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Neues von den Handlangern der Leuchtmittel-Lobby


Zukunft der LED-Beleuchtung: Europäische Kommission führt Konsultation zur massiven Verbreitung der LED-Beleuchtung in Europa durch
Glühlampenverbot und Neelie Kroes: "Die Ausbreitung der LED-Beleuchtung ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Sie bringt uns mehr Geld ins Portemonnaie"


(23.12.11) - Die Europäische Kommission nahm ein Grünbuch zur Zukunft der LED-Beleuchtung an und leitete hierzu eine öffentliche Konsultation ein. Die LED-Beleuchtung ist eine der energieeffizientesten und vielseitigsten Beleuchtungsarten. Im Vergleich zu anderer Beleuchtungstechnik lassen sich damit bis zu 70 Prozent an Energie und Geld einsparen. Durch eine schnellere LED-Verbreitung wird die europäische Beleuchtungsindustrie ihren Erfolg sichern und bis 2020 zur Senkung des Energieverbrauchs zu Beleuchtungszwecken um 20 Prozent beitragen. Die LED-Beleuchtung steht auf dem Markt aber vor einer Reihe von Problemen: hoher Anschaffungspreis, weil es sich im Vergleich zu den Alternativen um hochmoderne Technik handelt, mangelnde Vertrautheit potenzieller Nutzer mit dieser Technik und fehlende gemeinsame Normen. Daher führt die Kommission bis zum 29. Februar 2012 eine Konsultation durch, um Meinungen zu ihren Ideen einzuholen.

Die Vizepräsidentin der Europäischen Kommission, Neelie Kroes, sagte hierzu: "Die Ausbreitung der LED-Beleuchtung ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Sie bringt uns mehr Geld ins Portemonnaie und einen gesünderen Planeten. Teilen Sie uns Ihre Ideen darüber mit, wie sie schneller verbreitet werden kann und wie Europa mit Hilfe einer verstärkten LED-Beleuchtung mehr Arbeitsplätze schaffen und Energie sparen kann."

Wichtige Fragen in dieser öffentlichen Konsultation:
>>
Welche Maßnahmen können helfen, bestehende Hindernisse zu überwinden und die LED-Einführung in Europa zu beschleunigen?

>> Wie kann auf dem europäischen LED-Beleuchtungsmarkt eine hohe Qualität und Produktsicherheit garantiert werden, die den Erwartungen der Verbraucher entspricht?

>> Wie kann im Beleuchtungssektor die Zusammenarbeit zwischen Architekten, Beleuchtungsplanern und Elektroinstallateuren sowie mit Bausektor und Gebäudewirtschaft verstärkt werden?

>> Wie kann die EU Unternehmertum und Wettbewerbsfähigkeit im Beleuchtungssektor am besten unterstützen?

>> Größere Energieeinsparungen dank LED-Beleuchtung sind ein wichtiges Ziel der Digitalen Agenda für Europa.

Hintergrund
Mit dem Verkaufsverbot für herkömmliche Glühlampen (Glübirnen), das bis September 2012 in der EU schrittweise in Kraft tritt, werden in den kommenden Jahren in den Haushalten, Büros und Straßen Europas 8 Milliarden Glühlampen (Glühbirnen) durch eine energieeffizientere Beleuchtung zu ersetzen sein. Dazu gehören LED-Lampen und organische LED-Lampen (OLED), die auch als SSL-Beleuchtung bezeichnet werden.

Die SSL-Technik (Solid State Lighting, Festkörperbeleuchtung) bietet eine hohe Lichtqualität und visuelle Leistung und steht auch zunehmend in ansprechenden Formen zur Verfügung.

Die SSL-Technik kann die Innovation im Beleuchtungs- und Bausektor vorantreiben und bietet für unsere Unternehmen – darunter viele KMU – enorme Chancen, die sich in Europa in Beschäftigung und Wachstum niederschlagen werden. (Europäische Kommission: ra)

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Meldungen: Europäische Kommission

  • Straßenverkehrssicherheit und Luftqualität

    Um die Straßenverkehrssicherheit und die Luftqualität in der gesamten EU zu verbessern, schlägt die Kommission eine umfassende Überarbeitung der EU-Vorschriften für die Straßenverkehrssicherheit und die Zulassung von Fahrzeugen vor.

  • Geldbußen bis zu 500 Mio. Euro

    Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass Apple nicht, wie im Gesetz über digitale Märkte vorgeschrieben, seine Einstellungen zur standardmäßigen Weiterleitung aufgehoben hat, und dass Meta gegen die im Gesetz über digitale Märkte vorgeschriebene Verpflichtung verstoßen hat, Verbraucherinnen und Verbraucher einen Dienst wählen zu lassen, bei dem weniger personenbezogene Daten verwendet werden.

  • Wiederherstellung der Rentabilität

    Die Europäische Kommission hat eine Umstrukturierungsbeihilfe in Höhe von 321,2 Mio. EUR, die Deutschland Condor zur Wiederherstellung ihrer Rentabilität gewährt hatte, nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Dieser Beschluss trägt dem Urteil des Gerichts vom 8. Mai 2024 Rechnung, mit dem ein vorheriger Kommissionsbeschluss vom Juli 2021 für nichtig erklärt wurde. Die deutsche Charterfluggesellschaft Condor erbringt von ihren Drehkreuzen in Deutschland aus Luftverkehrsdienstleistungen für Privatkunden und Reiseveranstalter, insbesondere im Rahmen von Freizeitreisen. Im September 2019 musste Condor wegen der Abwicklung seiner Muttergesellschaft, des Reisekonzerns Thomas Cook, Insolvenz anmelden.

  • Effizienter Austausch von Fahrzeugdaten

    Auf den Straßen der EU sind nach wie vor unsichere Fahrzeuge präsent. Sie verursachen Abstürze, direkt oder indirekt. Einige Fahrzeugmängel werden noch nicht erkannt, entweder weil sie bei der regelmäßigen technischen Inspektion (PTI) nicht geprüft werden oder weil keine Verpflichtung besteht, das Fahrzeug selbst zu prüfen. Darüber hinaus wurden die derzeitigen Testmethoden nicht an den Fortschritt und die Einführung neuer Technologien wie ADAS-Funktionen (Advanced Driver Assistance) und Elektrofahrzeuge angepasst. Auch die Kontrolle der Luftschadstoff- und Lärmemissionen von Fahrzeugen ist nach wie vor unzureichend, da einige der PTI-Tests nicht empfindlich genug sind, um Emissionen über die für die jüngsten Fahrzeuge geltenden gesetzlichen Grenzwerte hinaus zu erkennen, und die derzeitigen Prüfverfahren nicht geeignet sind, zur Verringerung der Luftverschmutzung (Stickstoffoxidemissionen (NOx)und Nanopartikel) und des Lärms beizutragen.

  • Verbesserung der Resilienz

    Die Europäische Kommission hat beschlossen, mit Gründen versehene Stellungnahmen an 19 Mitgliedstaaten (Bulgarien, Tschechien, Dänemark, Deutschland, Estland, Irland, Spanien, Frankreich, Zypern, Lettland, Luxemburg, Ungarn, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Slowenien, Finnland und Schweden) zu richten, weil diese Länder es versäumt haben, ihr die vollständige Umsetzung der NIS-2-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2022/2555) mitzuteilen.

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