Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

EU-Leitfaden erleichtert Lebensmittelspenden


EU-Leitlinien sollen Spendern und Empfängern von überschüssigen Lebensmitteln helfen, die Voraussetzungen wie Lebensmittelhygiene und Transparenz für Verbraucher zu erfüllen, um so sichere Lebensmittelspenden zu gewährleisten
Die Leitlinien fördern die einheitliche Anwendung von EU-Regeln für Lebensmittelspenden, unter anderem die Frage der Mehrwertsteuer



Die EU-Kommission hat Leitlinien angenommen, um Lebensmittelspenden in der EU zu erleichtern. Ziel ist es, die Hürden für Lebensmittelspenden zu senken. In der EU war 2015 fast ein Viertel der Bevölkerung – 119,1 Millionen Menschen – armutsgefährdet oder dem Risiko der sozialen Ausgrenzung ausgesetzt. 42,5 Millionen Menschen konnten sich jeden zweiten Tag keine qualitativ hochwertige Mahlzeit leisten. Gleichzeitig werden Schätzungen zufolge EU-weit jährlich rund 88 Millionen Tonnen Lebensmittelabfälle verursacht – mit geschätzten Kosten von 143 Milliarden Euro.

Vytenis Andriukaitis, EU-Kommissar für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, erklärte: "Ich freue mich sehr, dass wir diese guten Neuigkeiten ausgerechnet heute, am Welternährungstag, verkünden können. In der EU werden rund 550.000 Tonnen Lebensmittel durch Lebensmittelbanken an 6,1 Millionen Menschen verteilt. Das ist aber nur ein Bruchteil der geschätzten Menge an Lebensmitteln, die umverteilt werden könnte, um so Lebensmittelverschwendung zu vermeiden und Ernährungsarmut zu bekämpfen. Ich bin überzeugt, dass die angenommenen Leitlinien nicht nur Unternehmen und wohltätigen Organisationen die Arbeit und somit die Unterstützung der bedürftigsten Personen erleichtern werden, sondern auch als Referenzrahmen für nationale Behörden und Akteure dienen können, damit Lebensmittelspenden in der EU in Zukunft einfacher möglich sind."

Die EU-Leitlinien sollen Spendern und Empfängern von überschüssigen Lebensmitteln helfen, die Voraussetzungen wie Lebensmittelhygiene und Transparenz für Verbraucher zu erfüllen, um so sichere Lebensmittelspenden zu gewährleisten. Die Leitlinien fördern die einheitliche Anwendung von EU-Regeln für Lebensmittelspenden, unter anderem die Frage der Mehrwertsteuer.

Die Leitlinien wurden von der Kommission in enger Zusammenarbeit mit der Plattform zu Lebensmittelverlust und -verschwendung entwickelt, die EU-Mitgliedsstaaten, internationale Organisationen, Industrie, Tafeln und andere gemeinnützige Organisationen zusammenbringt. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 24.10.17
Home & Newsletterlauf: 17.11.17



Meldungen: Europäische Kommission

  • Angleichung der Schweiz an das EU-Recht

    Die Europäische Kommission unternahm einen wichtigen Schritt, um die Beziehungen zwischen der EU und der Schweiz zu stärken und auszubauen. Sie unterbreitete dem Rat Vorschläge zur Genehmigung der Unterzeichnung und des Abschlusses eines umfassenden Pakets von Abkommen, das einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zur Ratifizierung eines modernisierten Rahmens für die Zusammenarbeit darstellt.

  • Achtes illustratives Nuklearprogramm

    Die Umsetzung der Pläne der Mitgliedstaaten in Bezug auf die Kernenergie wird erhebliche Investitionen in Höhe von rund 241 Mrd. EUR bis 2050 erfordern, sowohl für die Verlängerung der Lebensdauer bestehender Reaktoren als auch für den Bau neuer Großreaktoren. Zusätzliche Investitionen sind für kleine modulare Reaktoren (SMR), fortgeschrittene modulare Reaktoren (AMR) und Mikroreaktoren erforderlich, und die Kommission hat in ihrem achten illustrativen Nuklearprogramm (PINC) die Fusion für die längerfristige Zukunft bewertet.

  • Änderungen bei den DAWI-Vorschriften

    Die EU-Kommission ersucht um Rückmeldungen zu einer Überarbeitung der Beihilfevorschriften für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI), die dem Mangel an erschwinglichem Wohnraum entgegenwirken soll. Zur Überbrückung der Investitionslücke für erschwinglichen Wohnraum bedarf es großer Investitionen. Staatliche Beihilfemaßnahmen können einen Anreiz für die erforderlichen Investitionen bieten.

  • Glaubwürdige Wettbewerber

    Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt.

  • Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

    Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder und Gebiete mit hohem Risiko aktualisiert, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen. EU-Einrichtungen, die unter den AML-Rahmen fallen, müssen bei Transaktionen, an denen diese Länder beteiligt sind, verstärkte Wachsamkeit walten lassen. Dies ist wichtig, um das Finanzsystem der EU zu schützen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen