Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Abwasserbehandlung: Prüfstein für die Gesellschaft


Umwelt-Compliance: Trends bei kommunalem Abwasser gehen in die richtige Richtung
Nach den im Jahr 1991 verabschiedeten EU-Rechtsvorschriften müssen die Mitgliedstaaten über Kanalisationen für kommunales Abwasser verfügen und sicherstellen, dass das in diese Sammelsysteme eingeleitete Wasser eine angemessene "Zweitbehandlung" zur Entfernung von Schadstoffen erfährt

(05.09.13) - Die neuesten Zahlen zur Abwasserbehandlung in Europa lassen Verbesserungen bei der Sammlung und Behandlung erkennen, auch wenn es zwischen den Mitgliedstaaten weiterhin große Unterschiede gibt. Spitzenreiter wie Österreich, Deutschland und die Niederlande erfüllen die EU-Mindeststandards für die Abwasserbehandlung weitgehend, und einige andere Länder liegen dicht dahinter. Neuere Mitgliedstaaten, die von einem niedrigeren Ausgangsniveau starteten, haben – trotz schlechterer Einhaltungsquoten – ebenfalls Verbesserungen bei der Sammlung und Behandlung insgesamt erzielt. Diese Fortschritte gehen mit einer massiven Investitionsförderung durch die EU einher (14,3 Mrd. EUR im Zeitraum 2007-2013).

EU-Umweltkommissar Janez Potočnik erklärte: "Die Abwasserbehandlung ist einer der Prüfsteine für die Gesellschaft: Beseitigen wir den Unrat, den wir produzieren, oder verschmutzen wir die Umwelt, von der wir abhängen? Ich sehe mit Erleichterung, dass die Trends in die richtige Richtung gehen, und freue mich, dass sich die Tätigkeit der Kommission, d. h. finanzielle Unterstützung, kombiniert ‑ wenn es sein muss ‑ mit energischen rechtlichen Schritte, für die Bürgerinnen und Bürger Europas auszahlt."

Der Bericht zeigt, dass der überwiegende Teil (91 Prozent) der Schmutzfracht aus den großen Städten in der EU eine weitergehende Behandlung erfährt, was gegenüber der im vorangegangenen Bericht beschriebenen Situation (77 Prozent) eine erhebliche Verbesserung darstellt.

Bessere Abwasserbehandlung und weniger Ableitungen von unbehandelten Abwässern in die Umwelt haben außerdem zweifellos zu einer Verbesserung der Qualität der Badegewässer geführt. In den frühen 1990er Jahren wiesen nur etwa 60 Prozent der Badestellen eine ausgezeichnete Wasserqualität auf, während die Zahl heute bei 78 Prozent liegt.

Nach den im Jahr 1991 verabschiedeten EU-Rechtsvorschriften müssen die Mitgliedstaaten über Kanalisationen für kommunales Abwasser verfügen und sicherstellen, dass das in diese Sammelsysteme eingeleitete Wasser eine angemessene "Zweitbehandlung" zur Entfernung von Schadstoffen erfährt. Abwasser, das in empfindliche Gebiete (z. B. Badestellen oder Trinkwasserspeicher) gelangt, muss einer zusätzlichen weitergehenden Behandlung unterzogen werden.

Der neueste Bericht betrifft den Zeitraum 2009/2010. Die wichtigsten Ergebnisse:

>> Die Sammelquoten lagen sehr hoch. 15 Mitgliedstaaten sammeln 100 Prozent ihrer gesamten Schmutzfracht. Alle Mitgliedstaaten haben das vorherige Niveau gehalten oder verbessert, auch wenn die Einhaltungsquoten in Bulgarien, Zypern, Estland, Lettland und Slowenien weiterhin unter 30 Prozent lagen.

>> Die Einhaltungsquoten bei der Zweitbehandlung betrugen 82 Prozent, was gegenüber dem vorherigen Bericht eine Verbesserung um vier Prozentpunkte bedeutet. Allerdings gab es enorme Unterschiede zwischen den EU-15-Ländern (Einhaltungsquoten im Bereich von 90-100 Prozent) und den EU-12-Ländern (durchschnittlich 39 Prozent).

>> Die Einhaltungsquoten bei der weitergehenden Behandlung zur Bekämpfung der Eutrophierung oder zur Verringerung der bakteriologischen Verunreinigung lagen insgesamt bei 77 Prozent. Die EU-12-Mitgliedstaaten erreichten im Schnitt nur 14Prozent, während Österreich, Deutschland, Griechenland und Finnland bei 100 Prozent lagen.

>> Der als "empfindlich" eingestufte Anteil des EU-Gebiets hat seit dem vorherigen Bericht um zwei Prozentpunkte zugenommen und beinahe 75 Prozent erreicht. Die stärksten Zuwächse gab es in Frankreich und Griechenland.

Der Bericht zeigt, dass der überwiegende Teil (91 Prozent) der Schmutzfracht aus den großen Städten in der EU eine weitergehende Behandlung erfährt, was gegenüber der im vorangegangenen Bericht beschriebenen Situation (77 Prozent) eine erhebliche Verbesserung darstellt. In einem Anhang des Berichts, in dem die Situation in 27 europäischen Hauptstädten verglichen wird, wird jedoch warnend darauf hingewiesen, dass von diesen Städten lediglich elf über ein angemessenes Kanalisations- und Behandlungssystem verfügten, und dies, obwohl die Standards bereits vor mehr als 20 Jahren festgelegt wurden.

Hintergrund
Nach der Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser müssen Gemeinden (Klein- und Großstädte, Siedlungen) in der Europäischen Union ihr kommunales Abwasser ordnungsgemäß sammeln und behandeln. Unbehandeltes Abwasser kann mit gefährlichen Bakterien und Viren verseucht sein und hierdurch die öffentliche Gesundheit gefährden. Außerdem enthält es Nährstoffe wie Stickstoff oder Phosphor, die das Süßwasser oder die Meeresumwelt schädigen können, indem sie übermäßiges Algenwachstum begünstigen und dadurch anderes Leben ersticken (Eutrophierung).

Die Richtlinie sieht eine biologische Abwasserbehandlung ("Zweitbehandlung") und in den Einzugsgebieten besonders empfindlicher Gewässer eine weitergehende Behandlung vor. Für die EU-15-Mitgliedstaaten sind alle in der Richtlinie genannten Fristen abgelaufen, während die EU-12-Länder über verlängerte Fristen verfügen, deren letzte 2018 abläuft.

Dem Kohäsionsfonds und dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung kommt bei der Durchführung der Richtlinie eine wichtige Rolle zu. 2009 wurden 3,5 Mrd. EUR und 2010 9,7 Mrd. EUR für Abwasserinfrastrukturprojekte bereitgestellt, von denen Polen 3,3 Mrd., Rumänien 1,2 Mrd. und Ungarn 600 Mio. erhielten. Für den gesamten Programmplanungszeitraum 2007-2013 beteiligt sich die EU mit schätzungsweise 14,3 Mrd. EUR an Investitionen im Abwasserbereich.

Die Einhaltungsquoten waren dort höher, wo das Kostendeckungs- und das Verursacherprinzip angewendet wurden. Die Kommission fördert die Einhaltung durch einen ständigen Dialog und erforderlichenfalls durch Vertragsverletzungsverfahren, von denen einige bis ins Jahr 1997 zurückreichen. Gegen zehn Mitgliedstaaten laufen noch solche Verfahren.

Link zum Bericht:
http://ec.europa.eu/environment/water/water-urbanwaste/implementation/implementationreports_en.htm
(Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Angleichung der Schweiz an das EU-Recht

    Die Europäische Kommission unternahm einen wichtigen Schritt, um die Beziehungen zwischen der EU und der Schweiz zu stärken und auszubauen. Sie unterbreitete dem Rat Vorschläge zur Genehmigung der Unterzeichnung und des Abschlusses eines umfassenden Pakets von Abkommen, das einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zur Ratifizierung eines modernisierten Rahmens für die Zusammenarbeit darstellt.

  • Achtes illustratives Nuklearprogramm

    Die Umsetzung der Pläne der Mitgliedstaaten in Bezug auf die Kernenergie wird erhebliche Investitionen in Höhe von rund 241 Mrd. EUR bis 2050 erfordern, sowohl für die Verlängerung der Lebensdauer bestehender Reaktoren als auch für den Bau neuer Großreaktoren. Zusätzliche Investitionen sind für kleine modulare Reaktoren (SMR), fortgeschrittene modulare Reaktoren (AMR) und Mikroreaktoren erforderlich, und die Kommission hat in ihrem achten illustrativen Nuklearprogramm (PINC) die Fusion für die längerfristige Zukunft bewertet.

  • Änderungen bei den DAWI-Vorschriften

    Die EU-Kommission ersucht um Rückmeldungen zu einer Überarbeitung der Beihilfevorschriften für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI), die dem Mangel an erschwinglichem Wohnraum entgegenwirken soll. Zur Überbrückung der Investitionslücke für erschwinglichen Wohnraum bedarf es großer Investitionen. Staatliche Beihilfemaßnahmen können einen Anreiz für die erforderlichen Investitionen bieten.

  • Glaubwürdige Wettbewerber

    Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt.

  • Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

    Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder und Gebiete mit hohem Risiko aktualisiert, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen. EU-Einrichtungen, die unter den AML-Rahmen fallen, müssen bei Transaktionen, an denen diese Länder beteiligt sind, verstärkte Wachsamkeit walten lassen. Dies ist wichtig, um das Finanzsystem der EU zu schützen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen