Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Markteintritt von Wettbewerbern ermöglichen


EU-Kartellrecht: Kommission unterzieht Verpflichtungsangebote der Star-Alliance-Mitglieder Lufthansa, United und Air Canada für transatlantische Zusammenarbeit einem Markttest
Lufthansa, United und Air Canada bieten zudem an, mit Wettbewerbern auf dieser Strecke Vereinbarungen über die Kombinierbarkeit von Flugtarifen sowie spezifische Prorata-Vereinbarungen zu schließen


(18.01.13) - Die Europäische Kommission hat betroffene Dritte aufgefordert, zu den Verpflichtungen Stellung zu nehmen, die Lufthansa, United und Air Canada angeboten haben, um Wettbewerbsbedenken über ihre transatlantische Zusammenarbeit auszuräumen. Die Kommission hat Bedenken, dass diese Zusammenarbeit auf der Strecke Frankfurt-New York nachteilig für Premium-Passagieren sein könnte, weil diese eventuell zu höheren Preisen führt und somit gegen das EU-Kartellrecht verstoßen könnte. Die beteiligten Unternehmen bieten an, Start- und Landezeitnischen in Frankfurt bzw. New York zur Verfügung zu stellen, um den Markteintritt von Wettbewerbern auf dieser Strecke zu ermöglichen. Ferner sind sie bereit, mit Wettbewerbern Vereinbarungen über die Kombinierbarkeit von Tarifen und spezielle Prorata-Vereinbarungen zu schließen.

Somit könnten Wettbewerber Plätze auf den Flügen der drei beteiligten Unternehmen und bessere Anbindungen an Anschlussflüge anbieten. Sollten die Marktteilnehmer die Verpflichtungsangebote als wirksame Abhilfemaßnahme betrachten, kann die Kommission nach Artikel 9 der Verordnung (EG) Nr. 1/2003 einen Beschluss erlassen, mit dem sie die Verpflichtungen für die beteiligten Fluggesellschaften für bindend erklärt.

Die umfassende Zusammenarbeit zwischen Lufthansa, United und Air Canada reicht von einer Einnahmenaufteilung bis zur gemeinsamen Flugplanverwaltung, Preispolitik und Kapazitätsplanung. Nach dem derzeitigen Stand hegt die Kommission Bedenken, dass dies zu höheren Preisen für zeitbewusste und Ticketflexibilitäts-orientierte Passagiere, so genannte "Premium-Passagieren", auf der Strecke Frankfurt-New York führen könnte. Die drei Unternehmen legten daher gemeinsam Verpflichtungsangebote vor, die diese Bedenken ausräumen sollen.

Die von den Fluggesellschaften angebotenen Verpflichtungen sollen in erster Linie Konkurrenzunternehmen die Möglichkeit bieten, den Betrieb der Strecke Frankfurt-New York aufzunehmen oder zu intensivieren, und diesbezügliche Marktzutritts- oder Expansionsschranken zu verringern. Konkret bieten die Fluggesellschaften die Bereitstellung von Zeitnischen auf den Flughäfen Frankfurt am Main bzw. New York John F. Kennedy/Newark Liberty für die Strecke Frankfurt-New York an.

Lufthansa, United und Air Canada bieten zudem an, mit Wettbewerbern auf dieser Strecke Vereinbarungen über die Kombinierbarkeit von Flugtarifen sowie spezifische Prorata-Vereinbarungen zu schließen. Somit könnten Wettbewerber Plätze auf den Flügen der drei beteiligten Unternehmen und bessere Anbindungen an Anschlussflüge anbieten. Ferner sollen Fluggäste von neuen Marktteilnehmern, die nicht über entsprechende Vielfliegerprogramme verfügen, künftig Flugmeilen für die Vielfliegerprogramme der beteiligten Unternehmen sammeln und bei diesen einlösen können.

Betroffene Dritte können nun innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung der Verpflichtungsangebote dazu Stellung nehmen.

Hintergrund
Artikel 101 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) und Artikel 53 des EWR-Abkommens verbieten Vereinbarungen und abgestimmte Verhaltensweisen, die den Handel zwischen Mitgliedstaaten beeinträchtigen und den Wettbewerb verhindern oder einschränken können.

Im April 2009 eröffnete die Kommission ein förmliches Prüfverfahren zur Zusammenarbeit zwischen den Star-Alliance-Mitgliedern Continental, United, Lufthansa und Air Canada im Passagierverkehr auf Strecken zwischen Europa und Nordamerika (siehe MEMO/09/168). 2010 wurde im Zuge der Fusion von Continental und United die Holdinggesellschaft United Continental Holdings Inc. gegründet. Nun haben die genannten Star-Alliance-Mitglieder Verpflichtungsangebote vorgelegt, um die Wettbewerbsbedenken der Kommission auszuräumen. Wenn der Markttest ergibt, dass die angebotenen Verpflichtungen eine geeignete Abhilfemaßnahme darstellen, kann die Kommission nach Artikel 9 der EU-Kartellverordnung 1/2003 einen Beschluss erlassen, mit dem sie die Verpflichtungen für Lufthansa, United und Air Canada für bindend erklärt. (Europäische Kommission: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Verringerung der Mehrwertsteuer-Compliance-Lücke

    Laut einem von der Europäischen Kommission veröffentlichten neuen Bericht haben die meisten EU-Mitgliedstaaten zwischen 2018 und 2022 erhebliche Fortschritte bei der Erhebung der Mehrwertsteuer erzielt.

  • FuEuI im Mittelpunkt der EU-Wirtschaft

    Die europäische Industrie hat ihre Investitionen in Forschung und Entwicklung (FuE;E) im Jahr 2023 um 9,8 Prozent erhöht und damit das Wachstum der FuE-Investitionen der Unternehmen in den USA (+5,9 Prozent) und China (+9,6 Prozent) erstmals seit 2013 übertroffen, so die veröffentlichte neue Ausgabe des EU-Anzeigers für industrielle FuE;E-Investitionen.

  • Einführung eines Flugemissionslabels

    Die EU-Kommission hat eine Verordnung zur Einführung eines Flugemissionslabels (FEL) angenommen, das eine klare und vertrauenswürdige Methode zur Berechnung der Flugemissionen bietet. Fluggesellschaften, die Flüge innerhalb der EU durchführen oder aus der EU abfliegen, können sich freiwillig diesem Gütesiegel anschließen, das ab Juli 2025 voll funktionsfähig sein wird.

  • Änderungen des derzeitigen Rechtsrahmens

    Die Europäische Kommission schlägt gezielte Änderungen des derzeitigen Rechtsrahmens vor, der in der Verordnung über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse (GMO) festgelegt ist, und legt eine neue Verordnung über die grenzüberschreitende Durchsetzung der Vorschriften über unlautere Handelspraktiken vor.

  • Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen

    Die Europäische Kommission ist nach eingehender Prüfung des Sachverhalts zu dem Schluss gelangt, dass eine deutsche Beihilfemaßnahme im Umfang von 1,9 Mrd. EUR zur Unterstützung von DB Cargo, eines der führenden Schienengüterverkehrsunternehmen in Europa, mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang steht.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen