Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Compliance im Lebensmittelsektor


Ermutigende Ergebnisse der zweiten EU-weiten Testrunde zum Nachweis von Pferde-DNA in Rindfleischprodukten
Maßnahmen zur Bekämpfung von Lebensmittelbetrug erfolgreich

(19.08.14) - Im April dieses Jahres begann eine zweite europaweite Serie koordinierter Tests auf Pferdefleisch-DNA in Rindfleischprodukten. Diese Testrunde knüpft an die Untersuchungen an, die 2013 unmittelbar nach dem Pferdefleischskandal durchgeführt worden waren und bei denen in 4,6 Prozent der untersuchten Produkte Pferdefleisch-DNA nachgewiesen wurde. Diese zweite Testrunde wurde von der Kommission veranlasst und kofinanziert. Die Ergebnisse sind ermutigend: Lediglich in 0,61 Prozent der Proben wurde Pferdefleisch-DNA nachgewiesen – die Lage hat sich also erheblich verbessert.

Der für Gesundheit zuständige EU-Kommissar, Tonio Borg, erklärte: "Diese Ergebnisse belegen, dass unsere gemeinsamen Bemühungen Früchte tragen und dass die verstärkten Kontrollen zur Aufdeckung von Lebensmittelbetrug tatsächlich Wirkung zeigen. Der Lebensmittelsektor ist einer der größten Wirtschaftszweige in der EU; umso wichtiger ist es daher für unsere Wirtschaft, dass das Vertrauen der europäischen Verbraucher und Unternehmer in unsere Lebensmittelkette wiederhergestellt wird. Ich bin fest davon überzeugt, dass sich unsere derzeitigen Anstrengungen auszahlen werden. Betrügerische Verhaltensweisen müssen wir gemeinsam bekämpfen, indem wir an den schwächsten Stellen der Lebensmittelkette ansetzen."

Ergebnisse
Ziel des koordinierten Überwachungsplans war es, Lebensmittel, die als Rindfleisch enthaltende Erzeugnisse vermarktet wurden, daraufhin zu untersuchen, ob sie nicht deklariertes Pferdefleisch enthalten. Das Projekt wurde zu 50 Prozent von der Europäischen Kommission finanziert.

Jedem EU-Land wurde empfohlen, eine bestimmte Anzahl Proben zum Nachweis des Ausmaßes des Etikettenschwindels zu ziehen; je nach Größe des Landes variierte diese Anzahl zwischen 10 und 150 Proben. Einige Länder führten sogar mehr Untersuchungen durch, als von der Kommission empfohlen.

Insgesamt führten die zuständigen Behörden der 28 EU-Mitgliedstaaten sowie Norwegens, Islands und der Schweiz 2622 Tests durch. Nur in 16 Fällen – d. h. bei 0,61 Prozent der Proben – wurden Spuren von Pferdefleisch-DNA festgestellt. Dies ist eine deutliche Verbesserung gegenüber den Ergebnissen der ersten koordinierten Testrunde im Jahr 2013; damals wurden in 4,6 Prozent der untersuchten Proben Spuren von nicht deklariertem Pferdefleisch nachgewiesen.

Die zuständigen Behörden der betroffenen Mitgliedstaaten gehen allen 16 aufgedeckten Fällen nach und treffen geeignete Durchsetzungsmaßnahmen (Rücknahme vom Markt, Rückverfolgung, Neuetikettierung, zusätzliche Kontrollen beim Lebensmittelunternehmer) bzw. ergreifen geeignete Sanktionen.

Nächste Schritte
Die Kommission wird weiterhin eng mit den EU-Mitgliedstaaten und anderen Partnern zusammenarbeiten, um Europas Reaktionsfähigkeit bei Lebensmittelbetrug durch eine Reihe von Initiativen zu verbessern; diese sind dem Aktionsplan zu entnehmen, der als Reaktion auf den Pferdefleischskandal im Jahr 2013 aufgestellt wurde.

Zu diesen Initiativen gehören die Schaffung eines EU-Netzes zur Bekämpfung von Lebensmittelbetrug, in dessen Rahmen sich die EU-Länder gegenseitig Amtshilfe leisten und zusammenarbeiten, sowie die Entwicklung eines speziellen IT-Instruments, das die Arbeit des Netzes unterstützt und mit dem die Mitglieder rasch Informationen zu potenziellen grenzübergreifenden Betrugsfällen austauschen können.

Auch die Anwendung koordinierter Ad-hoc-Kontrollpläne hat sich als nützliches Instrument zur Aufdeckung von Betrugsfällen in der Lebensmittelkette erwiesen. Die Kommission plant, dieses Instrument weiterhin zu nutzen, und erörtert derzeit gemeinsam mit den Mitgliedstaaten, welche Produkte bei den künftigen Testrunden vorrangig untersucht werden sollen.

Hintergrund
Der Pferdefleischskandal machte 2013 überall in Europa, aber auch darüber hinaus Schlagzeilen. Der Skandal – bei dem aufgedeckt wurde, dass Pferdefleisch als Rindfleisch deklariert worden war – machte deutlich, wie komplex die weltweite Lebensmittelversorgungskette geworden ist. Laut den Untersuchungsergebnissen handelte es sich nicht um ein Problem der Lebensmittelsicherheit oder der öffentlichen Gesundheit, sondern um einen Etikettenschwindel zwecks Gewinnmaximierung. Es zeigte sich, dass Betrüger Schwachstellen im System ausnutzen – zum Nachteil rechtschaffender Lebensmittelunternehmer und der Verbraucher. Die Lebensmittelindustrie in der EU musste erleben, dass das Vertrauen der Verbraucher in die Branche auf einen historischen Tiefstwert sank. Die Kommission hat in enger Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden der 28 EU-Mitgliedstaaten untersucht, wie Pferdefleisch in Lebensmittel gelangen konnte, die als Rindfleischprodukte deklariert waren.

Die heute bekanntgegebenen Ergebnisse stammen aus den Nachfolgetests, die bereits im vergangenen Jahr vereinbart worden waren und in der ersten Jahreshälfte 2014 durchgeführt wurden. Die Kofinanzierung durch die Kommission deckt 50 Prozent der den Mitgliedstaaten für Labortests entstandenen Kosten, die auf insgesamt 145 440 EUR geschätzt werden, sowie 20 000 EUR für das Labor, das die Testmethode koordiniert hat.

Weitere Informationen
http://ec.europa.eu/food/food/horsemeat/index_en.htm
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-13-331_de.htm
(Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Straßenverkehrssicherheit und Luftqualität

    Um die Straßenverkehrssicherheit und die Luftqualität in der gesamten EU zu verbessern, schlägt die Kommission eine umfassende Überarbeitung der EU-Vorschriften für die Straßenverkehrssicherheit und die Zulassung von Fahrzeugen vor.

  • Geldbußen bis zu 500 Mio. Euro

    Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass Apple nicht, wie im Gesetz über digitale Märkte vorgeschrieben, seine Einstellungen zur standardmäßigen Weiterleitung aufgehoben hat, und dass Meta gegen die im Gesetz über digitale Märkte vorgeschriebene Verpflichtung verstoßen hat, Verbraucherinnen und Verbraucher einen Dienst wählen zu lassen, bei dem weniger personenbezogene Daten verwendet werden.

  • Wiederherstellung der Rentabilität

    Die Europäische Kommission hat eine Umstrukturierungsbeihilfe in Höhe von 321,2 Mio. EUR, die Deutschland Condor zur Wiederherstellung ihrer Rentabilität gewährt hatte, nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Dieser Beschluss trägt dem Urteil des Gerichts vom 8. Mai 2024 Rechnung, mit dem ein vorheriger Kommissionsbeschluss vom Juli 2021 für nichtig erklärt wurde. Die deutsche Charterfluggesellschaft Condor erbringt von ihren Drehkreuzen in Deutschland aus Luftverkehrsdienstleistungen für Privatkunden und Reiseveranstalter, insbesondere im Rahmen von Freizeitreisen. Im September 2019 musste Condor wegen der Abwicklung seiner Muttergesellschaft, des Reisekonzerns Thomas Cook, Insolvenz anmelden.

  • Effizienter Austausch von Fahrzeugdaten

    Auf den Straßen der EU sind nach wie vor unsichere Fahrzeuge präsent. Sie verursachen Abstürze, direkt oder indirekt. Einige Fahrzeugmängel werden noch nicht erkannt, entweder weil sie bei der regelmäßigen technischen Inspektion (PTI) nicht geprüft werden oder weil keine Verpflichtung besteht, das Fahrzeug selbst zu prüfen. Darüber hinaus wurden die derzeitigen Testmethoden nicht an den Fortschritt und die Einführung neuer Technologien wie ADAS-Funktionen (Advanced Driver Assistance) und Elektrofahrzeuge angepasst. Auch die Kontrolle der Luftschadstoff- und Lärmemissionen von Fahrzeugen ist nach wie vor unzureichend, da einige der PTI-Tests nicht empfindlich genug sind, um Emissionen über die für die jüngsten Fahrzeuge geltenden gesetzlichen Grenzwerte hinaus zu erkennen, und die derzeitigen Prüfverfahren nicht geeignet sind, zur Verringerung der Luftverschmutzung (Stickstoffoxidemissionen (NOx)und Nanopartikel) und des Lärms beizutragen.

  • Verbesserung der Resilienz

    Die Europäische Kommission hat beschlossen, mit Gründen versehene Stellungnahmen an 19 Mitgliedstaaten (Bulgarien, Tschechien, Dänemark, Deutschland, Estland, Irland, Spanien, Frankreich, Zypern, Lettland, Luxemburg, Ungarn, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Slowenien, Finnland und Schweden) zu richten, weil diese Länder es versäumt haben, ihr die vollständige Umsetzung der NIS-2-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2022/2555) mitzuteilen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen