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Wertpapiere von Investmentfonds in Wallonien


Steuern: Europäische Kommission fordert Belgien auf, diskriminierende Vorschriften zur Einkommensteuer zu beseitigen
Regionale und föderale Steuervorschriften sind der EU ein Dorn im Auge


(30.03.12) - Die Europäische Kommission hat Belgien förmlich aufgefordert, seine regionalen und föderalen Steuervorschriften zu ändern. Diese diskriminieren gebietsfremde Steuerpflichtige, die ihr Einkommen vollständig oder nahezu vollständig in Belgien erzielen. Nach den regionalen Rechtsvorschriften kann die Einkommensteuer verringert werden, wenn die Bürgerinnen und Bürger Wertpapiere von Investmentfonds in Wallonien kaufen. Um von dieser Steuerermäßigung zu profitieren, müssen die Steuerpflichtigen ihren Wohnsitz in der Region Wallonien haben. Nach Auffassung der Kommission ist es diskriminierend, dass Bürgerinnen und Bürger, die nicht in der Region Wallonien ansässig sind, dort jedoch vollständig oder nahezu vollständig ihr Einkommen erzielen, von dieser Steuerermäßigung ausgeschlossen sind.

Die föderalen Rechtsvorschriften gewähren gebietsansässigen Steuerpflichtigen, deren jährliches Einkommen den Betrag von 18.730 EUR nicht überschreitet, eine Steuergutschrift. Gebietsfremde Steuerpflichtige, die ihr Einkommen vollständig oder nahezu vollständig in Belgien erzielen und diese Einkommensschwelle ebenfalls nicht überschreiten, erhalten diese Steuergutschrift nicht.

Die Kommission hält den Ausschluss dieser Steuerpflichtigen von der Steuergutschrift für diskriminierend und in keiner Weise gerechtfertigt. In beiden Fällen wird die Freizügigkeit der Arbeitnehmer beschränkt und damit EU-Recht verletzt. Der zweite Fall stellt außerdem eine nicht gerechtfertigte Beschränkung der Niederlassungsfreiheit dar.

Die Aufforderung der Kommission ergeht in Form einer mit Gründen versehenen Stellungnahme, dem zweiten Schritt eines EU-Vertragsverletzungsverfahrens. Sollte die Kommission innerhalb von zwei Monaten keine zufriedenstellende Antwort erhalten, kann sie Belgien beim Gerichtshof der Europäischen Union verklagen.

Hintergrund
Für Pressemitteilungen zu Vertragsverletzungsverfahren in den Bereichen Zoll und Steuern siehe:
http://ec.europa.eu/taxation_customs/common/infringements/infringement_cases/index_de.htm
(Europäische Kommission: ra)


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