Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Kartell für Erd- und Unterwasserkabel


Kartellrecht: Kommission übersendet mutmaßlichen Beteiligten eines Energiekabelkartells die Mitteilung der Beschwerdepunkte
In dieser Phase des Verfahrens gibt die Kommission die Namen der betreffenden Unternehmen nicht bekannt


(15.07.11) - Die Europäische Kommission hat an zwölf Unternehmen eine Mitteilung der Beschwerdepunkte gerichtet, in denen sie ihre Vermutung ausführt, dass diese möglicherweise an einem Kartell für Erd- und Unterwasserkabel und damit verbundene Produkte und Dienstleistungen beteiligt waren. Die Mitteilung der Beschwerdepunkte greift dem endgültigen Ergebnis des Verfahrens nicht vor.

Die Kommission befürchtet, dass die betreffenden Hersteller für den EWR Absprachen über die Aufteilung der Märkte und Kunden für die geplante Verlegung von Erd- und Unterwasserkabeln und in diesem Rahmen auch Preisabsprachen getroffen haben. Energiekabel dienen der Übertragung und Verteilung von Strom und werden unterirdisch oder unter Wasser verlegt. Sie werden in der Regel für die Anbindung der Stromerzeugungsanlagen (insbesondere bei erneuerbaren Energieträgern) an das Elektrizitätsverbundnetz oder für die Verbindung zwischen den Stromnetzen mehrerer Länder verwendet. Der Preis für solche Kabel ist somit für die Abnehmer von Strom unmittelbar von Bedeutung.

Im Januar 2009 führte die Kommission an den Standorten verschiedener Energiekabelhersteller unangekündigte Nachprüfungen durch.

Eine Mitteilung der Beschwerdepunkte ist ein wichtiger Verfahrensschritt bei Untersuchungen der Kommission im Falle von Verhaltensweisen, die gegen EU-Wettbewerbsrecht verstoßen (Artikel 101 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union). Mit dieser Mitteilung setzt die Kommission die Beteiligten schriftlich von den Beschwerdepunkten, die gegen sie vorliegen, in Kenntnis. Diese können daraufhin die Unterlagen in der Kommissionsakte einsehen, schriftlich Stellung nehmen und eine mündliche Anhörung beantragen, in der sie vor einem Panel aus Vertretern der Kommission und der nationalen Wettbewerbsbehörden ihre Position darlegen.

In dieser Phase des Verfahrens gibt die Kommission die Namen der betreffenden Unternehmen nicht bekannt, um so deren Verteidigungsrechte zu wahren und der Unschuldsvermutung Rechnung zu tragen.

Die Dauer kartellrechtlicher Ermittlungen variiert je nach Sachlage des spezifischen Falls, der Anzahl der betroffenen Märkte und der beteiligten Unternehmen und deren Kooperationsbereitschaft.

Wenn die Beteiligten ihre Verteidigungsrechte wahrgenommen haben und die Kommission dennoch zu dem Schluss kommt, dass hinreichende Beweise für eine Zuwiderhandlung vorliegen, kann sie einen Beschluss erlassen, mit dem sie die wettbewerbswidrige Verhaltensweise untersagt und gegen die Kartellmitglieder Geldbußen von bis zu 10 Prozent ihres weltweiten Jahresumsatzes verhängt.

Unabhängig davon kann einem Unternehmen nach der Kronzeugenregelung die Geldbuße vollständig oder teilweise erlassen werden, wenn es als erstes das Kartell anzeigt oder aber wichtige Beweise erbringt, die gegenüber den bereits im Besitz der Kommission befindlichen Beweismitteln einen erheblichen Mehrwert darstellen. (EU-Kommission: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Forderungen nach mehr Flexibilität

    Die Europäische Kommission hat offiziell eine Verordnung angenommen, mit der europäischen Landwirtinnen und Landwirten eine teilweise Ausnahme von der Konditionalitätsregelung für brachliegende Flächen gewährt wird. Dem vorangegangen waren der Vorschlag der Kommission vom 31. Januar sowie Gespräche mit den Mitgliedstaaten in Ausschusssitzungen.

  • Verwaltungsaufwand für Landwirte begrenzen

    Die Europäische Kommission hat dem belgischen Ratsvorsitz ein Papier übermittelt, in dem erste mögliche Maßnahmen zur Verringerung des Verwaltungsaufwands für die Schultern der Landwirte dargelegt werden. Das Dokument enthält eine Reihe kurz- und mittelfristiger Maßnahmen, die zur Vereinfachung ergriffen werden können

  • Wegweisendes Regelwerk der EU

    Das Gesetz über digitale Dienste ist das wegweisende Regelwerk der EU, mit dem das Online-Umfeld sicherer, gerechter und transparenter gemacht werden soll, und wird auf alle Online-Vermittler in der EU angewandt. Es schützt die Nutzer in der EU besser vor illegalen Waren und Inhalten und sorgt für die Wahrung ihrer Rechte auf Online-Plattformen, auf denen sie mit anderen Nutzern in Kontakt treten, Informationen austauschen oder Produkte kaufen.

  • Untersuchung betrifft mutmaßliche Mängel

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Verfahren eingeleitet, um zu prüfen, ob TikTok in den Bereichen Jugendschutz, Transparenz der Werbung, Datenzugang für Forschende sowie Risikomanagement in Bezug auf suchterzeugendes Design und schädliche Inhalte möglicherweise gegen das Gesetz über digitale Dienste verstoßen hat.

  • Influencer-Posts in sozialen Medien

    Die Europäische Kommission und die nationalen Verbraucherschutzbehörden von 22 Mitgliedstaaten sowie Norwegen und Island haben die Ergebnisse einer Überprüfung ("Sweep") von Influencer-Posts in den sozialen Medien veröffentlicht. Demnach veröffentlichen fast alle Influencerinnen und Influencer (97 Prozent) kommerzielle Inhalte, aber nur jeder fünfte gibt systematisch an, dass es sich bei diesem Content um Werbung handelt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen