Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Übernahme nach EU-Fusionskontrollvorschriften


Fusionskontrolle: Kommission gibt geplante Übernahme von Genzyme durch Sanofi-Aventis frei
Wettbewerb in Europa nicht erheblich einschränkt


(19.01.11) - Die Europäische Kommission hat den geplanten Erwerb des Biotechnologie-Unternehmens Genzyme mit Sitz in den USA durch Sanofi-Aventis, einen Arzneimittelhersteller mit Sitz in Frankreich, nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt, da sie zu dem Schluss gekommen ist, dass die Übernahme den Wettbewerb in Europa nicht erheblich einschränkt.

Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme des Biotechnologie-Unternehmens Genzyme durch Sanofi-Aventis SA nach der EU-Fusionskontrollverordnung freigegeben, da das Vorhaben ihrer Auffassung nach den wirksamen Wettbewerb weder im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) noch in einem wesentlichen Teil desselben erheblich behindern wird.

Sanofi-Aventis entwickelt, produziert, vertreibt und vermarktet weltweit Arzneimittel, Humanimpfstoffe und veterinärmedizinische Produkte. Genzyme ist in den Bereichen Forschung, Entwicklung, Herstellung und Verkauf von Arzneimitteln tätig, insbesondere von biotechnologischen Produkten zur Behandlung seltener genetischer Krankheiten, von Herz-, Stoffwechsel- und Nierenerkrankungen sowie multipler Sklerose und zum Einsatz in der Biochirurgie und der hämatologischen Onkologie. Auch dieses Unternehmen operiert weltweit.

Im August 2010 legte Sanofi-Aventis ein unverbindliches Angebot für das Kapital von Genzyme vor und leitete im Oktober das Angebotsverfahren ein. Am 29. Oktober 2010 wurde das Übernahmeangebot nach den EU-Fusionskontrollvorschriften bei der Kommission angemeldet, auch wenn die Mehrheit der Anteilseigner von Genzyme sich noch zu dem Angebot äußern muss. Die wettbewerbliche Beurteilung durch die Kommission erfolgt unbeschadet der Frage, ob die geplante Übernahme verwirklicht wird.

Die Untersuchung durch die Kommission hat ergeben, dass das Vorhaben nicht zu wesentlichen gemeinsamen Marktanteilen in den Produktkategorien führt, in denen die Tätigkeiten der Beteiligten sich überschneiden. Darüber hinaus wirft es auch keine Bedenken hinsichtlich der Behandlung von multipler Sklerose auf, für die beide Beteiligte Produkte entwickeln. In allen Bereichen wird es weiterhin genügend ernstzunehmende Wettbewerber geben.

Weitere Informationen unter:
http://ec.europa.eu/competition/mergers/cases/index/m111.html#m_5999
(Europäische Kommission: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Verringerung der Mehrwertsteuer-Compliance-Lücke

    Laut einem von der Europäischen Kommission veröffentlichten neuen Bericht haben die meisten EU-Mitgliedstaaten zwischen 2018 und 2022 erhebliche Fortschritte bei der Erhebung der Mehrwertsteuer erzielt.

  • FuEuI im Mittelpunkt der EU-Wirtschaft

    Die europäische Industrie hat ihre Investitionen in Forschung und Entwicklung (FuE;E) im Jahr 2023 um 9,8 Prozent erhöht und damit das Wachstum der FuE-Investitionen der Unternehmen in den USA (+5,9 Prozent) und China (+9,6 Prozent) erstmals seit 2013 übertroffen, so die veröffentlichte neue Ausgabe des EU-Anzeigers für industrielle FuE;E-Investitionen.

  • Einführung eines Flugemissionslabels

    Die EU-Kommission hat eine Verordnung zur Einführung eines Flugemissionslabels (FEL) angenommen, das eine klare und vertrauenswürdige Methode zur Berechnung der Flugemissionen bietet. Fluggesellschaften, die Flüge innerhalb der EU durchführen oder aus der EU abfliegen, können sich freiwillig diesem Gütesiegel anschließen, das ab Juli 2025 voll funktionsfähig sein wird.

  • Änderungen des derzeitigen Rechtsrahmens

    Die Europäische Kommission schlägt gezielte Änderungen des derzeitigen Rechtsrahmens vor, der in der Verordnung über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse (GMO) festgelegt ist, und legt eine neue Verordnung über die grenzüberschreitende Durchsetzung der Vorschriften über unlautere Handelspraktiken vor.

  • Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen

    Die Europäische Kommission ist nach eingehender Prüfung des Sachverhalts zu dem Schluss gelangt, dass eine deutsche Beihilfemaßnahme im Umfang von 1,9 Mrd. EUR zur Unterstützung von DB Cargo, eines der führenden Schienengüterverkehrsunternehmen in Europa, mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang steht.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen