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Regeln für vernetzte intelligente Geräte


Sicherheit und der Schutz der Privatsphäre beim "Internet der Dinge"
Digitale Agenda: Im Wege der Konsultation möchte die Europäische Kommission Meinungsäußerungen zu den Themen Schutz der Privatsphäre, Sicherheit, Gefahrenabwehr in kritischen, auf das Internet der Dinge gestützten Infrastrukturen, Ethik, Interoperabilität, Leitungs- und Aufsichtsmechanismen und Standards einholen


(23.04.12) - Das "Internet der Dinge" bezeichnet eine Zukunft, in der Alltagsgegenstände wie Telefone, Autos, Haushaltsgeräte, Kleidungsstücke und sogar Lebensmittel mittels intelligenter Chips drahtlos mit dem Internet verbunden sind und Daten erfassen und austauschen können. Die Europäische Kommission möchte erkunden, welcher Rahmen gesetzt werden muss, damit das wirtschaftliche und gesellschaftliche Potenzial des Internets der Dinge ausgeschöpft werden kann, und wie gleichzeitig ein ausreichendes Maß an Kontrolle über die Geräte zu gewährleisten ist, die Informationen erfassen, verarbeiten und speichern. Zu diesen Informationen gehören Verhaltensmuster der Nutzer, ihre Aufenthaltsorte und Präferenzen. Die Kommission will sicherstellen, dass die Rechte von Privatpersonen respektiert werden, und leitet vor diesem Hintergrund eine öffentliche Konsultation ein, zu der bis zum 12. Juli 2012 beigetragen werden kann.

Heutzutage besitzt der Durchschnittsbürger zwei Gegenstände, die mit dem Internet verbunden sind. Bis 2015 dürften es sieben sein, weltweit werden dann 25 Mrd. Geräte über Drahtlosverbindungen verfügen. Diese Zahl könnte sich bis 2020 auf 50 Mrd. verdoppeln. In Zukunft werden also möglicherweise viele Alltagsgegenstände mit dem Internet verbunden sein. Ein Beispiel: Wenn an der Universität eine Vorlesung am frühen Morgen wegen Erkrankung des Dozenten ausfällt, könnten die Wecker und Kaffeemaschinen der Studierenden automatisch so gestellt werden, dass sie eine Stunde länger schlafen können. Vergisst ein älterer Mensch, eine wichtige Arznei einzunehmen, könnte einem anderen Familienmitglied oder einer lokalen Notrufzentrale eine Warnmeldung übermittelt werden, so dass jemand vorbeigeschickt werden kann, der nach dem Rechten schaut.

Neelie Kroes, die für die Digitale Agenda zuständige Vizepräsidentin der Kommission, erklärte hierzu: "Ein Internet der Dinge, bei dem Alltagsgegenstände mit intelligenten Funktionen ausgestattet sind, ist der nächste große Entwicklungsschritt. Ich möchte ein Internet der Dinge fördern, das unseren wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Zielen dient, und bei dem die Sicherheit und der Schutz der Privatsphäre gewährleistet sind und ethische Werte beachtet werden."

Zur Realisierung des enormen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Potenzials des Internets der Dinge sind faire Wettbewerbs­verhältnisse nötig, damit alle Akteure unter gleichen Bedingungen miteinander konkurrieren können, ohne dass einzelne den Zugang kontrollieren oder den Anbieterwechsel von Nutzern behindern. Voraussetzung für die gesellschaftliche Akzeptanz ist die Festlegung eines ethischen und rechtlichen Rahmens mit Unterstützung durch technische Mittel, der Eigenbestimmung und Sicherheit der Nutzer gewährleistet. Im Wege der Konsultation möchte die Kommission Meinungsäußerungen zu den Themen Schutz der Privatsphäre, Sicherheit, Gefahrenabwehr in kritischen, auf das Internet der Dinge gestützten Infrastrukturen, Ethik, Interoperabilität, Leitungs- und Aufsichtsmechanismen und Standards einholen. Die Ergebnisse der Konsultation werden in die Empfehlung der Kommission zum Internet der Dinge einfließen, die bis Sommer 2013 vorgelegt wird. Die Förderung des Internets der Dinge ist ein vorrangiges Ziel der Digitalen Agenda für Europa.

Hintergrund
Das heutige Internet bietet Zugang zu Inhalten und Informationen durch die Verbindung vielfältiger Endgeräte, wie PCs, Smartphones oder Fernsehgeräte, mit Internetseiten. In der nächsten Entwicklungsstufe werden Informationen zum physischen Umfeld durch angeschlossene Gegenstände bereitgestellt werden können, die mit Sensoren für ihr Umfeld ausgestattet sind und über Smartchips mittels RFID-Technik mit oder ohne menschliches Dazutun kommunizieren.

Für diese Weiterentwicklung vernetzter Geräte gibt es zahllose Beispiele: Ein PKW könnte den Zustand verschiedener Fahrzeugsysteme mittels eingebetteter Sensoren zum Zweck der Ferndiagnose und Wartung melden; unterwegs ließen sich auf dem Smartphone Informationen über den Zustand von Haustüren und Fensterläden oder sogar von Lebensmitteln im Kühlschrank empfangen, die von Sensoren daheim übermittelt werden; Autofahrer könnten von ihrem Fahrzeug um mögliche Verkehrsstaus herumgelotst werden; persönliche Geräte könnten Informationen zum aktuellen Gesundheitszustand von daheim versorgten Patienten an eine zentrale Stelle senden.

Die öffentliche Konsultation wird in eine neue Empfehlung zum Internet der Dinge Eingang finden. Diese Empfehlung stellt eine Folgemaßnahme zur Mitteilung der Kommission zum Internet der Dinge aus dem Jahr 2009 dar, in der 14 Maßnahmen dargelegt wurden, mit denen Europa befähigt werden soll, Technologien und Systeme für das Internet der Dinge zu entwickeln, die mit den zentralen Werten Europas, wie Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten, vereinbar sind. (Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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