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Beschaffungsverfahren werden erleichtert


Einsparpotenzial für Europa: Volle Umstellung der öffentlichen Beschaffung auf "e-Vergabe" bis 2016
Die e-Vergabe kann Unternehmen, insbesondere KMU, das Leben erheblich erleichtern, indem sie bei Ausschreibungen für mehr Transparenz und einen besseren Zugang sorgt


(26.04.12) - Elektronische Auftragsvergabe ("e-Vergabe") bedeutet, dass sich Organisationen des öffentlichen Sektors bei der Beschaffung von Lieferungen und Leistungen oder der Ausschreibung von Bauarbeiten elektronischer Kommunikationsmittel bedienen. Eine stärkere Nutzung von e-Vergabe-Systemen in Europa kann erhebliche Einsparungen für die europäischen Steuerzahler bewirken. Öffentliche Stellen, die die e-Vergabe bereits eingeführt haben, berichten über Einsparungen in einer Größenordnung von 5 bis 20 Prozent ihrer Beschaffungsausgaben. Der Gesamtumfang des Beschaffungsmarktes in der EU wird auf über 2 Billionen Euro geschätzt. Einsparungen in Höhe von 5 Prozent entsprächen somit einem Betrag von jährlich etwa 100 Mrd. EUR. Damit könnte man den Bau von über 150 großen Krankenhäusern finanzieren. Durch die Einsparungen ließe sich – vor dem Hintergrund der aktuellen Haushaltszwänge – die Effizienz der öffentlichen Ausgaben optimieren.

Darüber hinaus kann die elektronische Auftragsvergabe dazu beitragen, neue Quellen für Wirtschaftswachstum und Beschäftigung zu erschließen. Die e-Vergabe kann Unternehmen, insbesondere KMU, das Leben erheblich erleichtern, indem sie bei Ausschreibungen für mehr Transparenz und einen besseren Zugang sorgt und die Kosten der Teilnahme an Ausschreibungen (etwa für die Übermittlung oder den Ausdruck von Unterlagen) reduziert. Die innerhalb und außerhalb der EU gemachten Erfahrungen zeigen, dass sich bei Nutzung elektronischer Vergabeverfahren die Teilnahme von KMU an öffentlichen Ausschreibungsverfahren erhöht.

Ungeachtet dieser unbestreitbaren Vorteile macht die EU sowohl im Hinblick auf ihre eigenen Ziele als auch im internationalen Vergleich nur unzureichende Fortschritte. Nach wie vor kommt die e-Vergabe trotz ehrgeiziger politischer Ziele erst bei lediglich 5 bis 10 Prozent aller in der EU durchgeführten Vergabeverfahren zum Einsatz.

In der Digitalen Agenda für Europa und im eGovernment-Aktionsplan 2011 bis 2015 wurde hervorgehoben, wie wichtig die Vernetzung der e-Vergabe-Kapazitäten im gesamten Binnenmarkt ist. Im Rahmen der im Dezember 2011 beschlossenen Modernisierung der europäischen Vergaberichtlinien hat die Kommission vorgeschlagen, dafür zu sorgen, dass die elektronische Auftragsvergabe eher zur Regel als zur Ausnahme und bis Mitte 2016 zum Standardvergabeverfahren wird.

Dazu Kommissar Barnier sagte: "Es ist Zeit zu handeln. Durch die elektronische Auftragsvergabe lässt sich ein beträchtliches bisher noch ungenutztes Potenzial für die EU-Wirtschaft erschließen. Die Beschaffungsverfahren würden erleichtert, Verwaltungsaufwand und Kosten reduziert, die Beteiligung von KMU erhöht, die Qualität gesteigert und die Preise gesenkt. Je früher der Übergang in die Wege geleitet wird, desto eher können wir die Vorteile der e-Vergabe nutzen."

In der heute vorgelegten Mitteilung stellt die Kommission eine Strategie vor, mit der dieses ehrgeizige Ziel verwirklicht und die Umstellung auf e-Vergabe vollzogen werden soll.

Die Kommission schlägt eine Reihe flankierender Maßnahmen vor, um die beteiligten Akteure, einschließlich KMU, dabei zu unterstützen, den Übergang rechtzeitig zu bewerkstelligen:

>> finanzielle und technische Unterstützung bei der Schaffung der Infrastrukturen für die e-Vergabe durch EU-Programme und EU-Fördermittel;

>> Ermittlung und Weitergabe von bewährten Praktiken im Bereich der e-Vergabe;

>> Überwachung der Einführung der e-Vergabe und des erzielten Nutzens;

>> Umsetzung einer umfassenden Verbreitungsstrategie mit dem Ziel, die Akteure über Chancen und Nutzen der e-Vergabe zu informieren.

Außerdem wird in der Mitteilung angekündigt, dass die Europäische Kommission selbst bis Mitte 2015 – also bereits ein Jahr vor Ablauf der den Mitgliedstaaten gesetzten Frist – auf eine vollständige elektronische Auftragsvergabe umstellen und ihre e-Vergabe-Lösungen den Mitgliedstaaten zur Verfügung stellen wird.

Hintergrund
Die Legislativvorschläge zur Modernisierung des öffentlichen Auftragswesens in Europa, die von der Europäischen Kommission im Dezember 2011 angenommen wurden, sehen ein schrittweise umzusetzendes, ambitioniertes Konzept für die Umstellung auf e-Vergabe in der EU vor:

Zunächst soll für bestimmte Phasen des Vergabeverfahrens (elektronische Bekanntmachung von Ausschreibungen und elektronische Verfügbarmachung von Ausschreibungsunterlagen) die Nutzung elektronischer Kommunikationsmittel verbindlich vorgeschrieben werden; geschehen soll dies bis Mitte 2014 (dem voraussichtlichen Zeitpunkt der Umsetzung der überarbeiteten Richtlinie). Ferner sollen zentrale Beschaffungsbehörden – ebenfalls bis Mitte 2014 – vollständig auf die Nutzung elektronischer Kommunikationsmittel umstellen, unter anderem auf eine elektronische Angebotsabgabe.

Anschließend soll die Nutzung elektronischer Kommunikationsmittel für alle öffentlichen Auftraggeber und alle Vergabeverfahren verbindlich vorgeschrieben werden; dies soll bis Mitte 2016 (also zwei Jahre nach der voraussichtlichen Umsetzung der überarbeiteten Richtlinie) geschehen.

Schließlich sollen detailliertere Vorschriften festgelegt werden, die darauf abstellen, Interoperabilität und Standardisierung der e-Vergabeverfahren zu fördern.

Nächste Schritte
Die Kommission wird eine Konferenz über die elektronische Auftragsvergabe veranstalten, die Gelegenheit bieten wird, die Vorteile der e-Vergabe und die Herausforderungen im Hinblick auf die Umsetzung zu erörtern. Die Konferenz mit dem Titel "Elektronisches Vergabeverfahren – Herausforderung und Chance” wird am 26. Juni 2012 stattfinden.

Weitere Informationen zur EU-Politik im Bereich der elektronischen Auftragsvergabe sowie die heute angenommene Mitteilung finden Sie hier:
http://ec.europa.eu/internal_market/publicprocurement/e-procurement/index_de.htm
(Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

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    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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