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Gemeinsames Europäisches Asylsystem


Offene Fragen des Asylrechtspakets: Mehr Schutz und Solidarität für Menschen, die um internationalen Schutz nachsuchen
Konsolidierung einer echten gemeinsamen Einwanderungs- und Asylpolitik


(09.06.11) - Mit der Vorlage ihrer geänderten Vorschläge zur Neufassung der Aufnahmerichtlinie und der Asylverfahrensrichtlinie ist die Kommission ihrem Ziel, das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) bis 2012 zu vollenden, ein gutes Stück näher gekommen. Diese Vorschläge sollen im Interesse der Mitgliedstaaten und der Menschen, die um internationalen Schutz nachsuchen, für zügigere, gerechtere und effizientere Verfahren sorgen. Sie sind das Ergebnis mehrjähriger Verhandlungen im Ministerrat und im Europäischen Parlament sowie von Konsultationen mit Flüchtlingsorganisationen und dem UNHCR. Die Verhandlungen müssen sich jetzt auf die noch offenen Fragen des Asylrechtspakets konzentrieren.

"Die Konsolidierung einer echten gemeinsamen Einwanderungs- und Asylpolitik gehört zu meinen obersten Prioritäten. Asylbewerber werden in der EU derzeit sehr unterschiedlich behandelt und können nicht überall dieselben Garantien in Anspruch nehmen. Die Aussichten, Schutz zu erhalten, hängen stark davon ab, welcher Mitgliedstaat den Asylantrag prüft. Das muss anders werden. Wir brauchen ein EU-weit effizientes, gerechtes Asylverfahren und angemessene, vergleichbare Leistungen bei der Aufnahme von Asylbewerbern. Die Standards, die wir auf europäischer Ebene vereinbaren, sollten einfach, klar und kosteneffizient sein. Die EU muss für ihre Werte eintreten und all denen Schutz gewähren, die zu uns flüchten, um Verfolgung und Krieg zu entgehen. Wir müssen deshalb unserer Verpflichtung nachkommen und bis 2012 ein Gemeinsames Europäisches Asylsystem schaffen. Die heutigen Vorschläge bieten den Menschen, die ihn wirklich benötigen, ein hohes Maß an Schutz und tragen gleichzeitig dazu bei, unnötigen Verwaltungsaufwand zu reduzieren. Sie helfen darüber hinaus, das Vertrauen zwischen den Mitgliedstaaten zu stärken," sagte Innenkommissarin Cecilia Malmström.

Die vorgelegten Vorschläge sollen EU-weit effiziente, faire Verfahren gewährleisten sowie angemessene, vergleichbare Leistungen bei der Aufnahme.

Der geänderte Vorschlag zur Neufassung der Asylverfahrensrichtlinie bezweckt eine Vereinfachung und Klärung der Vorschriften, mit der Folgendes erreicht werden soll:

Die Anwendung der Richtlinie soll erleichtert werden, vor allem wenn die Mitgliedstaaten eine große Zahl von Asylanträgen gleichzeitig bearbeiten müssen. Die Vorschriften, die den Zugang zum Verfahren, die Durchführung der persönlichen Anhörungen und die Höchstdauer des Asylverfahrens regeln (ein zentrales Anliegen des Vorschlags ist nach wie vor, dass Asylverfahren in der ersten Instanz generell innerhalb von sechs Monaten abgeschlossen werden), wurden überarbeitet.

Potenziellem Missbrauch soll besser begegnet werden. Neue Vorschriften sehen vor, dass die Mitgliedstaaten das Verfahren beschleunigen und Anträge, deren Begründung offensichtlich nicht überzeugend ist oder die von Personen gestellt werden, die eine Gefahr für die nationale Sicherheit oder öffentliche Ordnung darstellen, an der Grenze prüfen können.

Die Qualität der erstinstanzlichen Entscheidungen soll durch eher praktische Maßnahmen, die einem Antragsteller helfen, dem Verfahren besser zu folgen, oder durch eine geeignete Schulung des Personals, das die Anträge prüft und über sie entscheidet, verbessert werden.

Der Zugang zum Schutz soll garantiert werden. Der Vorschlag enthält klarere Vorgaben für Grenzschutz- und Polizeibeamte sowie für die Bediensteten anderer Behörden, die als Erste mit Personen in Kontakt kommen, die um Schutz nachsuchen.

Der Umgang mit Folgeanträgen soll besser geregelt werden. Hierzu wurden die Bestimmungen präzisiert, nach denen Asylbewerber einen neuen Antrag stellen können, wenn sich die Umstände in ihrem Fall geändert haben. Auf diese Weise soll auch einem Missbrauch des Asylsystems vorgebeugt werden.

Die Kohärenz innerhalb des EU-Asylrechts – etwa im Verhältnis zur Verordnung über das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO) – soll verbessert werden. In den Bestimmungen, die die Mitarbeiterschulung sowie den Zugang zum Verfahren betreffen, sind konkretere Aufgaben für das EASO vorgesehen.

Mit den Änderungen an dem Neufassungsvorschlag für die Aufnahmerichtlinie soll eine klarere Regelung und mehr Flexibilität erreicht werden:

Einfachere Umsetzung für die Mitgliedstaaten: Mehr Spielraum bei der Umsetzung der Bestimmungen soll zur Verringerung des Kosten- und Verwaltungsaufwands beitragen.

Klarere Regeln, die die Möglichkeit, Asylbewerber in Gewahrsam zu nehmen, streng begrenzen: Der geänderte Vorschlag behält die hohen Standards in Bezug auf den Gewahrsam bei. Eine Beschränkung der Bewegungsfreiheit sollte nur aus klar formulierten Gründen angeordnet werden können, die in einer gemeinsamen Liste erschöpfend aufgeführt sind, und nur, soweit dies notwendig und verhältnismäßig ist.

Gewährleistung eines menschenwürdigen Lebens durch Feststellung der besonderen Bedürfnisse schutzbedürftiger Personen wie Minderjähriger und Folteropfer und Bereitstellung einer angemessenen materiellen Unterstützung für Asylbewerber.

Förderung der Autonomie von Asylbewerbern: Asylbewerber sollen leichter Zugang zur Beschäftigung erhalten, wobei den Mitgliedstaaten während der Antragsprüfung in der ersten Instanz oder bei einem massiven Zustrom von Asylbewerbern eine gewisse Flexibilität zugestanden wird.

Hintergrund
Im Dezember 2008 und im Oktober 2009 legte die Kommission erste Vorschläge zur Neufassung der Aufnahmerichtlinie und der Asylverfahrensrichtlinie vor. Die Fortschritte, die seither in den Verhandlungen zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat sowie bei den Konsultationen mit anderen Interessenträgern (wie UNHCR und Nichtregierungsorganisationen) erzielt wurden, sind in die heute vorgelegten geänderten Vorschläge eingeflossen.

Weitere Schritte
Die beiden Vorschläge werden auf der Tagung des Rates "Justiz und Inneres" am 9. Juni vorgelegt und unter der polnischen Ratspräsidentschaft weiter erörtert. Um in Kraft treten zu können, brauchen sie die Unterstützung des Europäischen Parlaments und eine qualifizierte Mehrheit der Stimmen der Mitgliedstaaten.
(Europäische Kommission: ra)


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