Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

EU-Kartellrecht im Agrarsektor


Europäische Kommission startet Konsultation zum Leitlinienentwurf über den gemeinsamen Verkauf von Olivenöl, Rindern und Kulturpflanzen
Im Zuge der GAP-Reform 2013 wurden die Kartellvorschriften für den Agrarsektor geändert, insbesondere für Olivenöl, Rinder und Kulturpflanzen. Enthalten sind die neuen Vorschriften in der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse ("GMO-Verordnung")

(28.01.15) - Mit der Vorlage des Leitlinienentwurfs ersucht die Kommission um Stellungnahmen zur Anwendung des EU-Kartellrechts im Agrarsektor. Nach der letzten Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union gelten neue, spezifische Vorschriften für den Verkauf von Olivenöl, lebenden Rindern und Kulturpflanzen. Diese sollen es den Erzeugern ermöglichen, die vorgenannten Erzeugnisse gemeinsam zu vermarkten. Dafür müssen allerdings bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, u. a. müssen durch die Zusammenarbeit erhebliche Effizienzgewinne erzielt werden. Die Leitlinien der Kommission sollen dazu beitragen, dass im Zuge der Umsetzung der GAP-Reform die Funktionsweise der verbessert wird, wirksamer Wettbewerb bestehen bleibt und die Märkte für Agrarprodukte innovativer werden. Im Rahmen der öffentlichen Konsultation können bis zum 5. Mai 2015 Stellungnahmen abgegeben werden. Danach wird die Kommission unter Berücksichtigung der Stellungnahmen ihren Vorschlag überarbeiten. Ziel ist es, die neuen Leitlinien Ende 2015 zu verabschieden.

Am 1. Januar 2014 trat die neue GAP der EU in Kraft (siehe auch das entsprechende Memo), mit der unter anderem neue Wettbewerbsvorschriften für bestimmte Agrarerzeugnisse eingeführt worden sind. So ist nun auch eine über Erzeugerorganisationen oder Vereinigungen von Erzeugerorganisationen erfolgende gemeinsame Vermarktung von Olivenöl, lebenden Rindern und Kulturpflanzen möglich, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

>> Die vorgenannten Organisationen sollten die Landwirte dabei unterstützen, erheblich effizienter zu wirtschaften, indem sie diese zum Beispiel mit Lager-, Vertriebs- und Transportdiensten unterstützen, und

>> die von der Organisation vermarkteten Mengen dürfen eine bestimmte Obergrenze nicht überschreiten.

In den neuen Leitlinien der Kommission wird erläutert, wie die neuen Vorschriften am besten im Interesse von mehr Investitionen und Wachstum genutzt werden können und zugleich für gleiche Ausgangsbedingungen für alle Anbieter auf dem Binnenmarkt gesorgt wird.

Der Leitlinienentwurf enthält
>> Beispiele dafür, welche Unterstützungsdienste Erzeugerorganisationen anbieten könnten, um Landwirten maßgebliche Effizienzgewinne zu ermöglichen,
>> Hinweise dazu, wie sichergestellt werden kann, dass die Mengen, die Erzeugerorganisationen vermarkten dürfen, nicht überschritten werden, und
>> Erläuterungen dazu, in welchen Fällen die Wettbewerbsbehörden eine Schutzklausel anwenden oder gemeinsame Vermarktungsverträge einer Erzeugerorganisation auflösen oder wieder in Kraft setzen können.

Die nationalen Wettbewerbsbehörden und Landwirtschaftsministerien wurden bereits zu diesem Entwurf konsultiert. Jetzt bittet die Kommission die Interessenträger um Stellungnahmen zu den neuen Leitlinien. Stellungnahmen können bis zum 5. Mai 2015 übermittelt werden. Die Kommission wird ihre Vorschläge auf einer Konferenz am 4. März 2015 vorstellen, zu der Interessenträger sowie die nationalen Wettbewerbsbehörden und Landwirtschaftsministerien eingeladen sind.

Der vollständige Text der vorgeschlagenen Leitlinien kann über den nachstehenden Link eingesehen werden:
http://ec.europa.eu/competition/consultations/2015_cmo_regulation/index_en.html

Hintergrund
Aus der von der Kommission in Verbindung mit der GAP-Reform vorgenommenen Folgenabschätzung ging hervor, dass Verbesserungsbedarf bezüglich der Funktionsweise der Lebensmittelversorgungskette bestand und Voraussetzungen geschaffen müssen, die es dem Agrarsektor ermöglichen, wettbewerbsfähiger und innovativer zu werden. Hierfür müsste insbesondere die Zusammenarbeit zwischen den Landwirten verbessert und für mehr Wettbewerb im Agrarsektor gesorgt werden.

Im Zuge der GAP-Reform 2013 wurden die Kartellvorschriften für den Agrarsektor geändert, insbesondere für Olivenöl, Rinder und Kulturpflanzen. Enthalten sind die neuen Vorschriften in der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse ("GMO-Verordnung"). Im Juni 2014 kündigte die Kommission neue Leitlinien an, in denen auf Wettbewerbsfragen, die sich aus der Durchführung der neuen GMO ergeben könnten, eingegangen werden soll. Zudem hat das Parlament verlangt, dass in allen EU-Mitgliedstaaten eine kohärente Anwendung der GAP-Reform von 2013 sichergestellt wird. Nach Artikel 206 der GMO-Verordnung ist die Kommission gehalten, gegebenenfalls Leitlinien auszuarbeiten und zu erlassen. (Europäische Kommission: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Autonomie im Bereich Halbleitertechnologien

    Die Europäische Kommission hat eine mit 920 Mio. EUR ausgestattete deutsche Beihilfemaßnahme für die Errichtung einer neuen Halbleiterfertigungsanlage in Dresden nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Die Maßnahme wird Infineon in die Lage versetzen, das MEGAFAB-DD-Vorhaben abzuschließen, mit dem die Produktion einer großen Bandbreite unterschiedlicher Chips ermöglicht werden soll.

  • Harmonisierte gemeinsame Vorschriften

    Die Europäische Kommission begrüßt die zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat erzielte vorläufige Einigung über die gezielte Überarbeitung der Abfallrahmenrichtlinie. Die geänderte Abfallrahmenrichtlinie wird eine Kreislaufwirtschaft in der gesamten EU fördern, insbesondere durch die Förderung von Innovationen und den Übergang zu nachhaltigeren Industrie- und Verbraucherpraktiken.

  • Aktionsplan für bezahlbare Energie

    Die Energierechnungen werden durch eine Kombination von drei Hauptelementen bestimmt: Energieversorgungskosten im Zusammenhang mit dem Gesamtverbrauch, den Netzkosten sowie den Verbrauchsteuern und -abgaben. Die Energieversorgungskosten hängen von den Großhandelspreisen ab, die wiederum von verschiedenen Faktoren wie Angebots- und Nachfragebedingungen, Energiemix, Verbindungsleitungen, Wettbewerb zwischen Energieerzeugern und anderen Marktakteuren, Wetter und geopolitische Realitäten sowie Einzelhandelswettbewerb unter den Anbietern bestimmt werden.

  • Modells der "drei Verteidigungslinien"

    Die EU-Kommission hat beschlossen, die Aufgaben des unabhängigen Risikovorstands zu erweitern. Dieser soll künftig alle Finanztransaktionen - einschließlich der Mittelaufnahme-, Schuldenmanagement-, Liquiditätsmanagement- und Darlehenstransaktionen sowie der Haushaltsgarantien - und alle verwalteten Vermögenswerte der Union überwachen. Risikovorstand ist seit 2021 Iliyana Tsanova.

  • Warum der (EU)-Deal für eine saubere Industrie

    Die Dekarbonisierung ist von entscheidender Bedeutung. Wie im Draghi-Bericht hervorgehoben wird, ist eine gut in die Industrie-, Wettbewerbs-, Wirtschafts- und Handelspolitik integrierte Dekarbonisierungsstrategie ein starker Wachstumsmotor. Deshalb braucht Europa einen auf Transformation ausgerichteten Wirtschaftsplan, in dem Klimaschutz, Kreislauforientierung und Wettbewerbsfähigkeit in eine übergreifende Wachstumsstrategie eingebettet werden.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen