Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz


Umwelt und Compliance: Kommissionsvorschlag zur Verbesserung des Arbeitnehmerschutzes vor gefährlichen Chemikalien
Jeden Tag sind Millionen von Arbeitnehmern in der EU in vielen Branchen gefährlichen Chemikalien potenziell ausgesetzt

(20.03.13) - Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, Arbeitnehmer besser vor den Risiken zu schützen, die mit der Exposition gegenüber Chemikalien am Arbeitsplatz einhergehen. Sie hat insbesondere vorgeschlagen, fünf bestehende EU-Richtlinien über Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz und den Schutz von Arbeitnehmern vor gefährlichen Chemikalien zu ändern und sie mit den jüngsten Vorschriften über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (Verordnung (EG) 1272/2008) in Einklang zu bringen. Der Vorschlag wird nun dem Europäischen Parlament und dem EU-Ministerrat zur Annahme vorgelegt.

Nach dem Vorschlag müssten Hersteller und Lieferanten chemischer Stoffe und Gemische einheitliche Angaben auf den Etiketten über die Einstufung in Gefährdungsklassen anbringen, die den Anwender darauf aufmerksam machen, dass es sich um gefährliche Chemikalien handelt, dass die Exposition gegenüber diesen zu vermeiden ist und dass entsprechende Risiken bestehen. Arbeitgeber verwenden diese Informationen bei der Durchführung von Risikobewertungen am Arbeitsplatz.

Auf diese Weise können sie geeignete Risikomanagementmaßnahmen zum Schutz der Arbeitnehmer ergreifen, wie etwa die Abschirmung der Arbeitsprozesse, Belüftung und persönliche Schutzausrüstung. Jeden Tag sind Millionen von Arbeitnehmern in der EU in vielen Branchen gefährlichen Chemikalien potenziell ausgesetzt, so zum Beispiel in der Fertigungsindustrie und im Dienstleistungssektor, in der Landwirtschaft, der Gesundheitsversorgung und im Bildungsbereich.

Der Vorschlag ist in zwei Konsultationsrunden von Vertretern der Arbeitgeber und der Gewerkschaften auf EU-Ebene sowie im Beratenden Ausschuss für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz erörtert worden.

Hintergrund
Mit der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen wurde das Global Harmonisierte System für die Einstufung und Kennzeichnung gefährlicher Chemikalien der Vereinten Nationen umgesetzt. Sie schreibt vor, welche Informationen Anwendern über die mit der Anwendung verbundenen Gesundheitsrisiken zu geben sind, indem einheitliche Kommunikationselemente wie Piktogramme sowie Gefahren- und Sicherheitshinweise auf Packungsetiketten und Sicherheitsdatenblätter verwendet werden. Die Verordnung trat im Januar 2009 in Kraft.

Die fünf mit diesem Vorschlag zu ändernden Richtlinien in den Bereichen Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz (92/58/EWG, 92/85/EWG, 94/33/EG, 98/24/EG und 2004/37/EG) beziehen sich derzeit alle auf geltende EU-Rechtsvorschriften über die Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien, die am 1. Juni 2015 gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 aufgehoben werden. (Europäische Kommission: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Forderungen nach mehr Flexibilität

    Die Europäische Kommission hat offiziell eine Verordnung angenommen, mit der europäischen Landwirtinnen und Landwirten eine teilweise Ausnahme von der Konditionalitätsregelung für brachliegende Flächen gewährt wird. Dem vorangegangen waren der Vorschlag der Kommission vom 31. Januar sowie Gespräche mit den Mitgliedstaaten in Ausschusssitzungen.

  • Verwaltungsaufwand für Landwirte begrenzen

    Die Europäische Kommission hat dem belgischen Ratsvorsitz ein Papier übermittelt, in dem erste mögliche Maßnahmen zur Verringerung des Verwaltungsaufwands für die Schultern der Landwirte dargelegt werden. Das Dokument enthält eine Reihe kurz- und mittelfristiger Maßnahmen, die zur Vereinfachung ergriffen werden können

  • Wegweisendes Regelwerk der EU

    Das Gesetz über digitale Dienste ist das wegweisende Regelwerk der EU, mit dem das Online-Umfeld sicherer, gerechter und transparenter gemacht werden soll, und wird auf alle Online-Vermittler in der EU angewandt. Es schützt die Nutzer in der EU besser vor illegalen Waren und Inhalten und sorgt für die Wahrung ihrer Rechte auf Online-Plattformen, auf denen sie mit anderen Nutzern in Kontakt treten, Informationen austauschen oder Produkte kaufen.

  • Untersuchung betrifft mutmaßliche Mängel

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Verfahren eingeleitet, um zu prüfen, ob TikTok in den Bereichen Jugendschutz, Transparenz der Werbung, Datenzugang für Forschende sowie Risikomanagement in Bezug auf suchterzeugendes Design und schädliche Inhalte möglicherweise gegen das Gesetz über digitale Dienste verstoßen hat.

  • Influencer-Posts in sozialen Medien

    Die Europäische Kommission und die nationalen Verbraucherschutzbehörden von 22 Mitgliedstaaten sowie Norwegen und Island haben die Ergebnisse einer Überprüfung ("Sweep") von Influencer-Posts in den sozialen Medien veröffentlicht. Demnach veröffentlichen fast alle Influencerinnen und Influencer (97 Prozent) kommerzielle Inhalte, aber nur jeder fünfte gibt systematisch an, dass es sich bei diesem Content um Werbung handelt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen