Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Compliance bei Wertpapierleih- und Repogeschäfte


Europäische Kommission leitet Konsultation zum künftigen Rahmen für Investmentfonds ein
Einen Schwerpunkt der Konsultation bildet die Anwendung so genannter effizienter Portfoliomanagement-Techniken (EPM-Techniken) durch OGAW-Fondsmanager


(03.08.12) - Die Europäischer Kommission hat jetzt eine eingehende Konsultation zu Fragen im Bereich der Investmentfonds eingeleitet. Im Mittelpunkt stehen dabei folgende Themen: Geldmarktfonds und Möglichkeiten für ihre künftige Regulierung sowie Wertpapierverleih- und Rückkaufsvereinbarungen (Repogeschäfte) der Investmentfondsbranche und drittens das Engagement der Branche im Bereich bestimmter OTC-Derivate, die künftig über zentrale Clearingstellen abgewickelt werden sollen, sowie die Handhabung von Rückzahlungen an Investoren.

Die Konsultation stützt sich auf die Leitlinien der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) zu börsennotierten Fonds (ETF) und anderen Aspekten im Zusammenhang mit OGAW vom 25. Juli und behandelt ergänzende Themen. Im Rahmen der Konsultation werden eine Reihe von Aspekten und politischen Optionen zur Stärkung des Anlegervertrauens in Geldmarktfonds untersucht. Besonderes Augenmerk gilt dabei der Rolle der Geldmarktfonds beim Liquiditätsmanagement für Anleger, ihrer Beteiligung an den Wertpapierleih- und Repomärkten sowie ihrer Systemrelevanz für den Finanzmarkt insgesamt. Auch Aspekte wie die unterschiedlichen Methoden zur Berechnung des Nettoinventarwerts von Geldmarktfonds kommen zur Sprache.

Einen weiteren Schwerpunkt der Konsultation bildet die Anwendung so genannter effizienter Portfoliomanagement-Techniken (EPM-Techniken) durch OGAW-Fondsmanager. EPM-Techniken sind weit verbreitet und gelten in der Branche als unverzichtbares Mittel, um zusätzliche Einnahmen für den Fonds und seine Anleger zu generieren. Sie umfassen unter anderem Wertpapierleih- und Repogeschäfte sowie das Management von Sicherheiten, die zur Absicherung dieser Geschäfte gestellt bzw. entgegengenommen werden. Allgemeine Aspekte in diesem Zusammenhang wurden bereits in den genannten ESMA-Leitlinien und im Rahmen der Konsultation der Kommission zum Schattenbankwesen behandelt. Durch die aktuelle Konsultation möchte die Kommission nun ihre Kenntnisse über die möglichen Folgen der Anwendung von EPM-Techniken für das System und die Anleger vertiefen.

Ein weiteres Thema der Konsultation betrifft die langfristige politische Herausforderung, eine europäische Investitionskultur zu schaffen, in der private Anleger ihr Erspartes unter längerfristigen, strategischen Gesichtspunkten in Fondsprodukte investieren und Zugang zu geeigneten Produkten haben. Dazu sollen auch Möglichkeiten für die Beteiligung von OGAW an Sozialunternehmen untersucht werden.

Beiträge zu dieser breit angelegten Konsultation können bis zum 18. Oktober 2012 eingereicht werden.

Hintergrund
Diese gezielte Konsultation ergänzt die laufenden Arbeiten der Kommission zum Schattenbankwesen und die am 19. März 2012 zu diesem Thema eingeleitete allgemeine Konsultation. Anhand der Ergebnisse der aktuellen Konsultation und eines weiteren Austauschs mit den Interessengruppen wird die Kommission über geeignete Folgemaßnahmen entscheiden.

Bei der derzeitigen Konsultation stehen andere Themen im Mittelpunkt als bei den Vorschlägen der Kommission vom 3. Juli 2012 zu OGAW, die sich auf bestimmte Aspekte im Zusammenhang mit der Verwahrstelle, der Vergütungspolitik und Sanktionen konzentrierten.

Unter dem Begriff "Schattenbanken" werden alle Einrichtungen zusammengefasst, die Geschäfte mit Fristentransformationen vornehmen, ohne jedoch der Bankenregulierung zu unterliegen. Durch die Konsultation sollen die Zusammenhänge zwischen der Debatte über das Schattenbankwesen und der Rolle der Investmentfonds näher beleuchtet werden.

"OGAW" (Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren) sind auf EU-Ebene regulierte Fonds. Investmentfonds, die den OGAW-Vorschriften entsprechen (z. B. hinsichtlich der zulässigen Vermögenswerte, der emittentenbezogenen Anlagegrenzen oder der Risikostreuung), können in der gesamten Europäischen Union an professionelle und private Anleger verkauft werden.

"Geldmarktfonds" sind Anlageinstrumente, die Privatanlegern, Versicherern und anderen Unternehmen relativ sichere Möglichkeiten für die kurzfristige Anlage überschüssiger Liquidität bieten. Auf der anderen Seite sind Geldmarktfonds wichtige Geldgeber für Staaten, Banken und Unternehmen, deren kurzfristige Schuldtitel sie erwerben. Die Folgen einer möglichen Anlegerflucht aus Geldmarktfonds für das Finanzsystem sind ein zentrales Thema der internationalen aufsichtsrechtlichen Debatte in diesem Bereich. In Europa unterliegen die meisten Geldmarktfonds den OGAW-Vorschriften.

Link zur Konsultation
http://ec.europa.eu/internal_market/consultations/2012/ucits_en.htm

OGAW-Richtlinie
http://ec.europa.eu/internal_market/investment/ucits_directive_de.htm
(Europäische Kommission: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Kontrollen der Zoll- und Marktüberwachungsbehörden

    Die Europäische Kommission ergreift Maßnahmen gegen Risiken durch Einfuhren von geringem Wert, die von Online-Einzelhändlern aus Drittländern und über Marktplätze, auf denen Händler aus Nicht-EU-Ländern tätig sind, verkauft werden. Diese Maßnahmen sind Teil der Mitteilung über den elektronischen Geschäftsverkehr mit dem Titel "Ein umfassendes EU-Instrumentarium für einen sicheren und nachhaltigen elektronischen Geschäftsverkehr", die die Kommission vorgelegt hat.

  • HTA-Rechtsvorschriften und -Verfahren

    Die Bewertung von Gesundheitstechnologien (Health Technology Assessment - HTA) ist ein wissenschaftlicher, evidenzbasierter Prozess, bei dem Informationen über medizinische, wirtschaftliche, gesellschaftliche und ethische Gesichtspunkte im Zusammenhang mit dem Einsatz einer Gesundheitstechnologie zusammengefasst werden. Beispiele für Gesundheitstechnologien sind Arzneimittel und Medizinprodukte.

  • Arzneimittel und Medizinprodukte

    Am 12. Januar 2025 trat die Verordnung über die Bewertung von Gesundheitstechnologien (HTA) in Kraft. Damit soll der EU-weite Zugang von Patienten zu innovativen und wirksamen Gesundheitstechnologien erheblich verbessert werden.

  • Diskriminierung von Medizinprodukten

    Ein veröffentlichter Bericht, in dem die anhaltende Diskriminierung von EU-Medizinprodukten auf dem chinesischen Beschaffungsmarkt hervorgehoben wird, fließt in die Entscheidung der Kommission ein, mit welchen Maßnahmen hier gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen der EU und China hergestellt werden sollen.

  • Entscheidungen in Vertragsverletzungsverfahren

    Die EU-Kommission erlässt eine Reihe von Beschlüssen zu Vertragsverletzungsverfahren gegen Mitgliedstaaten, die nicht mitgeteilt haben, welche Maßnahmen sie zur Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Recht ergriffen haben. Dabei übermittelt die Kommission zunächst Aufforderungsschreiben an alle Mitgliedstaaten, die keine nationalen Maßnahmen zur Umsetzung von Richtlinien gemeldet haben, deren Umsetzungsfrist vor Kurzem abgelaufen ist.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen