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Verstöße gegen die EU-Zollbestimmungen


Untersuchung betrügerischer Einfuhren aus China: Einziehung von Zöllen in Höhe von 9 Mio. EUR
Anlass für die OLAF-Untersuchung waren Informationen von Kommissionsdienststellen, einschlägigen Wirtschaftsteilnehmern in der EU und Zollbehörden mehrerer Mitgliedstaaten


(30.04.12) - Ein Netz von Unternehmen, das, um die hohen EU-Zölle zu umgehen, über mehrere südostasiatische Länder betrügerisch Rohrformstücke aus China eingeführt hatte, wurde bei Untersuchungen des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF) entdeckt. Diese Untersuchungen führte das OLAF gemeinsam mit Behörden mehrerer Mitgliedstaaten und mit indischen und taiwanesischen Zollbehörden durch. Ergebnis der Untersuchungen war die Nacherhebung von Zöllen in Höhe von 9 Mio. EUR. In späteren Strafverfahren in Deutschland und dem Vereinigten Königreich wurden drei der Beteiligten zu Freiheitsstrafen verurteilt.

"Diese Untersuchung ist ein Beispiel dafür, dass OLAF und die EU Mitgliedstaaten durch ihre Zusammenarbeit auf Arbeitsebene gute Ergebnisse erzielen können. Es ist entscheidend, dass Betrug nicht nur administrativ sondern auch strafrechtlich verfolgt wird. Untersuchungen, die den Betrugsvorwurf bestätigen, müssen zu Anklagen und Urteilen in den Mitgliedstaaten führen", sagte Giovanni Kessler, Generaldirektor des OLAF.

Anlass für die OLAF-Untersuchung waren Informationen von Kommissionsdienststellen, einschlägigen Wirtschaftsteilnehmern in der EU und Zollbehörden mehrerer Mitgliedstaaten. Diese hatten Veränderungen in den traditionellen Handelsströmen festgestellt. Die Rohrformstücke wurden anstatt von den üblichen Quellen in der Volksrepublik China, vermehrt von unbekannten Lieferanten in Ländern, die bis dahin nicht als Hersteller dieser Güter bekannt waren, geliefert. Rohrformstücke, die ein deutscher Einführer als japanische Ware eingeführt hatte, erregten die Aufmerksamkeit der belgischen Zollfahndung, weil die Fracht tatsächlich im Hafen der chinesischen Stadt Dalian verladen und anschließend nur über Japan in die EU befördert worden war. Dank der engen Zusammenarbeit zwischen den deutschen, belgischen und niederländischen Zollbehörden wurden rasch weitere betrügerische Einfuhren in die EU festgestellt. Diese Sendungen kamen aus Indien und Taiwan und wurden von unrichtigen Ursprungsbescheinigungen begleitet.

Die von Ermittlern der betroffenen Mitgliedstaaten und OLAF gemeinsam in enger Zusammenarbeit mit Behörden mehrerer Länder Südostasiens zusammengetragenen Beweise zeigten, dass die angeblich aus diesen Ländern stammenden Rohrformstücke tatsächlich chinesischen Ursprungs waren. Aufgrund dieser Beweise konnten Zölle in Höhe von rund 9 Mio. EUR in mehreren Mitgliedstaaten nacherhoben werden, wovon 6,5 Mio. EUR in Zusammenhang mit Einfuhren aus Taiwan und Indien standen.

Darüber hinaus wurden aufgrund der mit der Direktion für Steuerfahndung in Indien durchgeführten Untersuchung ein deutscher Unternehmer und zwei Direktoren von zwei Unternehmen im Vereinigten Königreich im Rahmen von nationalen Strafverfahren verurteilt. Einer wurde zu einer zwölfmonatigen Bewährungsstrafe, ein Zweiter zu einer Haftstrafe von zwei Jahren verurteilt. Gegen einen Dritten wurde eine Geldbuße verhängt. In Deutschland wurde der Gründer und Eigentümer des deutschen Unternehmens zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe und einer Geldstrafe in Höhe von 450 000 EUR verurteilt.

Die OLAF-Untersuchung hatte auch Folgen für einen taiwanesischen Hersteller von Rohrformstücken, der auch als Exporteur derartiger Waren in Erscheinung getreten war. Dieser hatte die chinesischen Rohrformstücke auf den EU-Markt geschleust. Bei dem angeblich halbfertigen Produkt, das zur Weiterbearbeitung von China nach Taiwan eingeführt wurde, handelte es sich tatsächlich um fertige Rohrformstücke, die anschließend unverändert in die EU ausgeführt wurden. Die taiwanesischen Behörden forderten von dem betreffenden Unternehmen die Zahlung von rund 1,8 Mio. EUR zur Deckung der Einfuhrzölle sowie ein Bußgeld für damit zusammenhängende Verstöße gegen die Zollbestimmungen.

Seit 1996 unterliegen bestimmte chinesische Eisen- oder Stahlrohrformstücke einem Antidumpingzoll von 58,6 Prozent. Dieser Zoll wurde später, als Umgehungspraktiken entdeckt wurden, auf Einfuhren aus Taiwan, Indonesien, Sri Lanka und die Philippinen ausgedehnt.

OLAF
Das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) hat einen dreifachen Auftrag: Es schützt die finanziellen Interessen der Europäischen Union durch Bekämpfung von Betrug, Korruption und anderen rechtswidrigen Handlungen. Es schützt das Ansehen der europäischen Institutionen, indem es bei schwerwiegendem Fehlverhalten ihres Personals, das in ein Disziplinar- oder Strafverfahren münden könnte, Untersuchungen durchführt. Es unterstützt die Europäische Kommission bei der Konzeption und Umsetzung von Strategien zur Verhütung und Aufdeckung von Betrug. (Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

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    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

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    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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