Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Verringerung des Verwaltungsaufwands


Präsident Juncker ernennt Dr. Edmund Stoiber zum Sonderberater für bessere Rechtsetzung – Reform des Ausschusses für Folgenabschätzung
Verwirklichung schlankerer, einfacherer und kostensparender EU-Rechtsvorschriften - Ausschuss für Folgenabschätzung wird ein Ausschuss für Regulierungskontrolle

(19.01.15) - Der Präsident der Europäischen Kommission, Jean-Claude Juncker, hat Mitte Dezember letzten Jahres Dr. Edmund Stoiber zum Sonderberater für bessere Rechtsetzung ernannt. Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker betonte: "Die Bürgerinnen und Bürger der EU erwarten von der EU vor allem konkrete Verbesserungen in ihrem Alltag, ohne dass sich die EU in zu viele Einzelheiten einmischt. Die Unternehmen in der EU brauchen Raum für Innovationen und Wachstum und wollen möglichst wenig Bürokratie. Edmund Stoiber unterstützt die Kommission diesbezüglich bereits seit sieben Jahren, indem er unnötige Belastungen für Unternehmen aufzeigt und der Kommission hilft, die Rahmenbedingungen für Unternehmen zu verbessern. Angesichts seines Engagements, seiner Erfahrung und seiner Kenntnisse ist er bestens geeignet, uns bei der Bekämpfung von Überregulierung und Bürokratie zu beraten, damit Wachstum und Beschäftigung in Europa eine echte Chance erhalten. Diese Kommission möchte wichtige Anliegen verstärkt und ambitionierter angehen und sich bei weniger wichtigen Belangen zurücknehmen."

Der Erste Vizepräsident, Frans Timmermans, äußerte sich wie folgt: "Ich begrüße Dr. Stoiber als Sonderberater und freue mich darauf, mit ihm an der Verringerung des Verwaltungsaufwands zusammenzuarbeiten und so Beschäftigung, Wachstum und Investitionen in der EU zu fördern. In den vergangenen sieben Jahren konnte die von Dr. Stoiber geleitete hochrangige Gruppe eine eindeutige Verringerung der Verwaltungslasten für kleine und mittlere Unternehmen erreichen. Dr. Stoibers Ernennung zum Sonderberater zeigt, dass weniger Verwaltungsaufwand und eine bessere Durchsetzung der Rechtsvorschriften im Mittelpunkt der Bestrebungen der Kommission stehen, die von den Bürgerinnen und Bürgern erwarteten Verbesserungen und Erleichterungen mit dem geringsten Kostenaufwand zu verwirklichen."

Zur Reform des Ausschusses für Folgenabschätzung äußerte sich der Erste Vizepräsident Timmermans wie folgt: "Zudem wird die Kommission im Rahmen ihrer verstärkten Bemühungen um eine bessere Rechtsetzung den Ausschuss für Folgenabschätzung in einen Ausschuss für Regulierungskontrolle umwandeln, dem auch zwei externe Mitglieder angehören werden. Alle Mitglieder werden als unabhängige Vollzeitbeschäftigte ausschließlich für den Ausschuss arbeiten und aufgrund ihrer Sachkenntnisse in einem transparenten Verfahren ausgewählt. Das Mandat des Ausschusses wird um die Überprüfung wichtiger Ex-post-Analysen erweitert."

Mit ihrer Agenda für Jobs, Wachstum, Fairness und demokratischen Wandel verfolgt die Juncker-Kommission einen neuen Ansatz. Nach ihrer Umstrukturierung verfügt die Kommission über sieben Vizepräsidenten, die Ergebnisse im Rahmen dieser neuen Agenda erzielen sollen, sowie mit Frans Timmermans über einen Ersten Vizepräsidenten, der für den Bereich bessere Rechtsetzung zuständig ist.

Dr. Edmund Stoiber, ehemaliger Ministerpräsident von Bayern, war von 2007 bis Oktober 2014 Vorsitzender der Hochrangigen Gruppe im Bereich Verwaltungslasten. Die Gruppe beriet die Kommission im Hinblick auf die Verwirklichung schlankerer, einfacherer und kostensparender EU-Rechtsvorschriften und half, in anderen EU-Organen und in den Mitgliedstaaten politische Zusagen für eine verbesserte Rechtsetzung zu erlangen.

Unter dem Vorsitz von Dr. Stoiber wurde das Mandat der Gruppe zweimal verlängert und ausgeweitet: Sie bot den Mitgliedstaaten bewährte Verfahren zur Umsetzung von EU-Recht sowie Beratung darin an, wie EU-Gesetzgebung und Verwaltungen der Mitgliedstaaten am besten den Bedürfnissen kleiner und mittlerer Unternehmen gerecht werden können.

Mit Unterstützung der Gruppe übertraf die Kommission ihr Ziel einer 25prozentigen Verringerung der Verwaltungslasten für Unternehmen um zwei Prozent und bewirkte Einsparungen für Unternehmen in Höhe von über 33 Mrd. EUR.

In seiner neuen Beratungsfunktion soll Dr. Stoiber insbesondere aufzeigen, wie der Abbau von Bürokratie und Verwaltungslasten zugunsten von kleinen und mittleren Unternehmen vorangebracht werden kann, um Beschäftigung, Wachstum und Investitionen in der EU zu fördern. (Europäische Kommission: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Was sind die Kernelemente der überarbeiteten EPBD?

    Mit der überarbeiteten Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) wird Europa auf den richtigen Weg gebracht, bis 2050 einen vollständig dekarbonisierten Gebäudebestand zu erreichen, indem Renovierungen in jedem Mitgliedstaat vorangetrieben werden, insbesondere bei Gebäuden mit der schlechtesten Gesamtenergieeffizienz. Der (2018 vereinbarte) bestehende Rechtsrahmen wird aktualisiert, um ehrgeizigeren Klimaschutzzielen in Verbindung mit sozialen Maßnahmen Rechnung zu tragen, und gibt den Mitgliedstaaten die nötige Flexibilität, um den Unterschieden im Gebäudebestand in Europa Rechnung zu tragen.

  • Ein verstärkter industrieller Ansatz

    Die EU-Kommission hat eine Mitteilung angenommen, in der sie zu einer Reihe von Energiewende-Dialogen über die Umwandlung Europas in eine saubere, ressourceneffiziente, gerechte und wettbewerbsfähige Wirtschaft Bilanz zieht. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatte in ihrer Rede zur Lage der Union 2023 die Aufnahme von Energiewende-Dialogen angekündigt. In diesem Rahmen soll zusammen mit der europäischen Industrie und den Sozialpartnern erörtert werden, wie die Umsetzung des europäischen Grünen Deals gestärkt und gefördert werden kann, was wiederum zu einem verstärkten industriellen Ansatz beiträgt.

  • Grünen Wandel beschleunigen

    Die Europäische Kommission hat eine mit 2,2 Mrd. EUR ausgestattete deutsche Beihilferegelung genehmigt, mit der Investitionen in die Dekarbonisierung industrieller Produktionsprozesse gefördert werden sollen, um den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft im Einklang mit dem Industrieplan zum Grünen Deal zu unterstützen. Die Regelung wurde auf der Grundlage des von der Kommission am 9. März 2023 angenommenen und am 20. November 2023 geänderten Befristeten Rahmens zur Krisenbewältigung und zur Gestaltung des Wandels genehmigt, um Maßnahmen in Bereichen zu fördern, die für die Beschleunigung des grünen Wandels und die Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen von entscheidender Bedeutung sind.

  • Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs

    Die Europäische Kommission hat eine mit 350 Mio. EUR ausgestattete deutsche Regelung zur Förderung der Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff über das Instrument "Auctions-as-a-Service" (" Auktionen als Dienstleistung") der Europäischen Wasserstoffbank nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

  • Erfüllung von Umweltschutzauflagen

    Um ihrer Verpflichtung nachzukommen, den Verwaltungsaufwand für Landwirtinnen und Landwirte in der EU zu verringern, hat die Europäische Kommission vorgeschlagen, einige Bestimmungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) zu überarbeiten, um Vereinfachungen zu bewirken und gleichzeitig eine starke, nachhaltige und wettbewerbsfähige Politik für Landwirtschaft und Lebensmittel in der EU aufrechtzuerhalten.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen