Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Geplante bayerische Gigabitförderung


Staatliche Beihilfen: Die Europäische Kommission genehmigt bayerisches Fördervorhaben für Gigabit-Breitbandnetze
Das neue Netz wird Geschwindigkeiten von 200 Megabit pro Sekunde (Mbit/s) für Haushalte und 1 Gigabit pro Sekunde (Gbit/s) für Unternehmen und öffentliche Einrichtungen bieten



Die Europäische Kommission hat ein bayerisches Projekt zum Ausbau von Netzen mit sehr hoher Kapazität in sechs Gemeinden nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Die Beihilfe wird im Einklang mit den EU-Breitbandzielen die Anbindung an sehr schnelle Breitbandnetze in Gebieten ermöglichen, in denen der Markt keine solchen Netze bereitstellt. Die für Wettbewerbspolitik zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager erklärte dazu: "Netze mit sehr hoher Kapazität werden für unsere Volkswirtschaften immer wichtiger – für das Bildungs- und das Gesundheitswesen ebenso wie für das verarbeitende Gewerbe und den Verkehr. Unser Beschluss, mit dem erstmals öffentliche Investitionen zur Erreichung der in der Gigabit-Mitteilung festgelegten Konnektivitätsziele genehmigt werden, trägt im Interesse der Bürger und Unternehmen zur Verwirklichung dieser Ziele bei und stellt gleichzeitig sicher, dass der Wettbewerb nicht übermäßig verfälscht wird."

Deutschland hat bei der Kommission die geplante bayerische Gigabitförderung angemeldet, die den Aufbau einer neuen, öffentlich finanzierten Netzinfrastruktur mit sehr hoher Kapazität voranbringen soll, damit Haushalte, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen schnellere Internetverbindungen nutzen können. Die Förderung stellt einen ersten Schritt auf dem Weg zu einem künftigen verstärkten Ausbau dieser Infrastruktur in Deutschland dar.

Das neue Netz wird Geschwindigkeiten von 200 Megabit pro Sekunde (Mbit/s) für Haushalte und 1 Gigabit pro Sekunde (Gbit/s) für Unternehmen und öffentliche Einrichtungen bieten. Diese Breitbandgeschwindigkeiten liegen weit über denen, die den Nutzern derzeit in den Zielgebieten zur Verfügung stehen.
Die Kommission hat nach Prüfung der bayerischen Gigabitförderung festgestellt, dass die neuen Netze eine "wesentliche Verbesserung" der Internetanbindung bewirken werden. Die bayerische Gigabitförderung steht mit den strategischen Zielen der Gigabit-Mitteilung im Einklang, da sie öffentliche Investitionen in Gebieten ermöglicht, in denen die neuen Ziele für das Jahr 2025 noch nicht erreicht sind und private Investoren innerhalb der nächsten drei Jahre keine ausreichende Infrastruktur bereitstellen werden.

Um eine Doppelung von Infrastrukturen zu vermeiden, werden die deutschen Behörden die bestehenden und geplanten Investitionen der Marktteilnehmer wie folgt berücksichtigen:

>> Mit der Infrastruktur sollen die Kunden versorgt werden, die noch keinen Zugang zu bestimmten Mindestgeschwindigkeiten haben, d. h. Haushalte mit weniger als 100 Mbit/s im Download und Unternehmen mit weniger als 200 Mbit/s symmetrisch (Upload und Download) oder 500 Mbit/s im Download.

>> Die neuen Netze werden nicht in Gebieten aufgebaut, in denen eine Infrastruktur mit sehr hoher Kapazität (z. B. ein Glasfasernetz bis zu den Räumlichkeiten der Kunden oder ein aufgerüstetes Kabelnetz) bereits vorhanden oder von privaten Investoren geplant ist.

>> Gebiete, in denen zwei oder mehr Netze schnelle Breitbandverbindungen (mindestens 30 Mbit/s) bieten, sind ebenfalls von der Förderung ausgeschlossen.

Die Beihilfe wird auf der Grundlage offener, transparenter und diskriminierungsfreier Ausschreibungen gewährt, an denen sich Anbieter aller Technologien beteiligen können. Auf dieser Grundlage hat die Kommission die bayerische Gigabitförderung nach ihren Breitbandleitlinien genehmigt. Die Förderung dient den in der Gigabit-Mitteilung der Kommission festgelegten strategischen Zielen der EU. In der Mitteilung wird zu Investitionen in Netze mit sehr hoher Kapazität aufgerufen.

Der Beschluss ist der erste, bei dem eine Fördermaßnahme unter Berücksichtigung der Ziele der Gigabit-Mitteilung geprüft wurde. Die Kommission hat damit erstmals eine Maßnahme genehmigt, weil sie eine "wesentliche Verbesserung" im Sinne dieser Mitteilung bewirkt.

Hintergrund
Auf der Grundlage der Breitbandziele der EU für 2020 hat die Kommission in ihrer Gigabit-Mitteilung den Konnektivitätsbedarf für den Aufbau einer europäischen Gigabit-Gesellschaft ermittelt, in der Netze mit sehr hoher Kapazität die breite Nutzung und Entwicklung von Produkten, Dienstleistungen und Anwendungen im digitalen Binnenmarkt ermöglichen.

Nach den geltenden Leitlinien für staatliche Beihilfen für den Breitbandausbau von 2013 sind solche öffentlichen Investitionen zulässig, wenn ein Marktversagen vorliegt und die Investitionen eine "wesentliche Verbesserung" bewirken. Zum Schutz des Wettbewerbs und zur Wahrung der Anreize für private Investitionen müssen aber auch bestimmte andere Kriterien berücksichtigt werden.

Die sechs bayerischen Gemeinden, die die Förderung in Anspruch nehmen können, sind Berching, Ebersberg, Huthurm, Kammerstein, Kleinostheim und Kulmbach.
(Europäische Kommission: ra)


eingetragen: 28.12.18
Newsletterlauf: 31.01.19


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Was sind die Kernelemente der überarbeiteten EPBD?

    Mit der überarbeiteten Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) wird Europa auf den richtigen Weg gebracht, bis 2050 einen vollständig dekarbonisierten Gebäudebestand zu erreichen, indem Renovierungen in jedem Mitgliedstaat vorangetrieben werden, insbesondere bei Gebäuden mit der schlechtesten Gesamtenergieeffizienz. Der (2018 vereinbarte) bestehende Rechtsrahmen wird aktualisiert, um ehrgeizigeren Klimaschutzzielen in Verbindung mit sozialen Maßnahmen Rechnung zu tragen, und gibt den Mitgliedstaaten die nötige Flexibilität, um den Unterschieden im Gebäudebestand in Europa Rechnung zu tragen.

  • Ein verstärkter industrieller Ansatz

    Die EU-Kommission hat eine Mitteilung angenommen, in der sie zu einer Reihe von Energiewende-Dialogen über die Umwandlung Europas in eine saubere, ressourceneffiziente, gerechte und wettbewerbsfähige Wirtschaft Bilanz zieht. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatte in ihrer Rede zur Lage der Union 2023 die Aufnahme von Energiewende-Dialogen angekündigt. In diesem Rahmen soll zusammen mit der europäischen Industrie und den Sozialpartnern erörtert werden, wie die Umsetzung des europäischen Grünen Deals gestärkt und gefördert werden kann, was wiederum zu einem verstärkten industriellen Ansatz beiträgt.

  • Grünen Wandel beschleunigen

    Die Europäische Kommission hat eine mit 2,2 Mrd. EUR ausgestattete deutsche Beihilferegelung genehmigt, mit der Investitionen in die Dekarbonisierung industrieller Produktionsprozesse gefördert werden sollen, um den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft im Einklang mit dem Industrieplan zum Grünen Deal zu unterstützen. Die Regelung wurde auf der Grundlage des von der Kommission am 9. März 2023 angenommenen und am 20. November 2023 geänderten Befristeten Rahmens zur Krisenbewältigung und zur Gestaltung des Wandels genehmigt, um Maßnahmen in Bereichen zu fördern, die für die Beschleunigung des grünen Wandels und die Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen von entscheidender Bedeutung sind.

  • Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs

    Die Europäische Kommission hat eine mit 350 Mio. EUR ausgestattete deutsche Regelung zur Förderung der Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff über das Instrument "Auctions-as-a-Service" (" Auktionen als Dienstleistung") der Europäischen Wasserstoffbank nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

  • Erfüllung von Umweltschutzauflagen

    Um ihrer Verpflichtung nachzukommen, den Verwaltungsaufwand für Landwirtinnen und Landwirte in der EU zu verringern, hat die Europäische Kommission vorgeschlagen, einige Bestimmungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) zu überarbeiten, um Vereinfachungen zu bewirken und gleichzeitig eine starke, nachhaltige und wettbewerbsfähige Politik für Landwirtschaft und Lebensmittel in der EU aufrechtzuerhalten.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen