Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Zugang zum EU-Markt


EU-Handelsregelungen fördern wirtschaftliche Entwicklung und Menschenrechte
Cecilia Malmström: "In einigen Ländern bestehen noch Bereiche, die zu ernsten Bedenken in punkto Menschenrechte und Nachhaltigkeit Anlass geben. Hier können wir mit unseren Handelsregelungen den Hebel ansetzen, Druck ausüben und Änderungen herbeiführen"



Laut einem von der Europäischen Kommission und dem Europäischen Auswärtigen Dienst veröffentlichten Bericht haben sich die Regelungen der Europäischen Union über Zollnachlässe auf die Wirtschaft von Entwicklungsländern positiv ausgewirkt. Seit 2014 die als Allgemeines Präferenzsystem (APS) bekannte EU-Initiative reformiert wurde, stiegen die Ausfuhren aus von diesen Zollsenkungen begünstigten Ländern in die EU um fast ein Viertel auf jährlich 63 Mrd. Euro. Die am wenigsten entwickelten Länder profitierten mit einer Exportsteigerung um 40 Prozent am meisten.

Federica Mogherini, die Hohe Vertreterin für Außen- und Sicherheitspolitik und Vizepräsidentin der Europäischen Kommission sagte dazu: "Das Allgemeine Präferenzsystem ergänzt das politische Engagement, das die Europäische Union gegenüber ihren Partnern zeigt. Dadurch tragen wir zur Stärkung der Zivilgesellschaft und unabhängiger Stimmen sowie zu einem besseren Schutz der Menschenrechte durch das Recht der Partnerländer bei. Wir werden in diesem Sinne weiterhin mit unseren Partnern zusammenarbeiten und in die Menschenrechte, die Arbeit der Zivilgesellschaft und offene Gesellschaften investieren, um so nachhaltig Sicherheit für alle zu gewährleisten."

"Unsere Politik ermöglicht einen großzügigen Zugang zum EU-Markt und zeugt gleichzeitig von einem starken Engagement gegenüber den nationalen Behörden. Robustere innerstaatliche Einrichtungen und Rechtsvorschriften tragen dazu bei, dass maßgebliche internationale Übereinkünfte umgesetzt werden. In einigen Ländern bestehen noch Bereiche, die zu ernsten Bedenken in punkto Menschenrechte und Nachhaltigkeit Anlass geben. Hier können wir mit unseren Handelsregelungen den Hebel ansetzen, Druck ausüben und Änderungen herbeiführen", ergänzte Handelskommissarin Cecilia Malmström.

Marianne Thyssen, die Kommissarin für Beschäftigung, Soziales, Qualifikationen und Arbeitskräftemobilität, fügte hinzu: "Wir freuen uns, dass sich positive Entwicklungen abzeichnen und dass wir offen über zentrale arbeitsrechtliche Fragen wie die Abschaffung der Kinderarbeit sprechen können. Wir haben uns verpflichtet, grundlegende Prinzipien und Rechte der Arbeitswelt voranzutreiben, und streben ein Wachstum an, von dem alle profitieren."

Neben wirtschaftlichen Vorteilen der verzeichnet der Bericht Fortschritte in Bereichen wie Teilhabe von Frauen, Kinder- und Zwangsarbeit, Folter, illegaler Drogenhandel und Klimawandel. Wie die EU-Überwachung zeigt, lassen sich positive Veränderungen auf das Engagement der EU im Zusammenhang mit der Regelung zurückführen. Unter den zahlreichen weiteren Beispielen sind hier die neuen Rechtsvorschriften Pakistans gegen Ehrenmorde und Vergewaltigung ebenso zu nennen wie die Aufnahme Paraguays in das Verzeichnis der Länder mit dem stärksten Engagement für den Schutz gefährdeter Arten im Rahmen des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen. In dem Bericht wird allerdings auch auf Bereiche verwiesen, in denen weitere Verbesserungen erforderlich sind, damit die Bedingungen der Regelung erfüllt werden; dies betrifft zum Beispiel die Umsetzung und Vollstreckung der einschlägigen Rechtsvorschriften durch die begünstigten Länder.

Ferner geht aus dem Bericht hervor, dass sich die Zivilgesellschaft zunehmend an der Überwachung der Regelung beteiligt: In den Jahren 2016 und 2017 wurden 16 Dialoge mit der Zivilgesellschaft durchgeführt; an dem Dialog zur Vorbereitung des vorliegenden Berichts nahmen 20 Nichtregierungsorganisationen teil. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 23.01.18
Home & Newsletterlauf: 27.02.18



Meldungen: Europäische Kommission

  • Verluste von Kunststoffpellets verringern

    Die Europäische Kommission begrüßt die zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat erzielte vorläufige Einigung über den Vorschlag der Kommission, die Verschmutzung durch Mikroplastik durch Kunststoffpellets in der gesamten Wertschöpfungskette, auch während des Transports, insbesondere auf See, zu regulieren und zu verhindern. Die neue Verordnung wird die Umwelt schützen und gleichzeitig sicherstellen, dass die europäischen Industrien weiterhin nachhaltig operieren und expandieren können.

  • Schutz vor möglichen Risiken in Spielzeug

    Die Europäische Kommission begrüßt die vorläufige politische Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat über die neuen Vorschriften für die Sicherheit von Spielzeug im Anschluss an den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug vom 28. Juli 2023. Die neue Verordnung wird die Verwendung schädlicher Chemikalien wie PFAS, endokrine Disruptoren und Bisphenole in Spielzeug verbieten. Alle Spielzeuge werden über einen digitalen Produktpass verfügen, um zu verhindern, dass unsicheres Spielzeug, das online und offline verkauft wird, in die EU gelangt.

  • Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz)

    Die Europäische Kommission und die nationalen Verbraucherschutzbehörden von 25 Mitgliedstaaten sowie Island und Norwegen haben die Ergebnisse einer Überprüfung ("Sweep") von Online-Händlern, die Gebrauchtwaren wie Kleidung, elektronische Geräte oder Spielzeug verkaufen, veröffentlicht. "Sweeps" werden von der Europäischen Kommission koordiniert und von den nationalen Durchsetzungsbehörden zeitgleich durchgeführt. Mit dem aktuellen Sweep sollte überprüft werden, ob die Praktiken dieser Händler mit dem EU-Verbraucherrecht im Einklang stehen. Die Verbraucherschutzbehörden überprüften 356 Online-Händler und stellten fest, dass 185 (52 Prozent) von ihnen möglicherweise gegen das EU-Verbraucherrecht verstoßen.

  • Ziele Wettbewerbsfähigkeit und Klimaschutz

    Die Europäische Kommission hat ein neues Paket von Vorschlägen zur Vereinfachung der EU-Vorschriften und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit angenommen, das zusätzliche Investitionen freisetzen soll. Dies ist ein wichtiger Schritt nach vorn bei der Schaffung günstigerer Rahmenbedingungen für Unternehmen in der EU, damit diese wachsen, innovativ sein und hochwertige Arbeitsplätze schaffen können.

  • Stärkung der Arzneimittel-Lieferketten

    Die Kommission hat einen Vorschlag für eine Verordnung vorgelegt, mit der die Verfügbarkeit kritischer Arzneimittel in der EU verbessert werden soll. Ziel des Vorschlags ist es, die menschliche Gesundheit zu schützen, indem Anreize für eine Diversifizierung der Lieferkette geschaffen werden und die Herstellung von Arzneimitteln in der EU gefördert wird. Dadurch wird die Arzneimittelbranche in der EU unterstützt, die einen großen Anteil an unserer Wirtschaftsleistung hat.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen