Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Keine Marktmacht verschafft


Fusionskontrolle: Die Europäische Kommission hat die Übernahme der BG Group durch Royal Dutch Shell nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt
Die Kommission konzentrierte ihre Untersuchung vor allem auf die Märkte, auf denen sich die Tätigkeiten von Shell und der BG Group überschneiden

(18.09.15) – Die Europäische Kommission gab grünes Licht für Übernahme der BG Group durch Royal Dutch Shell. Die Übernahme wurde genehmigt, da sie Shell in der Öl- und Gasexploration, Gasverflüssigung und im LNG-Großhandel keine Marktmacht verschafft. Ferner wird Shell Wettbewerber nicht an der Nutzung seiner Gasinfrastruktur in der Nordsee hindern können.

Die Europäische Kommission hat die Übernahme der BG Group durch Royal Dutch Shell nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Die Kommission gelangte zu dem Ergebnis, dass die Übernahme Shell auf den Märkten für die Exploration von Erdöl und Erdgas, die Gasverflüssigung und den Großhandel mit Flüssigerdgas (LNG) keine Marktmacht verschaffen würde. Zudem stellte die Kommission fest, dass Shell seine Wettbewerber nicht vom Zugang zu seinen Verflüssigungsanlagen, die LNG für den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) liefern, oder seiner in der Nordsee gelegenen Infrastruktur für den Transport und die Verarbeitung von Erdgas ausschließen könnte.

Die Kommission konzentrierte ihre Untersuchung vor allem auf die Märkte, auf denen sich die Tätigkeiten von Shell und der BG Group überschneiden. Dies ist bei der Exploration von Erdöl und Erdgas, der Lieferung und Verflüssigung von Erdgas sowie der Lieferung von LNG der Fall.

Die Kommission stellte fest, dass auch das zusammengeschlossene Unternehmen auf den Märkten für die Öl- und Gasexploration, die Gasverflüssigung und den LNG-Großhandel nur über begrenzte Marktanteile verfügen würde. Außerdem würde auch nach dem Zusammenschluss eine Reihe starker Wettbewerber weiterhin auf diesen Märkten tätig sein. Daraus schloss die Kommission, dass die Übernahme Shell nicht die Möglichkeit zur Beeinflussung der Preise bieten würde und auf diesen Märkten auch nach dem Zusammenschluss Wettbewerb herrschen würde.

Die Kommission stellte ferner fest, dass Shell und die BG Group ihre Wettbewerber wahrscheinlich nicht vom Zugang zu einigen Verflüssigungsanlagen von Shell, die LNG für den EWR liefern, oder zu seiner in der Nordsee gelegenen Infrastruktur für den Transport und die Verarbeitung von Erdgas ausschließen würden. Dies ist vor allem darauf zurückzuführen, dass derzeit beträchtliche zusätzliche Verflüssigungskapazitäten geschaffen werden, die schon bald in Betrieb gehen werden, und es im Nordseeraum umfangreiche ungenutzte Transport- und Verarbeitungskapazitäten für Erdöl und Erdgas gibt.

Daher ist die Kommission zu dem Ergebnis gelangt, dass das Vorhaben keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken gibt.
Der Zusammenschluss wurde am 29. Juli 2015 bei der Kommission angemeldet.

Unternehmen und Produkte
Royal Dutch Shell ist eine weltweit aufgestellte Gruppe von Energie- und Petrochemie-Unternehmen, die unter anderem in der Exploration, Förderung und Vermarktung von Erdöl und Erdgas, in der Produktion, Vermarktung und Lieferung von Ölprodukten und Chemikalien wie auch im Bereich erneuerbare Energien tätig sind.

Die BG Group hat zwei Kerngeschäftsfelder: das vorgelagerte Erdgasgeschäft, das Explorations- und Produktionstätigkeiten sowie die Erdgasverflüssigung im Rahmen integrierter LNG-Projekte umfasst, und das LNG-Transport- und -vermarktungsgeschäft.
(Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Straßenverkehrssicherheit und Luftqualität

    Um die Straßenverkehrssicherheit und die Luftqualität in der gesamten EU zu verbessern, schlägt die Kommission eine umfassende Überarbeitung der EU-Vorschriften für die Straßenverkehrssicherheit und die Zulassung von Fahrzeugen vor.

  • Geldbußen bis zu 500 Mio. Euro

    Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass Apple nicht, wie im Gesetz über digitale Märkte vorgeschrieben, seine Einstellungen zur standardmäßigen Weiterleitung aufgehoben hat, und dass Meta gegen die im Gesetz über digitale Märkte vorgeschriebene Verpflichtung verstoßen hat, Verbraucherinnen und Verbraucher einen Dienst wählen zu lassen, bei dem weniger personenbezogene Daten verwendet werden.

  • Wiederherstellung der Rentabilität

    Die Europäische Kommission hat eine Umstrukturierungsbeihilfe in Höhe von 321,2 Mio. EUR, die Deutschland Condor zur Wiederherstellung ihrer Rentabilität gewährt hatte, nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Dieser Beschluss trägt dem Urteil des Gerichts vom 8. Mai 2024 Rechnung, mit dem ein vorheriger Kommissionsbeschluss vom Juli 2021 für nichtig erklärt wurde. Die deutsche Charterfluggesellschaft Condor erbringt von ihren Drehkreuzen in Deutschland aus Luftverkehrsdienstleistungen für Privatkunden und Reiseveranstalter, insbesondere im Rahmen von Freizeitreisen. Im September 2019 musste Condor wegen der Abwicklung seiner Muttergesellschaft, des Reisekonzerns Thomas Cook, Insolvenz anmelden.

  • Effizienter Austausch von Fahrzeugdaten

    Auf den Straßen der EU sind nach wie vor unsichere Fahrzeuge präsent. Sie verursachen Abstürze, direkt oder indirekt. Einige Fahrzeugmängel werden noch nicht erkannt, entweder weil sie bei der regelmäßigen technischen Inspektion (PTI) nicht geprüft werden oder weil keine Verpflichtung besteht, das Fahrzeug selbst zu prüfen. Darüber hinaus wurden die derzeitigen Testmethoden nicht an den Fortschritt und die Einführung neuer Technologien wie ADAS-Funktionen (Advanced Driver Assistance) und Elektrofahrzeuge angepasst. Auch die Kontrolle der Luftschadstoff- und Lärmemissionen von Fahrzeugen ist nach wie vor unzureichend, da einige der PTI-Tests nicht empfindlich genug sind, um Emissionen über die für die jüngsten Fahrzeuge geltenden gesetzlichen Grenzwerte hinaus zu erkennen, und die derzeitigen Prüfverfahren nicht geeignet sind, zur Verringerung der Luftverschmutzung (Stickstoffoxidemissionen (NOx)und Nanopartikel) und des Lärms beizutragen.

  • Verbesserung der Resilienz

    Die Europäische Kommission hat beschlossen, mit Gründen versehene Stellungnahmen an 19 Mitgliedstaaten (Bulgarien, Tschechien, Dänemark, Deutschland, Estland, Irland, Spanien, Frankreich, Zypern, Lettland, Luxemburg, Ungarn, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Slowenien, Finnland und Schweden) zu richten, weil diese Länder es versäumt haben, ihr die vollständige Umsetzung der NIS-2-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2022/2555) mitzuteilen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen