Gemeinschaftskodex für Humanarzneimittel
Arzneimittel: EU-Kommission fordert Italien zur Einhaltung der EU-Rechtsvorschriften über die Zulassung von Generika auf
Infolge dieses Gesetzes und des langwierigen Zulassungsverfahrens sind Hersteller von Generika auf dem Markt benachteiligt
(09.02.12) - Die Europäische Kommission hat Italien formell dazu aufgefordert, die EU-Rechtsvorschriften über die Zulassungsverfahren für generische Arzneimittel einzuhalten. Nach der Richtlinie 2001/83/EG zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel muss beim Zulassungsverfahren der Schutz des gewerblichen und kommerziellen Eigentums nicht berücksichtigt werden; jedoch darf der Inhaber der Zulassung eines Generikums ein Produkt erst dann auf den Markt bringen, wenn das Patent des Referenzarzneimittels abgelaufen ist.
Italien hat die Frist für die Umsetzung der einschlägigen Änderungen an den EU-Rechtsvorschriften in italienisches Recht nicht eingehalten und versäumt es daher weiterhin, Hersteller ausreichend zu schützen. So dürfen Hersteller von Generika nach einem italienischen Gesetz ihren Antrag auf Zulassung erst im vorletzten Jahr der Laufzeit eines Patents für ein Referenzarzneimittel stellen. Hat ein Patent eines Referenzarzneimittels beispielsweise eine zehnjährige Laufzeit, so müssen die Hersteller mindestens neun Jahre warten, bevor sie ihren Zulassungsantrag stellen können. Infolge dieses Gesetzes und des langwierigen Zulassungsverfahrens sind Hersteller von Generika auf dem Markt benachteiligt.
Deshalb fordert die Kommission Italien auf, der Richtlinie binnen zwei Monaten uneingeschränkt nachzukommen. Die Aufforderung erfolgt in Form einer "mit Gründen versehenen Stellungnahme" im Rahmen des EU-Vertragsverletzungsverfahrens. Hält Italien die Frist nicht ein, kann die Kommission beschließen, den Europäischen Gerichtshof anzurufen. (Europäische Kommission: ra)
Zulassungsverfahren für Humanarzneimittel:
http://ec.europa.eu/health/human-use/legal-framework/index_en.htm
Link zur Richtlinie 2001/83/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (konsolidierte Fassung vom 5.10.2009):
http://ec.europa.eu/health/documents/eudralex/vol-1/index_en.htm
(Europäische Kommission: ra)
Meldungen: Europäische Kommission
-
Straßenverkehrssicherheit und Luftqualität
Um die Straßenverkehrssicherheit und die Luftqualität in der gesamten EU zu verbessern, schlägt die Kommission eine umfassende Überarbeitung der EU-Vorschriften für die Straßenverkehrssicherheit und die Zulassung von Fahrzeugen vor.
-
Geldbußen bis zu 500 Mio. Euro
Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass Apple nicht, wie im Gesetz über digitale Märkte vorgeschrieben, seine Einstellungen zur standardmäßigen Weiterleitung aufgehoben hat, und dass Meta gegen die im Gesetz über digitale Märkte vorgeschriebene Verpflichtung verstoßen hat, Verbraucherinnen und Verbraucher einen Dienst wählen zu lassen, bei dem weniger personenbezogene Daten verwendet werden.
-
Wiederherstellung der Rentabilität
Die Europäische Kommission hat eine Umstrukturierungsbeihilfe in Höhe von 321,2 Mio. EUR, die Deutschland Condor zur Wiederherstellung ihrer Rentabilität gewährt hatte, nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Dieser Beschluss trägt dem Urteil des Gerichts vom 8. Mai 2024 Rechnung, mit dem ein vorheriger Kommissionsbeschluss vom Juli 2021 für nichtig erklärt wurde. Die deutsche Charterfluggesellschaft Condor erbringt von ihren Drehkreuzen in Deutschland aus Luftverkehrsdienstleistungen für Privatkunden und Reiseveranstalter, insbesondere im Rahmen von Freizeitreisen. Im September 2019 musste Condor wegen der Abwicklung seiner Muttergesellschaft, des Reisekonzerns Thomas Cook, Insolvenz anmelden.
-
Effizienter Austausch von Fahrzeugdaten
Auf den Straßen der EU sind nach wie vor unsichere Fahrzeuge präsent. Sie verursachen Abstürze, direkt oder indirekt. Einige Fahrzeugmängel werden noch nicht erkannt, entweder weil sie bei der regelmäßigen technischen Inspektion (PTI) nicht geprüft werden oder weil keine Verpflichtung besteht, das Fahrzeug selbst zu prüfen. Darüber hinaus wurden die derzeitigen Testmethoden nicht an den Fortschritt und die Einführung neuer Technologien wie ADAS-Funktionen (Advanced Driver Assistance) und Elektrofahrzeuge angepasst. Auch die Kontrolle der Luftschadstoff- und Lärmemissionen von Fahrzeugen ist nach wie vor unzureichend, da einige der PTI-Tests nicht empfindlich genug sind, um Emissionen über die für die jüngsten Fahrzeuge geltenden gesetzlichen Grenzwerte hinaus zu erkennen, und die derzeitigen Prüfverfahren nicht geeignet sind, zur Verringerung der Luftverschmutzung (Stickstoffoxidemissionen (NOx)und Nanopartikel) und des Lärms beizutragen.
-
Verbesserung der Resilienz
Die Europäische Kommission hat beschlossen, mit Gründen versehene Stellungnahmen an 19 Mitgliedstaaten (Bulgarien, Tschechien, Dänemark, Deutschland, Estland, Irland, Spanien, Frankreich, Zypern, Lettland, Luxemburg, Ungarn, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Slowenien, Finnland und Schweden) zu richten, weil diese Länder es versäumt haben, ihr die vollständige Umsetzung der NIS-2-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2022/2555) mitzuteilen.