Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken


Fusionskontrolle: Kommission genehmigt Übernahme von spanischem Nahrungsmitteldosen-Hersteller Mivisa durch Blackstone
Blackstone hält keine Mehrheitsbeteiligungen an Unternehmen, die auf demselben Markt wie Mivisa tätig sind


(31.03.11) - Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Mivisa durch Blackstone nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Mivisa ist ein spanisches Unternehmen, das in der Herstellung und im Vertrieb von Blechdosen für die Nahrungsmittelindustrie tätig ist. Blackstone ist eine weltweit tätige Investment- und Finanzberatungsgesellschaft mit Sitz in den USA. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Schluss, dass die Übernahme den wirksamen Wettbewerb weder im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) noch in einem wesentlichen Teil desselben erheblich behindern würde.

Mivisa stellt Blechdosen für die Nahrungsmittelindustrie her, hauptsächlich für die Verpackung von Fisch, Gemüse und Obst, und verkauft an andere Nahrungsmitteldosen-Hersteller Blechdosendeckel, -böden und -verschlüsse.

Blackstone ist eine Investmentgesellschaft, die vorwiegend in den Bereichen Finanzberatung, private Kapitalanlagen und Immobilieninvestment tätig ist.

Blackstone hält keine Mehrheitsbeteiligungen an Unternehmen, die auf demselben Markt wie Mivisa tätig sind. Über Stolle Machinery ist Blackstone auf dem Markt für Anlagen zur Herstellung von Nahrungsmitteldosen und Dosendeckeln bzw. -böden aktiv, einem Bereich, der in vertikaler Beziehung zu den Tätigkeiten von Mivisa steht. Allerdings bestätigte die Untersuchung der Kommission, dass das aus dem Zusammenschluss hervorgehende Unternehmen nicht in der Lage sein wird, Herstellern von Nahrungsmitteldosen den Zugang zu Anlagen für die Herstellung von Nahrungsmitteldosen oder Ersatzteilen zu verschließen. Außerdem werden Hersteller von Nahrungsmitteldosen auch nach der Übernahme Zugang zu einer ausreichenden Anzahl an Kunden haben.

Die Kommission gelangte daher zu dem Schluss, dass das Vorhaben keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken gibt.

Fusionskontrollvorschriften und -verfahren
1989 wurde die Kommission damit betraut, Zusammenschlüsse und Übernahmen zwischen Unternehmen zu prüfen, sofern deren Umsatz bestimmte Schwellenwerte übersteigt (vgl. Artikel 1 der Fusionskontrollverordnung). Die Kommission genehmigt den bei weitem größten Teil der Zusammenschlüsse ohne Bedingungen. Lediglich in Fällen, in denen das Vorhaben zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Wettbewerbs führen oder sich nachteilig auf die Verbraucher auswirken würde, verlangt sie Abhilfemaßnahmen oder untersagt Zusammenschlüsse.

Nach erfolgter Anmeldung muss die Kommission in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden, ob sie den Zusammenschluss genehmigt (Phase I) oder ein eingehendes Prüfverfahren einleitet (Phase II).

Die geplante Übernahme wurde am 18. Februar 2011 bei der Kommission angemeldet. Weitere Informationen finden Sie unter:
http://ec.europa.eu/competition/elojade/isef/case_details.cfm?proc_code=2_M_6128
(Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Verluste von Kunststoffpellets verringern

    Die Europäische Kommission begrüßt die zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat erzielte vorläufige Einigung über den Vorschlag der Kommission, die Verschmutzung durch Mikroplastik durch Kunststoffpellets in der gesamten Wertschöpfungskette, auch während des Transports, insbesondere auf See, zu regulieren und zu verhindern. Die neue Verordnung wird die Umwelt schützen und gleichzeitig sicherstellen, dass die europäischen Industrien weiterhin nachhaltig operieren und expandieren können.

  • Schutz vor möglichen Risiken in Spielzeug

    Die Europäische Kommission begrüßt die vorläufige politische Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat über die neuen Vorschriften für die Sicherheit von Spielzeug im Anschluss an den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug vom 28. Juli 2023. Die neue Verordnung wird die Verwendung schädlicher Chemikalien wie PFAS, endokrine Disruptoren und Bisphenole in Spielzeug verbieten. Alle Spielzeuge werden über einen digitalen Produktpass verfügen, um zu verhindern, dass unsicheres Spielzeug, das online und offline verkauft wird, in die EU gelangt.

  • Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz)

    Die Europäische Kommission und die nationalen Verbraucherschutzbehörden von 25 Mitgliedstaaten sowie Island und Norwegen haben die Ergebnisse einer Überprüfung ("Sweep") von Online-Händlern, die Gebrauchtwaren wie Kleidung, elektronische Geräte oder Spielzeug verkaufen, veröffentlicht. "Sweeps" werden von der Europäischen Kommission koordiniert und von den nationalen Durchsetzungsbehörden zeitgleich durchgeführt. Mit dem aktuellen Sweep sollte überprüft werden, ob die Praktiken dieser Händler mit dem EU-Verbraucherrecht im Einklang stehen. Die Verbraucherschutzbehörden überprüften 356 Online-Händler und stellten fest, dass 185 (52 Prozent) von ihnen möglicherweise gegen das EU-Verbraucherrecht verstoßen.

  • Ziele Wettbewerbsfähigkeit und Klimaschutz

    Die Europäische Kommission hat ein neues Paket von Vorschlägen zur Vereinfachung der EU-Vorschriften und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit angenommen, das zusätzliche Investitionen freisetzen soll. Dies ist ein wichtiger Schritt nach vorn bei der Schaffung günstigerer Rahmenbedingungen für Unternehmen in der EU, damit diese wachsen, innovativ sein und hochwertige Arbeitsplätze schaffen können.

  • Stärkung der Arzneimittel-Lieferketten

    Die Kommission hat einen Vorschlag für eine Verordnung vorgelegt, mit der die Verfügbarkeit kritischer Arzneimittel in der EU verbessert werden soll. Ziel des Vorschlags ist es, die menschliche Gesundheit zu schützen, indem Anreize für eine Diversifizierung der Lieferkette geschaffen werden und die Herstellung von Arzneimitteln in der EU gefördert wird. Dadurch wird die Arzneimittelbranche in der EU unterstützt, die einen großen Anteil an unserer Wirtschaftsleistung hat.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen