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Beschränkungen für Datenzugriff durch Behörden


Europäische Kommission stellt EU-US-Datenschutzschild vor: verbindliche Garantien zur Wiederherstellung des Vertrauens in den transatlantischen Datenverkehr
Die Europäische Kommission hat das Legislativpaket zum EU-US-Datenschutzschild vorgelegt

(30.03.16) - Die Europäische Kommission hat das Legislativpaket zum EU-US-Datenschutzschild und eine Mitteilung vorgelegt, in der sie zusammenfasst, was alles in den letzten Jahren unternommen worden ist, um das seit den Enthüllungen 2013 erschütterte Vertrauen in den transatlantischen Datenverkehr wiederherzustellen. Entsprechend den Politischen Leitlinien von Kommissionspräsident Juncker hat die Kommission a) die Reform des EU-Datenschutzrechts zum Abschluss gebracht, das für alle Unternehmen gilt, die Dienstleistungen im EU-Binnenmarkt anbieten, b) das EU-US-Rahmenabkommen ausgehandelt, das hohe Datenschutzstandards für der Strafverfolgung dienende Datenübermittlungen über den Atlantik gewährleistet, und c) einen neuen soliden Rahmen für den Austausch kommerzieller Daten geschaffen: den EU-US-Datenschutzschild.

Angenommen hat die Kommission zudem den Entwurf eines sogenannten Angemessenheitsbeschlusses und eine Reihe von Texten zum EU-US-Datenschutzschild. Dabei handelt es sich unter anderem um die von den Unternehmen einzuhaltenden Datenschutzgrundsätze sowie um schriftliche (im US-Bundesregister zu veröffentlichende) Zusicherungen der US-Regierung, die der Durchsetzung der Vereinbarung dienen, darunter Garantien und Beschränkungen für den Datenzugriff durch Behörden.

"Der EU-US-Datenschutzschild wird in Kürze aktiviert", sagte Vizepräsident Ansip. "Diesseits und jenseits des Atlantiks sind Arbeiten im Gange, die die persönlichen Daten unserer Bürgerinnen und Bürger umfassend schützen und sicherstellen sollen, dass wir die Chancen des digitalen Zeitalters nutzen können. Umgesetzt werden die Regeln von den Unternehmen. Wir sind jeden Tag in Kontakt, um sicherzustellen, dass die Vorbereitungen optimal vonstattengehen. Wir werden unsere Anstrengungen innerhalb der EU und weltweit fortsetzen, um das Vertrauen in die Online-Welt zu festigen. Ohne Vertrauen geht nichts - Vertrauen ist der Motor unserer digitalen Zukunft."

"Der Schutz personenbezogener Daten hat für mich innerhalb wie auch außerhalb der EU Priorität", so Justizkommissarin Jourová. "Der EU-US-Datenschutzschild bietet eine neue solide Regelung, die auf robuster Durchsetzung und Kontrolle basiert, einem besseren Rechtsschutz für den Bürger und erstmals einer schriftlichen Zusicherung unserer amerikanischen Partner zu den Garantien und Beschränkungen für den Datenzugriff der Behörden aus Gründen der nationalen Sicherheit. Jetzt, wo Präsident Obama den Judicial Redress Act unterzeichnet hat, der EU-Bürgern das Recht garantiert, Datenschutzrechte vor den US-Gerichten geltend zu machen, werden wir in Kürze die Unterzeichnung des Datenschutz-Rahmenabkommens zwischen der EU und den USA vorschlagen, das Garantien für die Übermittlung von Daten zu Strafverfolgungszwecken enthält. Mit diesen robusten Garantien wird es Europa und Amerika gelingen, das Vertrauen in den transatlantischen Datenverkehr wiederherzustellen."

Mit dem Angemessenheitsbeschluss wird bescheinigt, dass die Garantien für die Übermittlung von Daten auf der Grundlage des neuen EU-US-Datenschutzschilds den Datenschutzstandards in der EU entsprechen. Der neue Rahmen wird den Vorgaben, die der Gerichtshof der Europäischen Union in seinem Urteil vom 6. Oktober 2015 formuliert hatte, gerecht. Die US-Regierung gab überzeugende Zusicherungen dahingehend ab, dass auf die strenge Einhaltung der Datenschutzbestimmungen geachtet wird und die nationalen Sicherheitsbehörden Daten nicht unterschiedslos oder massenhaft überwachen.

Garantiert wird dies auf folgende Weise:

>> Strenge Auflagen für Unternehmen und konsequente Durchsetzung:
Die neue Regelung ist transparent und sieht wirksame Aufsichtsmechanismen vor, um sicherzustellen, dass die Unternehmen ihren Pflichten nachkommen, einschließlich Sanktionen und die Streichung aus der Liste, falls sie gegen die Regeln verstoßen. Die Weiterübermittlung von Daten durch die teilnehmenden Unternehmen an andere Partner ist jetzt an strengere Bedingungen geknüpft.

>> Klare Schutzvorkehrungen und Transparenzpflichten beim behördlichen Datenzugriff: Zum ersten Mal hat die US-Regierung der EU über das Büro des Direktors der nationalen Nachrichtendienste schriftlich zugesichert, dass der Datenzugriff von Behörden aus Gründen der nationalen Sicherheit klaren Beschränkungen, Garantien und Aufsichtsmechanismen unterworfen wird, die einen allgemeinen Zugriff auf personenbezogene Daten ausschließen. US-Außenminister John Kerry hat zugesagt, im Außenministerium eine von den nationalen Nachrichtendiensten unabhängige Ombudsstelle einzurichten, an die sich EU-Bürger mit Rechtsschutzbegehren, die den Bereich der nationalen Sicherheit betreffen, wenden können. Die Ombudsstelle wird Beschwerden und Anfragen von Personen nachgehen und ihnen mitteilen, ob die einschlägigen Gesetze beachtet wurden. Alle schriftlichen Zusicherungen werden im US-Bundesregister veröffentlicht.

>> Wirksamer Schutz der Rechte der EU-Bürgerinnen und -Bürger durch verschiedene Rechtsbehelfe: Unternehmen müssen Beschwerden innerhalb von 45 Tagen nachgehen. Außerdem steht ein kostenloses Verfahren der alternativen Streitbeilegung zur Verfügung. Die betroffenen EU-Bürger können sich auch an ihre nationalen Datenschutzbehörden wenden, die dann zusammen mit der Federal Trade Commission dafür sorgen, dass Beschwerden nachgegangen und abgeholfen wird. Kann der Fall nicht auf andere Weise gelöst werden, gibt es als letztes Mittel ein Schiedsverfahren mit einem vollstreckbaren Schiedsspruch. Die Unternehmen können sich zudem verpflichten, den Empfehlungen europäischer Datenschutzbehörden nachzukommen. Für Unternehmen, die Personaldaten verarbeiten, ist dies Pflicht.

>> Gemeinsame jährliche Überprüfung: Überprüft wird die Funktionsweise des Datenschutzschilds einschließlich der Zusicherungen und Zusagen hinsichtlich des Datenzugriffs zu Zwecken der Strafverfolgung und der nationalen Sicherheit. Die Europäische Kommission und das US-amerikanische Handelsministerium werden diese Überprüfung gemeinsam durchführen und Sachverständige der US-Nachrichtendienste und der europäischen Datenschutzbehörden hinzuziehen. Die Kommission wird darüber hinaus alle anderen Informationsquellen wie Transparenzberichte von Unternehmen über den Umfang der von Behörden angeforderten Daten heranziehen. Sie wird einmal pro Jahr interessierte NRO und sonstige Beteiligte zu einem Datenschutzgipfel einladen, um allgemeine Entwicklungen im amerikanischen Datenschutzrecht und deren Auswirkungen auf EU-Bürger zu erörtern. Die Kommission wird auf der Grundlage der jährlichen Überprüfung einen öffentlichen Bericht an das Europäische Parlament und den Rat vorlegen.

Nächste Schritte
Bevor das Kollegium abschließend entscheidet, wird ein Ausschuss aus Vertretern der Mitgliedstaaten und EU-Datenschutzbehörden (Artikel-29-Datenschutzgruppe) konsultiert, der zu dem Datenschutzschirm Stellung nimmt. In der Zwischenzeit treffen die USA die notwendigen Vorkehrungen zur Einrichtung des neuen Rahmens, der neuen Überwachungsmechanismen und der neuen Ombudsstelle.

Nach Verabschiedung des von Präsident Obama am 24. Februar unterzeichneten Judicial Redress Act im US-Kongress wird die Kommission jetzt in Kürze die Unterzeichnung des Datenschutz-Rahmenabkommens vorschlagen. Über den Abschluss des Abkommens entscheidet der Rat nach Zustimmung des Europäischen Parlaments. (Europäische Kommission: ra)


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