citizens-summary_en.pdf
http://ec.europa.eu/avservices/video/videoplayer.cfm?ref=I071007
http://ec.europa.eu/transport/air/studies/airports_en.htm
http://ec.europa.eu/transport/air/airports/slots_en.htm
(Europäische Kommission: ra)


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