Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

EU leitetet weitere Verfahrensschritte ein


Europäische Kommission mahnt Belgien und Frankreich zur Einhaltung der EU-Vorschriften über unlautere Geschäftspraktiken
Richtlinie soll durch die Schaffung einheitlicher Regeln für Geschäftspraktiken im EU-Binnenmarkt den Handel erleichtern


(11.10.11) - Die Europäische Kommission hat weitere Verfahrensschritte gegen Belgien und Frankreich wegen Nichteinhaltung der Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken eingeleitet. Diese Richtlinie soll durch die Schaffung einheitlicher Regeln für Geschäftspraktiken im EU-Binnenmarkt den Handel erleichtern.

Obwohl Belgien und Frankreich auf Betreiben der Kommission bestimmte Änderungen an ihren Rechtsvorschriften vorgenommen haben, entsprechen letztere den EU-Rechtsvorschriften nach wie vor nicht im vollen Umfang.

Da Belgien sich nicht an die mit Gründen versehene Stellungnahme der Kommission vom März 2011 gehalten hat, hat die Kommission beschlossen, den Gerichtshof mit dieser Angelegenheit zu befassen.

Im Falle Frankreichs hat die Kommission beschlossen, eine mit Gründen versehene Stellungnahme abzugeben.

Weitere Informationen:
Europäische Kommission – unlautere Geschäftspraktiken
http://ec.europa.eu/justice/consumer-marketing/unfair-trade/index_de.htm
(Europäische Kommission: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Forderungen nach mehr Flexibilität

    Die Europäische Kommission hat offiziell eine Verordnung angenommen, mit der europäischen Landwirtinnen und Landwirten eine teilweise Ausnahme von der Konditionalitätsregelung für brachliegende Flächen gewährt wird. Dem vorangegangen waren der Vorschlag der Kommission vom 31. Januar sowie Gespräche mit den Mitgliedstaaten in Ausschusssitzungen.

  • Verwaltungsaufwand für Landwirte begrenzen

    Die Europäische Kommission hat dem belgischen Ratsvorsitz ein Papier übermittelt, in dem erste mögliche Maßnahmen zur Verringerung des Verwaltungsaufwands für die Schultern der Landwirte dargelegt werden. Das Dokument enthält eine Reihe kurz- und mittelfristiger Maßnahmen, die zur Vereinfachung ergriffen werden können

  • Wegweisendes Regelwerk der EU

    Das Gesetz über digitale Dienste ist das wegweisende Regelwerk der EU, mit dem das Online-Umfeld sicherer, gerechter und transparenter gemacht werden soll, und wird auf alle Online-Vermittler in der EU angewandt. Es schützt die Nutzer in der EU besser vor illegalen Waren und Inhalten und sorgt für die Wahrung ihrer Rechte auf Online-Plattformen, auf denen sie mit anderen Nutzern in Kontakt treten, Informationen austauschen oder Produkte kaufen.

  • Untersuchung betrifft mutmaßliche Mängel

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Verfahren eingeleitet, um zu prüfen, ob TikTok in den Bereichen Jugendschutz, Transparenz der Werbung, Datenzugang für Forschende sowie Risikomanagement in Bezug auf suchterzeugendes Design und schädliche Inhalte möglicherweise gegen das Gesetz über digitale Dienste verstoßen hat.

  • Influencer-Posts in sozialen Medien

    Die Europäische Kommission und die nationalen Verbraucherschutzbehörden von 22 Mitgliedstaaten sowie Norwegen und Island haben die Ergebnisse einer Überprüfung ("Sweep") von Influencer-Posts in den sozialen Medien veröffentlicht. Demnach veröffentlichen fast alle Influencerinnen und Influencer (97 Prozent) kommerzielle Inhalte, aber nur jeder fünfte gibt systematisch an, dass es sich bei diesem Content um Werbung handelt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen