Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Konzentration auf das Positive von Big Data


Europäische Kommission ermahnt Regierungen, das Potenzial von "Big Data" zu nutzen
Unzureichende Infrastruktur und zu geringe Finanzierungsmöglichkeiten

(21.07.14) - Der Umfang der Daten, die heute erhoben und ausgewertet werden, nimmt stetig zu. Als Reaktion auf die Forderungen aus der Wirtschaft und der Bevölkerung fordert die Europäische Kommission die Regierungen der Mitgliedstaaten nun auf, sich endlich in diese große Datenrevolution einzubringen.

"Es ist an der Zeit, dass wir uns endlich auf die positiven Aspekte von Big Data konzentrieren", so Vizepräsidentin Neelie Kroes. "Massendaten – das klingt negativ und beängstigend; größtenteils trifft dies aber gar nicht zu. Die Staats- und Regierungschefs müssen sich auf Big Data einlassen."

Bei den öffentlichen Konsultationen zu Big Data wurden folgende Probleme ermittelt:

>> ein Mangel an grenzüberschreitender Koordinierung

>> unzureichende Infrastruktur und zu geringe Finanzierungsmöglichkeiten

>> ein Mangel an Datenexperten und -kompetenzen

>> zersplitterte, zu komplexe rechtliche Rahmenbedingungen

Wichtigste vorgestellte konkrete Lösungsvorschläge:

>> Eine öffentlich-private Partnerschaft, die revolutionäre Big Data-Projekte u. a. in der personalisierten Medizin und der Nahrungsmittellogistik finanziert

>> Schaffung eines Inkubators für offene Daten (im Rahmen von Horizont 2020), um KMU zu helfen, datengesteuerte Lieferketten aufzubauen und das Cloud Computing intensiver zu nutzen

>> neue Vorschriften über das Eigentum an Daten und die Haftung für die Bereitstellung von Daten bei Daten, die im "Internet der Dinge" erfasst werden (Maschine-Maschine-Kommunikation)

>> Aufstellung von Normen für Daten und Ermittlung potenzieller Defizite

>> Einrichtung von Exzellenzzentren für Hochleistungsrechnen zur Erhöhung der Anzahl der Datenspezialisten in Europa

>> Schaffung eines Netzes von Rechenzentren in verschiedenen Mitgliedstaaten

>> Von der Kommission auszuweitende bzw. fortzusetzende Maßnahmen

>> Verstärkte Investitionen in die 5G-Technik (700 Mio. EUR sind bereits für eine öffentlich-private Partnerschaft vorgesehen) im Rahmen internationaler Übereinkommen, wie z. B. des Abkommens zwischen der Europäischen Kommission und Südkorea (Juni 2014)

>> die "Große Koalition für digitale Arbeitsplätze" und die Initiative "Die Bildung öffnen" zur Bewältigung der Fachkräftemangels

>> Leitlinien für bewährte Verfahren für Behörden und zum Thema offene Daten

Hintergrund
Jede Minute werden in der Welt 1,7 Trillionen Bytes an Daten generiert, was 360.000 DVDs entspricht – das ist ein tägliches Pro-Kopf-Datenvolumen von mehr als 6 MB. Dementsprechend verzeichnet der Datensektor einen jährlichen Zuwachs von 40 Prozent – was der 7-fachen Wachstumsrate des Informations- und Kommunikationsmarkts insgesamt entspricht. Dabei tragen Massendaten bereits heute dazu bei, die Diagnose von Hirnschädigungen zu beschleunigen, den optimalen Standort für Windkraftanlagen zu ermitteln, Verkehrsstaus zu verhindern oder Ernteerträge in Entwicklungsländern zu prognostizieren. Der Wert weltweiter Massendatentechnik und ‑dienste wird bis 2015 auf 16,9 Mrd. USD ansteigen, und durch die Datenwirtschaft werden in Europa Hunderttausende neuer Arbeitsplätze entstehen. Unternehmen, die ihre Entscheidungsprozesse auf Wissen stützen, das aus Daten generiert wurde, verzeichnen Produktivitätssteigerungen von 5–6 Prozent.

Um EU Bürger und Unternehmen in der EU dabei zu unterstützen, das gesamte Potenzial von Big Data auszuschöpfen, wird die Kommission gemeinsam mit dem Parlament und dem Rat auf einen erfolgreichen Abschluss der Reform des EU-Datenschutzrechtsrahmens und die endgültige Annahme der Richtlinie über Netz- und Informationssicherheit hinarbeiten, um das für eine florierende datengesteuerte Wirtschaft erforderliche hohe Maß an Vertrauen zu schaffen. (Europäische Kommission: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Was sind die Kernelemente der überarbeiteten EPBD?

    Mit der überarbeiteten Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) wird Europa auf den richtigen Weg gebracht, bis 2050 einen vollständig dekarbonisierten Gebäudebestand zu erreichen, indem Renovierungen in jedem Mitgliedstaat vorangetrieben werden, insbesondere bei Gebäuden mit der schlechtesten Gesamtenergieeffizienz. Der (2018 vereinbarte) bestehende Rechtsrahmen wird aktualisiert, um ehrgeizigeren Klimaschutzzielen in Verbindung mit sozialen Maßnahmen Rechnung zu tragen, und gibt den Mitgliedstaaten die nötige Flexibilität, um den Unterschieden im Gebäudebestand in Europa Rechnung zu tragen.

  • Ein verstärkter industrieller Ansatz

    Die EU-Kommission hat eine Mitteilung angenommen, in der sie zu einer Reihe von Energiewende-Dialogen über die Umwandlung Europas in eine saubere, ressourceneffiziente, gerechte und wettbewerbsfähige Wirtschaft Bilanz zieht. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatte in ihrer Rede zur Lage der Union 2023 die Aufnahme von Energiewende-Dialogen angekündigt. In diesem Rahmen soll zusammen mit der europäischen Industrie und den Sozialpartnern erörtert werden, wie die Umsetzung des europäischen Grünen Deals gestärkt und gefördert werden kann, was wiederum zu einem verstärkten industriellen Ansatz beiträgt.

  • Grünen Wandel beschleunigen

    Die Europäische Kommission hat eine mit 2,2 Mrd. EUR ausgestattete deutsche Beihilferegelung genehmigt, mit der Investitionen in die Dekarbonisierung industrieller Produktionsprozesse gefördert werden sollen, um den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft im Einklang mit dem Industrieplan zum Grünen Deal zu unterstützen. Die Regelung wurde auf der Grundlage des von der Kommission am 9. März 2023 angenommenen und am 20. November 2023 geänderten Befristeten Rahmens zur Krisenbewältigung und zur Gestaltung des Wandels genehmigt, um Maßnahmen in Bereichen zu fördern, die für die Beschleunigung des grünen Wandels und die Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen von entscheidender Bedeutung sind.

  • Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs

    Die Europäische Kommission hat eine mit 350 Mio. EUR ausgestattete deutsche Regelung zur Förderung der Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff über das Instrument "Auctions-as-a-Service" (" Auktionen als Dienstleistung") der Europäischen Wasserstoffbank nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

  • Erfüllung von Umweltschutzauflagen

    Um ihrer Verpflichtung nachzukommen, den Verwaltungsaufwand für Landwirtinnen und Landwirte in der EU zu verringern, hat die Europäische Kommission vorgeschlagen, einige Bestimmungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) zu überarbeiten, um Vereinfachungen zu bewirken und gleichzeitig eine starke, nachhaltige und wettbewerbsfähige Politik für Landwirtschaft und Lebensmittel in der EU aufrechtzuerhalten.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen