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Auch in Zukunft reger Wettbewerb


Fusionskontrolle: Europäische Kommission gibt grünes Licht für Übernahme des Medizinprodukteherstellers Synthes durch Johnson & Johnson
Untersuchung zeigte, dass bei Traumaprodukten der wirksame Wettbewerb auf einer Reihe von Märkten in einigen Mitgliedsstaaten erheblich behindert würde


(30.04.12) - Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme der Synthes Inc. durch Johnson & Johnson nach der EU-Fusionskontrollverordnung freigegeben. Die beiden US-amerikanischen Unternehmen stellen orthopädische Medizinprodukte her. Die Untersuchung der Kommission hat vorbehaltlich der Veräußerung des Traumageschäfts von Johnson & Johnson bestätigt, dass das zusammengeschlossene Unternehmen weiterhin einige starke Wettbewerber hätte, und Abnehmer auf allen betroffenen Märkten noch auf genügend andere Hersteller zurückgreifen könnten.

Der für Wettbewerbspolitik zuständige Vizepräsident der Kommission, Joaquín Almunia, erklärte: "Diese Produktmärkte wurden von der Kommission zum ersten Mal untersucht. Die vorgesehenen Abhilfemaßnahmen werden gewährleisten, dass auf den betreffenden Märkten auch in Zukunft reger Wettbewerb herrschen wird, der letztendlich den Patienten und den Sozialversicherungssystemen zugutekommen wird."

Die Kommission prüfte die Auswirkungen der geplanten Übernahme auf den Wettbewerb auf mehreren Märkten. Die Kommission zog den Schluss, dass hinsichtlich der Wirbelsäulen-, der Schulterprothesen- und der CMF-Produkte sowie der chirurgischen Werkzeugen kein Anlass zu Wettbewerbsbedenken besteht. Allerdings zeigte die Untersuchung, dass bei Traumaprodukten, d.h. Implantaten zur Behandlung von Knochenbrüchen, der wirksame Wettbewerb auf einer Reihe von Märkten in einigen Mitgliedsstaaten erheblich behindert würde.

Diese Bedenken stützten sich auf die sehr hohen Marktanteile, die die beteiligten Unternehmen auf den betreffenden Märkten zusammen erreichen würden, die Ausgereiftheit der Produkte sowie die starke Stellung der in der Schweiz ansässigen Arbeitsgemeinschaft für Osteosynthese Fragen , einer von Chirurgen geleiteten, renommierten Einrichtung, die mit Synthes eine exklusive Partnerschaft unterhält. Infolgedessen sind Chirurgen im Allgemeinen wenig geneigt, zu einem anderen Anbieter von Traumaprodukten zu wechseln, was den Markteintritt von Wettbewerbern erschwert oder für diese unattraktiv macht.

Angesichts der erheblichen Wettbewerbseinschränkungen, die aus der geplanten Übernahme resultieren würden, legte Johnson & Johnson der Kommission Verpflichtungszusagen vor, die die Veräußerung ihres gesamten Traumageschäfts im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) beinhalten. Mit der Veräußerung werden die Wettbewerbsbedenken der Kommission ausgeräumt, da auf diese Weise die Überschneidungen zwischen den beteiligten Unternehmen im Bereich Traumaprodukte entfallen. Auf dieser Grundlage konnte die Kommission das Vorhaben freigeben.

Hintergrund
Das Vorhaben wurde am 27. September 2011 bei der Kommission angemeldet. Am 3. November 2011 leitete die Kommission eine eingehende Prüfung ein. Die beteiligten Unternehmen wurden in einer am 25. Januar 2012 angenommenen Mitteilung der Beschwerdepunkte davon in Kenntnis gesetzt, dass der angemeldete Zusammenschluss ernsthafte Bedenken aufwarf und ohne ausreichende Abhilfemaßnahmen möglicherweise untersagt werden würde.

Die vom Vorhaben betroffenen Märkte betreffen die Herstellung und den Vertrieb der folgenden Produkte: Traumaprodukte (für die Behandlung von Knochenbrüchen), Wirbelsäulenprodukte (für die Behandlung von Wirbelsäulenpathologien), Schulterersatz (für die Rekonstruktion von Schultergelenken), kranio-maxillofaziale Produkte (sogenannte "CMF-Produkte" für die Gesichts- und Schädelchirurgie) und chirurgische Werkzeuge (Bohrsysteme, Bohrer, Fräser, Sägen). (Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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