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Keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken


Fusionskontrolle: Kommission genehmigt Übernahme von spanischem Nahrungsmitteldosen-Hersteller Mivisa durch Blackstone
Blackstone hält keine Mehrheitsbeteiligungen an Unternehmen, die auf demselben Markt wie Mivisa tätig sind


(31.03.11) - Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Mivisa durch Blackstone nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Mivisa ist ein spanisches Unternehmen, das in der Herstellung und im Vertrieb von Blechdosen für die Nahrungsmittelindustrie tätig ist. Blackstone ist eine weltweit tätige Investment- und Finanzberatungsgesellschaft mit Sitz in den USA. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Schluss, dass die Übernahme den wirksamen Wettbewerb weder im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) noch in einem wesentlichen Teil desselben erheblich behindern würde.

Mivisa stellt Blechdosen für die Nahrungsmittelindustrie her, hauptsächlich für die Verpackung von Fisch, Gemüse und Obst, und verkauft an andere Nahrungsmitteldosen-Hersteller Blechdosendeckel, -böden und -verschlüsse.

Blackstone ist eine Investmentgesellschaft, die vorwiegend in den Bereichen Finanzberatung, private Kapitalanlagen und Immobilieninvestment tätig ist.

Blackstone hält keine Mehrheitsbeteiligungen an Unternehmen, die auf demselben Markt wie Mivisa tätig sind. Über Stolle Machinery ist Blackstone auf dem Markt für Anlagen zur Herstellung von Nahrungsmitteldosen und Dosendeckeln bzw. -böden aktiv, einem Bereich, der in vertikaler Beziehung zu den Tätigkeiten von Mivisa steht. Allerdings bestätigte die Untersuchung der Kommission, dass das aus dem Zusammenschluss hervorgehende Unternehmen nicht in der Lage sein wird, Herstellern von Nahrungsmitteldosen den Zugang zu Anlagen für die Herstellung von Nahrungsmitteldosen oder Ersatzteilen zu verschließen. Außerdem werden Hersteller von Nahrungsmitteldosen auch nach der Übernahme Zugang zu einer ausreichenden Anzahl an Kunden haben.

Die Kommission gelangte daher zu dem Schluss, dass das Vorhaben keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken gibt.

Fusionskontrollvorschriften und -verfahren
1989 wurde die Kommission damit betraut, Zusammenschlüsse und Übernahmen zwischen Unternehmen zu prüfen, sofern deren Umsatz bestimmte Schwellenwerte übersteigt (vgl. Artikel 1 der Fusionskontrollverordnung). Die Kommission genehmigt den bei weitem größten Teil der Zusammenschlüsse ohne Bedingungen. Lediglich in Fällen, in denen das Vorhaben zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Wettbewerbs führen oder sich nachteilig auf die Verbraucher auswirken würde, verlangt sie Abhilfemaßnahmen oder untersagt Zusammenschlüsse.

Nach erfolgter Anmeldung muss die Kommission in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden, ob sie den Zusammenschluss genehmigt (Phase I) oder ein eingehendes Prüfverfahren einleitet (Phase II).

Die geplante Übernahme wurde am 18. Februar 2011 bei der Kommission angemeldet. Weitere Informationen finden Sie unter:
http://ec.europa.eu/competition/elojade/isef/case_details.cfm?proc_code=2_M_6128
(Europäische Kommission: ra)


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