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Fusionskontrolle im Verlagswesen


Europäische Kommission gibt grünes Licht für Zusammenführung der Verlagsgeschäfte von Bertelsmann und Pearson im Joint Venture Penguin Random House
Die Kommission kam zu dem Ergebnis, dass sich das neue Unternehmen Penguin Random House auf beiden Arten von Märkten weiterhin gegen mehrere große und zahlreiche kleine und mittlere Verlage behaupten muss


(30.04.13) - Die Europäische Kommission hat nach der EU-Fusionskontrollverordnung die geplante Gründung von Penguin Random House genehmigt, mit der Teile der Verlagsgeschäfte des deutschen Medienkonzerns Bertelsmann und der britischen Verlagsgruppe Pearson zusammengeführt werden sollen. Die Kommission stellte fest, dass das Vorhaben keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken gibt, insbesondere da das aus dem Zusammenschluss hervorgehende Unternehmen weiterhin mit mehreren starken Wettbewerbern konkurrieren wird.

Die Kommission prüfte die Auswirkungen des Vorhabens auf die vorgelagerten Märkte für den Erwerb von Urheberrechten für englischsprachige Bücher im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und weltweit sowie auf die nachgelagerten Märkte für den Verkauf englischsprachiger Bücher an Händler im EWR, insbesondere im Vereinigten Königreich und in Irland. Die Kommission kam zu dem Ergebnis, dass sich das neue Unternehmen Penguin Random House auf beiden Arten von Märkten weiterhin gegen mehrere große und zahlreiche kleine und mittlere Verlage behaupten muss. Der Einzelhandel mit englischsprachigen Büchern ist ein konzentrierter Markt, da gedruckte Bücher vor allem über Supermärkte und E-Books vor allem über große Online-Händler wie Amazon vertrieben werden. Darüber hinaus lieferte die Untersuchung der Kommission keine Beweise dafür, dass das Vorhaben im Hinblick auf den Erwerb von Urheberrechten und den Verkauf englischsprachiger Bücher an Händler das Risiko einer Koordinierung zwischen Verlegern birgt.

Ferner prüfte die Kommission die Auswirkungen des Zusammenschlusses auf den Fremdvertrieb von Büchern, einen Bereich, in dem sowohl Random House als auch Penguin tätig sind. Auch die Auswirkungen auf den Markt für Buchproduktion wurden angesichts der vertikalen Beziehung zwischen den Tätigkeiten von Bertelsmann in der Buchproduktion (über seine Tochtergesellschaft Arvato und BePrinters) und den Tätigkeiten von Penguin Random House im Verkauf englischsprachiger Bücher an Buchhändler geprüft. Die Kommission stellte fest, dass die Marktanteile der beteiligten Unternehmen gering sind und auch künftig viele andere Anbieter in den Bereichen Buchproduktion und Fremdvertrieb von Büchern im EWR tätig sein werden.

Die Kommission kam daraufhin zu dem Schluss, dass das Vorhaben den wirksamen Wettbewerb im EWR nicht erheblich behindern würde.

Das Vorhaben wurde am 26. Februar 2013 bei der Kommission angemeldet.

Hintergrundinformationen zu den Unternehmen und Produkten
Bertelsmann ist ein internationaler Medienkonzern mit folgenden Hauptgeschäftsbereichen: Fernsehen und Fernsehproduktion (RTL Group), Buchverlag (Random House), Zeitschriftenverlag (Gruner + Jahr), Musikrechte-Management (BMG) und Dienstleistungen (Arvato) in über 50 Ländern.

Pearson verlegt Lehrmaterial (Pearson) und Wirtschaftsnachrichten (Financial Times) und ist darüber hinaus als Buchverlag tätig (Penguin, einschließlich Dorling Kindersley Books und Rough Guides).

Penguin Random House wird alle englischsprachigen Verlagseinheiten der Bertelsmann-Tochter Random House in den USA, Kanada, dem Vereinigten Königreich, Australien, Neuseeland, Indien und Südafrika sowie die spanischsprachigen Random-House-Verlage in Spanien und Lateinamerika umfassen. Die deutsche Verlagsgruppe Random House verbleibt jedoch bei Bertelsmann. Außerdem soll Penguin Random House alle Geschäftsbereiche und Vermögenswerte von Penguin umfassen, einschließlich seiner Verlagseinheiten in den USA, Europa, Australien, Neuseeland und Indien, seiner Buchverlagssparte in China und seines 45prozentigen Anteils an einem brasilianischen Verlag portugiesischsprachiger Bücher. (Europäische Kommission: ra)


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